Andrea Stullich
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vermeintlich fordert die AfD in ihrem Antrag den Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere im digitalen Raum. Der Antrag liefert aber leider keine differenzierte Analyse und schon gar keine konstruktiven Vorschläge. Stattdessen werden Buzzwords wie „Bedrohung“, „Überwachung“, „Zensur“ und „Willkür“ bemüht, um, wie so oft, Alarmstimmung zu verbreiten. Das ist ihre Strategie. Die AfD versucht einmal mehr, sich scheinheilig als Wächter der Meinungsfreiheit zu inszenieren. In Wahrheit fürchtet sie, dass sie durch klare Regeln im digitalen Raum ihre kruden Botschaften, geprägt von Desinformation und Polemik, nicht mehr ungeschoren verbreiten kann. Fakt ist: Maßnahmen wie der europäische Digital Services Act oder auch nationale Regelungen zielen darauf ab, illegale Inhalte wie Gewaltaufrufe, Beleidigungen oder Diskriminierung im Netz zu minimieren. Es geht eben gerade nicht darum, legitime Meinungsäußerungen zu unterdrücken, wie Sie unterstellen. Es geht darum, Rechtsverstöße zu bekämpfen, damit wir uns angstfrei im digitalen Raum bewegen können. (Dr. Christian Blex [AfD]: Angstfrei?) Dafür müssen wir ein paar Regeln einhalten, auf die wir uns alle verständigen, gerade um die Meinungsfreiheit zu verteidigen und die Menschenwürde zu schützen. Sie behaupten, solche Regelungen könnten Anbieter wie Meta oder Google dazu bewegen, sich aus dem europäischen Markt zurückzuziehen. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Wo steht das?) Ernsthaft? Der europäische Markt ist einer der profitabelsten weltweit. Ein Rückzug von Facebook, Instagram, WhatsApp oder YouTube ist wohl kaum realistisch. Regulierung hat zum Ziel, ein Gleichgewicht zwischen der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und dem Schutz der Menschenwürde auf der anderen Seite zu schaffen. Selbstverständlich ist Meinungsfreiheit ein zentrales Gut in unserer Demokratie. Kritik und Provokation gehören dazu; das stellt überhaupt niemand infrage. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz schützt selbstverständlich auch kontroverse, unbequeme und spöttische Meinungen, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Ja, es gibt keinen eigenen Straftatbestand für den abstrakten und sehr allgemeinen Begriff „Hassrede“. Stattdessen wird differenziert geprüft, ob ein Post Grenzen verletzt. Da gibt es keinerlei Sonderrechte für Politiker. Die Meinungsfreiheit endet eben dort, wo sie missbraucht wird, um Beleidigungen, Bedrohungen oder Landtag demokratiefeindliche Inhalte zu verbreiten, wo gegen das Grundgesetz, unsere Strafgesetze oder den Jugendschutz verstoßen wird. Dann greift der Rechtsstaat durch. Das ist natürlich auch richtig so. Genau das schützt doch legitime Meinungsäußerungen und setzt gleichzeitig klare Grenzen. Herr Tritschler, das hat absolut gar nichts mit Willkür oder Zensur zu tun. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Na ja!) Hassrede ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir nur mit einem Bündel an Maßnahmen ganz allmählich auf ein erträgliches Maß eindämmen können: durch europäische Gesetze wie besagten Digital Services Act, durch nationale Regulierung, durch Initiativen wie „Verfolgen statt nur Löschen“, durch Medienbildung und übrigens auch durch die eigene Vorbildwirkung. Wichtig ist auch, dass neue Technologien wie das Tool KIVI genutzt werden, das von der Landesanstalt für Medien NRW entwickelt wurde und inzwischen deutschlandweit eingesetzt wird. KIVI kann mit Künstlicher Intelligenz rechtswidrige (Dr. Christian Blex [AfD]: Regierungskriti- sche!) Inhalte im Netz schnell identifizieren und dokumentieren. Die AfD diffamiert dieses Tool in ihrer stumpfen Rhetorik als „staatlich unterstützte Überwachungsmaßnahme“. Dabei geht es doch darum, Rechtsverstöße zu ahnden, damit die Meinungsfreiheit gesichert wird. (Zuruf von Dr. Christian Blex [AfD]) Daran sollten Sie mitwirken, statt den Landtag mit Ihren scheinheiligen Anträgen zu fluten. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Auch der Entschließungsantrag der AfD folgt wieder dem gleichen Muster aus Mutmaßungen und Alarmismus. Er gipfelt in dem Satz – Zitat –: „Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland insbesondere durch massenhafte Abmahnungen und Strafanträge seitens von Politikern bedroht ist.“ Diese Unterstellung, Herr Tritschler, ist nun wirklich völlig abwegig. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Machen Sie mal eine Umfrage!) Deswegen sage ich Ihnen noch einmal: Maßnahmen gegen strafrechtlich relevante Inhalte wie Beleidigung oder Bedrohung verletzen nicht die Meinungsfreiheit, sondern schützen sie, weil sie eben den demokratischen Diskurs vor ihrem Missbrauch bewahren. 05.12.2024 Der Entschließungsantrag ist ein schlimmes Sammelsurium von Unterstellungen, Übertreibungen und absurden Skandalisierungen. Wir lehnen ihn genauso entschieden ab wie den ursprünglichen Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
