landtag.nrw.de ↗

Dirk Wedel

FDP 06.12.2024 Sitzungen 18/83

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Richard Wagner soll einst formuliert haben, dass da, wo die menschliche Sprache aufhört, die Musik erst anfängt. Ob man den Sinngehalt dieses ausdrucksstarken Zitats nun teilt oder nicht, besteht wohl Einigkeit darüber, dass Musik die Menschen miteinander verbindet, statt nur ein bloßes Hintergrundgeräusch zur Untermalung eines geselligen Beisammenseins zu sein. Gerade im Bereich des Ehrenamts macht man sich dieses verbindende Element der Musik zunutze und macht sie zum zentralen Bestandteil verschiedener Veranstaltungen. Ob es nun die Weihnachtslieder, die bei der Weihnachtsfeier in der Kita gespielt werden, oder die Hits der Karnevalsmusik sind, die die Veranstaltungen der laufenden Karnevalssession begleiten: Wann immer Musik öffentlich genutzt wird, sind grundsätzlich für die Nutzung GEMA-Gebühren fällig. Landtag Das durch die GEMA vertretene Interesse der Künstlerinnen und Künstler ist dabei von hohem Stellenwert. Nicht ohne Grund setzte sich einst Richard Strauss persönlich dafür ein, dass nicht nur die Verleger, sondern auch die Künstler an ihrem Werk, der Musik, verdienen. Aus diesem Bestreben heraus entstand 1898 die Genossenschaft Deutscher Tonsetzer, deren Nachfolgeorganisation die GEMA ist. Für uns als FDP-Fraktion ist klar, dass eine Lösung gefunden werden muss, die den Ehrenamtlern den Einsatz von Musik auf kostengünstige und unbürokratische Weise ermöglicht und gleichzeitig den im Zusammenhang zum geistigen Eigentum an ihren Werken stehenden Interessen der Künstlerinnen und Künstler gerecht wird. (Beifall von der FDP) Daher begrüßen wir den Antrag der SPD-Fraktion, der vorsieht, Vertragsverhandlungen mit der GEMA über den Abschluss eines Rahmenvertrags zu beginnen, dessen Zweck es ist, die für die Ehrenamtler entstehenden Kosten in einem gewissen Rahmen zu übernehmen. Ein solcher Pauschalvertrag mit der GEMA würde an gleich zwei Problemkreise ansetzen. Einerseits würde die Frage nach der Finanzierbarkeit beantwortet, die sich für viele Ehrenamtliche hinsichtlich der Nutzung von nicht lizenzfreier Musik stellt. Das ist angesichts der Höhe der Gebühren auch notwendig. Laut dem Gebührenrechner der GEMA werden beispielsweise für eine zweistündige Weihnachtsfeier in einer Kita, die öffentlich für Eltern und weitere Familienangehörige zugänglich ist und mit Weihnachtsmusik untermalt werden soll, Kosten von rund 36 Euro fällig, sofern kein Eintritt verlangt wird. Andererseits würde eine solche Vereinbarung auf der Ebene der Bürokratie ansetzen. So ist der Entrichtung der fälligen Gebühr an die GEMA eine Anmeldung der Musiknutzung vorgelagert. Diese bürokratische Hürde würde durch einen Rahmenvertrag des Landes mit der GEMA entfallen. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der GEMA legt das Land dann konkret fest, in welchem Rahmen man die Kosten für die Musiknutzung übernehmen will. Fällt eine Veranstaltung unter die vereinbarten Voraussetzungen, ist eine individuelle Anmeldung nicht mehr nötig. Gerade die Organisatoren regelmäßig stattfindender Veranstaltungsformate würde dies entlasten. (Beifall von der FDP) Zu einem entscheidenden Punkt nimmt der vorliegende Antrag jedoch keine Stellung. So fehlt es an Forderungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Abmachung. Das Beispiel des Freistaats Bayern zeigt jedoch, dass es durchaus eine große Rolle spielt, welche Vorgaben 06.12.2024 an eine Übernahme der GEMA-Gebühren gestellt werden. In Bayern hat man sich nach einer Evaluation nach einem Jahr des Bestehens des Pauschalvertrags mit der GEMA entschieden, eine höhere Veranstaltungszahl, größere Veranstaltungsflächen sowie insgesamt mehr Nutzungsberechtigte in den Pauschalvertrag aufzunehmen. Sind die Vorgaben zu eng gestrickt, geht der positive Effekt eines Pauschalvertrags im Bereich der Kosten und der Entlastung der Bürokratie nicht weit genug, sodass es für Ehrenamtler attraktiver bleibt, über Verbände oder ähnliche Zusammenschlüsse einen eigenen Pauschalvertrag mit der GEMA zu schließen. Wir als FDP-Fraktion finden jedoch, dass es nicht richtig wäre, die Ehrenamtler auf eigene Pauschalverträge zu verweisen. Ein Rahmenvertrag mit der GEMA würde neben einem bloßen Zeichen der Wertschätzung an das Ehrenamt die Arbeit der Ehrenamtler tatsächlich erleichtern. (Beifall von der FDP) Dieses Anliegen unterstützen wir und werden dem Antrag daher zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗