Hartmut Ganzke
Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Dass durch die Änderung im JustizGesetz NRW ein Vorverfahren abgeschafft wird, wird unserer übereinstimmender Ansicht nach nicht zu einer Verschlechterung der Rechtsschutzmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern führen. Vielmehr handelt es sich eher um Bürokratieabbau, den wir in der Politik über alle Parteigrenzen hinweg wollen. Auch unsererseits wird es daher gegen die jetzt vorgeschlagene Änderung keine Einwände geben.
