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Zacharias Schalley

AfD 06.12.2024 Sitzungen 18/83

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Überarbeitung der Qualzuchtleitlinien für Hunde beschäftigt nun schon seit geraumer Zeit den Bund und die Bundesländer. Für sich genommen ist das eine wichtige Thematik, die im Sinne des Tierschutzes und des Erhalts des ältesten Freundes des Menschen ist. Doch die traditionsreichen Hundezuchtverbände haben von Beginn an davor gewarnt: Eine Überarbeitung der Qualzuchtrichtlinien darf nicht zu einem Zucht- oder Ausstellungsverbot für bestimmte Rassen durch die Hintertür führen. Der zuständige grüne Bundesminister Özdemir hat mehrfach betont, dass dies weder das Ziel sei noch so kommen werde. In Nordrhein-Westfalen wurden jedoch, obwohl die kritisierten Leitlinien nochmals überarbeitet werden, bereits Hundeausstellungen abgesagt, und zwar unter Verweis auf vermeintliche Qualzuchtmerkmale der auszustellenden Hunde. Genau wie Dackel haben auch Lügen kurze Beine. Damit sind wir beim Thema. Der Dackel, dessen Vorläufer wir schon in der Antike finden, wurde zur Jagd auf Dachs und Fuchs gezüchtet. Um in die Baue von Grimmbart und Reineke zu gelangen, erhielt er die prägnanten kurzen Beine. Ob Erdmann, einer der geliebten Dackel des letzten deutschen Kaisers, oder Waldi, das erste offizielle Olympia-Maskottchen: Der Dackel ist deutsches Kulturgut. Die Beliebtheit der Dackel in Deutschland zeigt sich auch daran, dass einer der ältesten deutschen Hundezüchtervereine, der Deutsche Teckelklub, von 1888 ist. Vereine wie der DTK, dem Tausende von Mitgliedern angehören, leisten eine unverzichtbare Arbeit – und das ehrenamtlich. Doch wie so oft steht wieder ein Sinnbild für Geschichte und Tradition unter Beschuss. Diejenigen, die sich für dessen Erhalt einsetzen, kommen unter die Räder. Die Bundesregierung hat sich durch Novellierung des bestehenden Tierschutzgesetzes zum Ziel gesetzt, ein Verbot der Qualzuchten bei Haustieren zu erreichen. Dies ist selbstverständlich ein hehres Ziel. 06.12.2024 Doch wie bei so vielem, dem sich die Bundesregierung gewidmet hat, mag zwar die Ampel schnell losgeblinkt haben, doch in der Praxis leuchten dort nicht die hellsten Kerzen. So ist im Entwurf die Rede von sogenannten Bewegungsanomalien. Meine Damen und Herren, von welcher Norm soll denn bei mehr als 350 von der FCI anerkannten Hunderassen abgewichen werden? Ist der Dackel abnorm, weil er sich nicht bewegt wie ein Windhund? Man darf sich fragen, auf welcher Grundlage die beteiligten Referenten gearbeitet haben, und hoffen, dass sie sich ein umfassenderes Bild von Hunden gemacht haben, als das Micky-Maus-Heft nach Bildern von Pluto zu durchblättern. In eine ähnliche abstruse Richtung gingen die Leitlinien zur Auslegung und zum Vollzug der Tierschutz-Hundeverordnung, der AG Tierschutz. In diesen Leitlinien war neben der Einstufung bestimmter Gene als Qualzuchtmerkmale unter anderem von „Anomalien des Skelettsystems“ die Rede – eine mehr als subjektive Beschreibung. Und es wird nicht näher bestimmt, von welchem Skelettsystem ausgehend es um Abweichungen gehen soll. So könnten die kennzeichnende kleine Körpergröße bzw. die kurzen Beine des Dackels oder die Kurzschnäuzigkeit von Boxern als Anomalie ausgelegt werden, was dann zum stets dementierten Zuchtverbot führen würde. In den Ergüssen der AG Tierschutz wurden auch verschiedene genetische Merkmale pauschal als potenzielle Qualzuchtfaktoren definiert. Als Herrchen eines reinrassigen Rauhaardackels aus anerkannter Zucht musste ich mich da sehr wundern. Für den Dackel ist das CDDY-Gen eines dieser Merkmale. Es gibt bislang aber keine belastbaren Nachweise, dass dieses Gen tatsächlich gesundheitliche Schäden bei Dackeln verursacht. Vielmehr wird diese Datengrundlage gerade erst durch den Teckelklub selbst vorbereitend erarbeitet. Nur weil die deutschen Hundezüchter so energisch wie ein Terrier gegen die geplante Änderung angegangen sind, wurden die Leitlinien wieder zurückgenommen und den Züchtern wurde angekündigt, dass sie bei der nächsten Erarbeitung mit einbezogen würden. Ein Schelm, der fragt, warum das denn nicht vorher passierte. Denn wo liegt die Expertise zu diesem Thema, wenn nicht bei den Züchtern? Die erstellten Stammbäume der anerkannten Hundezuchtverbände sind klarer nachzuverfolgen als die Abstammung der meisten europäischen Königshäuser, wo ja zuweilen der Überbiss ein größeres Problem darstellt als beim Boxer. Des Weiteren verkennt der Gesetzentwurf bereits bestehende Bemühungen der anerkannten Hundezuchtverbände, die Rassestandards anzupassen, um Fehlentwicklungen aufgrund falscher Ästhetik aus der Vergangenheit abzustellen. So gibt es beispielsweise einen Züchterkreis von Möpsen, dessen Zuchtziel der Landtag altdeutsche Mops mit längerer Schnauze und längeren Beinen ist. Dass natürlich die Deutschlandhasser der Altparteien und ihre Hofexperten weder etwas mit „Alt“ noch mit „Deutsch“ anfangen können, ist klar. Doch auch hier darf die unermüdliche Arbeit der Züchter nicht unterschätzt werden, ist der Zuchterfolg doch ein gesünderer Mops, der dennoch dem Rassestandard entspricht. Für uns ist deshalb ganz klar: Ein Qualzuchtverbot kann es nur aufgrund wissenschaftlich belastbarer Fakten geben, nur unter Einbeziehung der Züchter. Und es muss so gestaltet werden, dass das Kulturgut Rassehund erhalten bleibt. Wir werden die weitere Arbeit an der Novelle und den Leitlinien genau verfolgen und uns jedem erneuten Versuch, ein Zuchtverbot durch die Hintertür einzuführen, entgegenstellen. Denn AfD heißt auch: Alles für den Dackel. – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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