André Kuper
Danke, Herr Loose. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir die landesrechtliche Grundlage für eine möglichst verbindliche und einheitliche Einführung der Bezahlkarte bei den 396 kommunalen Leistungsbehörden in Nordrhein-Westfalen und den fünf Bezirksregierungen als Leistungsbehörden des Landes. Um es also noch einmal kurz und knapp zu sagen: Die Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen kommt einheitlich und flächendeckend. Um dies sicherzustellen, erlaubt die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Asylbewerberleistungsgesetz den Erlass einer Rechtsverordnung. Im Wege dieser Rechtsverordnung sollen Einzelheiten über Einführung, Verwendung und Ausgestaltung der Bezahlkarte sowie mögliche Ausnahmetatbestände und Härtefallregelungen ausgestaltet werden. Wir haben die kommunalen Spitzenverbände in mehreren Gesprächen einbezogen und mit ihnen gemeinsam Regelungen für eine praktikable Einführung im kommunalen Raum gefunden. Wir folgen dabei den Wünschen der kommunalen Spitzenverbände, die Einführung zunächst im Landessystem vorzusehen, damit die kommunale Ebene von den Erfahrungen profitieren kann. Keine Einigung gefunden haben wir bei der Opt-out-Regelung. Obwohl das kritisch diskutiert wurde, bin ich von dieser Regelung nach wie vor überzeugt; denn Kommunen muss die Möglichkeit zur Verfügung stehen, sich für den Verbleib bei etablierten eigenen Systemen zu entscheiden. Teilweise wurde die Sorge geäußert, es könne in den Räten zu vermeidbaren Diskussionen über die Bezahlkarte kommen. Bei allem Verständnis für eine solche Sichtweise wäre das nach meinem Verständnis auch ein Ausdruck von kommunaler Selbstverwaltung und gelebter Demokratie. Ganz ehrlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Sind Sie denn entweder selbst nicht von der Bezahlkarte und ihrer Strahlkraft überzeugt, Landtag oder sind Sie nicht von kommunaler Demokratie überzeugt? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Marc Lürbke [FDP]: Ich bin von Ihnen nicht überzeugt! Das ist alles!) Wenn das alles so einfach gewesen wäre, dann stellt sich mir nach wie vor die Frage, warum Sie das in der letzten Legislaturperiode eigentlich nicht selbst eingeführt haben, sondern es mit dem Verweis auf zu viel Bürokratie damals nicht getan haben. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Bei der Einführung der Bezahlkarte wird das Land die Kosten des Dienstleisters der Bezahlkarte für die Kommunen übernehmen. Dazu haben wir die haushalterische Vorsorge getroffen. Auch damit ist klar, dass die Kommunen sich auf das Land verlassen können. Nordrhein-Westfalen folgt bei der Bargeldgrenze von 50 Euro pro Monat und Person der Vereinbarung der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Dabei ist mir aber wichtig, zu betonen, dass diese Regelung in gleicher Höhe auch für Minderjährige gilt, sodass Familien einen höheren Gesamtbetrag in bar ausgezahlt bekommen können. Das ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund der weiteren Ermöglichung von Teilhabe oder des Erwerbs von Dingen des täglichen Bedarfs beispielsweise auf Flohmärkten wichtig, wenn es um Kinderkleidung etc. geht. Der Ausschluss von Geldtransferleistungen ins Ausland, Glücksspiel und sexuellen Dienstleistungen erscheint angemessen und verhältnismäßig. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Einschränkungen. Die Karte wird in ganz Deutschland im Einzelhandel wie im Onlinehandel einsetzbar sein. Selbstverständlich ist auch eine Härtefallregelung vorgesehen, die den Leistungsbehörden im Umgang mit den einzelnen Leistungsberechtigten eine rechtmäßige und angemessene Handhabe ermöglicht. Auch dafür haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, gemeinsame Handreichungen zu erstellen. Eine Härtefallregelung ist geboten, notwendig und richtig, um zusätzlichen individuellen Bedarfen Rechnung tragen zu können. Mit den kommunalen Praktikern werden wir sie so flankieren, dass die Anwendung in den einzelnen Kommunen möglichst wenig aufwendig wird. Das Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, setzt die Regelungen der Bundesebene infolge der Beschlüsse der MPK um. Alle 16 Bundesländer haben sich darauf verständigt, auch SPD-geführte Bundesländer, auch Hamburg, das SPD-geführte Vorreiterland bei der Bezahlkarte – alle Länder haben sich darauf verständigt. 18.12.2024 Gemeinsam mit 13 weiteren Bundesländern hat Nordrhein-Westfalen an einer gemeinsamen Ausschreibung teilgenommen und ein gemeinsames Verfahren – auch zur Ausschreibung und der Vergabe – durchlaufen. Ehrlich gesagt ist das auch der Grund, warum alle Bundesländer jetzt erst sukzessive einführen. Vergabeverfahren orientieren sich eben an europäischem Vergaberecht und nicht an FDP-Anträgen im nordrhein-westfälischen Landtag. Deshalb ist das, was Nordrhein-Westfalen gemacht hat, ein verlässlicher und richtiger Weg im Einklang mit den anderen 13 Bundesländern im gemeinsamen Vergabeverfahren und im Einklang mit den anderen 15 Bundesländern bei der Einführung einer Bezahlkarte. Wir befinden uns parallel auch bereits in der Umsetzung der Einführung der Bezahlkarte auf Landesebene in den landeseigenen Unterbringungseinrichtungen, welche bereits Anfang Januar beginnen soll. Bei den Kommunen wird die Ausgabe der Bezahlkarte dann im zweiten Quartal 2025 beginnen. Damit stellen wir eine Regelung auf, die den notwendigen Rahmen, die finanziellen Rahmenbedingungen, aber auch weiterhin die nötige Offenheit für kommunale Regelungen bietet. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
