Raphael Tigges
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Die Menschen blicken darauf, was das neue Jahr wohl politisch, persönlich oder beruflich bringen wird. Mit Spannung, vielen Erwartungen und vielleicht etwas Unsicherheit blicken zum Ende dieses Jahres auch die Angehörigen der Hochschule für Gesundheit in das neue Jahr, wenn ihre Hochschule in die Hochschule Bochum eingegliedert wird. Nach intensiven Beratungen und Vorbereitungen der Hochschulen, des Ministeriums, der Politik bringen wir heute den Gesetzentwurf zur Stärkung des Hochschulstandortes Bochum zum Abschluss. Unser gemeinsames Ziel war und ist, die Zusammenführung der Hochschulen erfolgreich durchzuführen. Daraus soll nun die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit in Bochum entstehen. Allen Beteiligten danke ich für ihr Engagement und ihren Einsatz bis hierher. Ich sage auch deutlich für unsere Fraktion, dass uns bewusst ist, welche Heraus-Landtag forderungen bestehen und welche Emotionen geweckt werden, denn die Identifikation mit der eigenen Hochschule ist groß, und auch für uns ist eine Fusion nicht business as usual. Die Anhörung hier im Landtag, die dazu stattgefunden hat, machte aber auch deutlich, dass der Zusammenschluss der beiden Hochschulen grundsätzlich positiv gesehen wird. Mit ihm begegnen wir den strukturellen Nachteilen kleiner Hochschulen etwa bei Verwaltungskosten oder Digitalisierung und schaffen eine Basis für die langfristige Entwicklung des Studienangebots in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Die inhaltliche Verzahnung der Fächer „Gesundheitswissenschaft“, „Medizintechnik“ und „Ökonomie“ sowohl in der Lehre als auch in der Forschung kann hier neue Impulse setzen. Ich bin überzeugt, dass diese Innovationskraft entscheidend ist, um die akademische Ausbildung am Standort zukunftssicher zu machen und mit einem besonderen Profil auch dem steigenden Fachkräftebedarf im Gesundheitssektor begegnen zu können. Der Gesetzentwurf umfasst aber auch Änderungen weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften; darunter die Perspektivplanung zum Aufbau der Medizinischen Fakultät OWL in Bielefeld. Das ist in der öffentlichen Debatte nicht immer so deutlich geworden. Seit ihrer Gründung hat sich diese Fakultät hervorragend entwickelt. Das setzen wir mit der geplanten Verdopplung der Studienanfängerplätze hier ebenfalls fort. Der am intensivsten diskutierte Punkt des Gesetzentwurfs betrifft jedoch die Änderungen in §§ 44 und 45 des Hochschulgesetzes, die die personalvertretungsrechtliche Zuordnung des wissenschaftlich tätigen Personals an unseren Hochschulen regeln. In Anbetracht von divergierenden Gerichtsentscheidungen bestand hier gesetzlicher Handlungsbedarf. Diesen wollen wir möglichst bald – auch schon vor der Novellierung des Hochschulgesetzes, welche uns im nächsten Jahr bevorsteht – regeln. Mit unseren Änderungsanträgen stellen wir klar, dass wissenschaftliche Mitarbeitende an Hochschulen prägend wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen oder auch als Ärztinnen und Ärzte Aufgaben der Krankenversorgung wahrnehmen.
