Stephan Wolters
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel des Antrags klingt auf den ersten Blick wie eine ehrliche Sorge um den Erhalt einer der vielfältigen Hunderassen. Wer könnte sich nicht mit dem Gedanken anfreunden, seriöse Züchter zu unterstützen und das Kulturgut Rassehund zu bewahren? Doch bei genauerer Betrachtung wird schnell klar, dass dieser Antrag nicht viel mehr ist als ein Schaufenster für reine Symbolpolitik – weniger eine ernsthafte Initiative für den Tierschutz, sondern eher eine Bühne für politische Botschaften, so wie wir es gewohnt sind. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Doch bei aller Emotionalität dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, worum es im Kern eigentlich geht, nämlich um den Schutz der Tiere und eine verantwortungsvolle Zucht. Als CDU-Fraktion in Nordrhein-Westfalen setzen wir uns klar für den Schutz unserer Hunderassen ein. Rassen wie der Dackel, der Boxer und der Deutsche Schäferhund sind nicht nur treue Begleiter unserer Kulturgeschichte, gleichzeitig wissen wir auch, dass der Erhalt dieser Rassen nicht im Widerspruch zu einem hohen Tierschutzniveau stehen darf. Die geplante Reform des Tierschutzgesetzes zielte darauf ab, gesundheitsschädliche Zuchtpraktiken zu verhindern – ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Es geht dabei keineswegs um das Verbot einzel-06.12.2024 ner Rassen, wie es hier von der AfD suggeriert wird, sondern darum, dass Hunde ein gesundes und artgerechtes Leben führen können. Wie Sie in Ihrem Antrag anführen, ist der Deutsche Schäferhund ein Beispiel dafür, wie verantwortungsbewusste Zuchtpraktiken die Gesundheit und das Wohl der Tiere fördern können. Zuchtverbände arbeiten seit Jahren daran, genetisch bedingte Erkrankungen wie Hüftdysplasie durch strenge Standards zu minimieren. Dies zeigt, dass der Erhalt typischer Merkmale einer Rasse und der Schutz des Tierwohls durchaus miteinander vereinbar sind. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass diese Bemühungen auf fundierter Expertise und internationaler Zusammenarbeit beruhen. Der Schäferhund ist hierfür nur ein Beispiel. Eine Debatte, die Hunderassen isoliert betrachtet oder mit überzogenen ideologischen Aussagen auffällt, wird weder den Tieren noch der Sache gerecht. Entscheidend ist eine sachliche Auseinandersetzung, die den Fokus auf Gesundheit und nachhaltige Zucht legt. An dieser Stelle möchte ich auf die aktuelle Rechtslage eingehen. Ich weiß nicht, was da immer alles reininterpretiert wird. Die Tierschutzhundeverordnung gilt weiterhin in ihrer Fassung von 2021. Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, wie sie auf Bundesebene diskutiert wurde, ist nicht erfolgt. Damit bleibt der gesetzliche Rahmen für den Schutz von Hunden unverändert. § 10 der Tierschutzhundeverordnung aus dem Jahre 2021 definiert klare Kriterien, um Qualzuchten zu verhindern. Er legt unter anderem fest, dass Hunde, die wesentliche Anomalien des Skelettsystems oder andere Merkmale aufweisen, die zu erheblichen Schmerzen, Leiden oder Verhaltensstörungen führen können, nicht gezüchtet oder ausgestellt werden dürfen. Dies zeigt, dass die rechtlichen Grundlagen bereits bestehen, um Tierwohl zu sichern und Zuchtpraktiken zu regulieren. Um das zu wiederholen: Es geht nicht um das Verbot einzelner Hunderassen, sondern um den Tierschutz. Auch wenn wir im Moment überhaupt keine Grundlage dafür haben, einen solchen Antrag zu bearbeiten, stimmen wir der Überweisung in den Fachausschuss selbstverständlich zu. – Ich bedanke mich für das Zuhören. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
