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Dr. Benjamin Limbach

05.12.2024 Sitzungen 18/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Einzelplan Justiz legt die Landesregierung einen soliden Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 vor, der die notwendigen Prioritäten zur Bewältigung wichtiger Herausforderungen setzt 05.12.2024 und sich durch einen effizienten Einsatz der verfügbaren Ressourcen auszeichnet. Im Jahr 2026 soll die Bearbeitung von Verfahren in der Justiz bundesweit vollständig elektronisch erfolgen. Die Digitalisierung unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften steht daher auch im kommenden Jahr im Fokus der Aufgaben der Justiz und bildet einen Schwerpunkt des Haushaltsplanentwurfs. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte haben wir in den vergangenen Jahren eine gewaltige Wegstrecke zurückgelegt und sind heute auf der Zielgeraden, auch alle Staatsanwaltschaften und Strafgerichte vollständig auf die elektronische Bearbeitung von Verfahren umzustellen. Mit den im Entwurf des Haushaltsplans vorgesehenen Einstellungsermächtigungen können wir jetzt zusätzlich spezialisiertes Personal als Verwaltungsinformatikanwärterinnen und -anwärter ausbilden und damit weiteres Know-how für den Digitalisierungsprozess der Justiz mobilisieren. Daneben sollen neue Ausbildungsplätze im Bereich „Fachinformatik, Systemintegration“ bereitgestellt werden. Die Ausbildung von Personal in den justizeigenen Berufen werden wir weiter mit Nachdruck voranbringen. Für unsere schon im Jahr 2023 gestartete Ausbildungsoffensive sollen im Jahr 2025 wieder auskömmliche Einstellungsermächtigungen für Rechtspflegeanwärterinnen und Rechtspflegeanwärter und für Ausbildungsplätze für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte bereitstehen. Dies ermöglicht es uns, mehr eigenes Personal für die Rechtspflege auszubilden und damit offene Stellen der Justiz zu besetzen. Auf dem freien Markt ist für diese Justizberufe kein Personal zu gewinnen, sodass wir gezielt in die justizeigene Ausbildung investieren und damit Lücken schließen. Liebe Frau Bongers, diese jungen Kolleginnen und Kollegen – damit haben Sie recht – werden es der Landesregierung nicht vergessen, dass wir zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten geschaffen haben; denn die Justiz besteht nicht nur aus Juristinnen und Juristen. Dass ich das ausgerechnet der SPD erklären muss, verwundert. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Einen wichtigen Schwerpunkt setzen wir außerdem bei der Ausstattung der Verwaltungsgerichte. Ihnen wollen wir ermöglichen, Asylverfahren schneller zu bearbeiten. Bereits im Sommer dieses Jahres wurden die asylgerichtlichen Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsstaaten in den einzelnen Verwaltungsgerichten gebündelt. Damit ermöglichen wir eine Spezialisierung der Verwaltungsgerichte und legen die Grundlagen für Synergien bei der Verfahrensbearbeitung. Landtag Um die Verfahrensdauer effektiv zu verkürzen, müssen die Verwaltungsgerichte aber auch gezielt personell verstärkt werden. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2024, fortgesetzt im Haushaltsgesetz 2025, werden Planstellen für drei zusätzliche reine Asylkammern nebst Serviceeinheiten eingerichtet. Eine Vielzahl weiterer Stellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit werden wir bis in das Jahr 2028 verlängern. Die gezielte Verstärkung unserer Verwaltungsgerichte ermöglicht es also künftig, schneller Klarheit über den Schutzstatus von Asylsuchenden zu schaffen, für die Betroffenen ebenso wie für die Behörden. Wir stärken außerdem die Radikalisierungsprävention im Justizvollzug, indem wir zusätzliche Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst und in den Fachdiensten schaffen. Die bauliche Modernisierung von Justizvollzugsanstalten bringen wir weiter voran. Der Haushaltsplanentwurf für den Bereich der Justiz ist aber auch deswegen solide, weil er trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen in Deutschland notwendige Einsparungen an anderer Stelle maßvoll und verantwortungsbewusst umsetzt. Die Staatsanwaltschaft nehmen wir von den Einsparungen prinzipiell aus. Wir haben außerdem in diesem Jahr mit Unterstützung unserer Gerichte Stellen an die Staatsanwaltschaft verlagert. Herr Pfeil, wer würde nicht gerne zusätzliche Stellen schaffen? Ich auch, genauso wie Sie. Die FDP will aber immer nur dann neue Stellen schaffen, in haushalterisch knappen Zeiten, wenn sie in der Opposition ist. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In der Regierung erinnern Sie sich schnell wieder an den Begriff „Haushaltsdisziplin“. (Zuruf von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Beim Täter-Opfer-Ausgleich planen wir, die bestehenden und allein nicht mehr ausreichend tragfähigen Förderprogramme zu bündeln. Perspektivisch dient die Zusammenfassung der Programme der Absicherung der Strukturen der freien Straffälligenhilfe bei sich wandelnden Anforderungen. Schließlich noch ein Wort zu den Ausbildungsmöglichkeiten für Referendarinnen und Referendare. Ja, ihre Zahl werden wir vorübergehend reduzieren, aber jeder, der in Nordrhein-Westfalen das Referendariat absolvieren will, wird auch zukünftig die Möglichkeit dazu erhalten. Wir bieten den Referendarinnen und Referendaren weiterhin attraktive Ausbildungsbedingungen wie kaum ein anderes Bundesland. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Als Fazit legen wir einen Haushaltsplanentwurf vor, mit dem wir die aktuellen Herausforderungen angehen und etwa im Bereich der Digitalisierung und 05.12.2024 Ausbildung die notwendigen Impulse für die Zukunft setzen. Mit den vorhandenen Mitteln gehen wir effizient um und garantieren in Zeiten wirtschaftlicher Konjunkturschwäche einen starken Rechtsstaat in Nordrhein-Westfalen und damit seitens der Justiz gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Deswegen, meine Damen und Herren, werbe ich dafür, der Empfehlung des Rechtsausschusses und des Haushalts- und Finanzausschusses zu folgen und die unveränderte Annahme des Entwurfs des Justizetats für das Jahr 2025 zu beschließen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗