Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die verbesserte Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen ist ein Themenkomplex, der nicht neu ist. Es brauchte weder den Antrag noch die Bezugnahme auf die jüngsten Schlagzeilen. Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen gilt es natürlich zu unterbinden. Mir ist wichtig festzuhalten, dass wir diese Dinge differenziert betrachten müssen, auch differenzierter, als es in dem Antrag dargestellt wird. Es gibt nämlich durchaus erwünschte Folgen der Vaterschaftsanerkennung, die sich aber beispielsweise nicht allein durch die genetische Abstammung erklären lassen. Es gibt aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtliche Folgen einer Vaterschaftsanerkennung, die nicht nur bei leiblicher Vaterschaft gewünscht sind, sondern ausdrücklich auch dann, wenn zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozialfamiliäre Beziehung besteht. Hier rein auf genetische Gutachten zu verweisen, ist nicht besonders sinnvoll. Das zeigt noch einmal deutlich, wie das gesamte Bild dahinter aussieht. Die pauschale Annahme, der Generalverdacht der Missbräuchlichkeit in allen Fällen, in denen Personen beteiligt sind, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist wiederum typisch für die antragstellende Fraktion und wird von uns so nicht geteilt. Es gibt selbstverständlich Fälle, in denen es zu missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen kommt. Darum ist der Gesetzentwurf auf den Weg gebracht worden. Damit werden wirksame Instrumente zur Verfügung gestellt. Einen Generalverdacht hingegen lehnen wir ab. Ein Generalverdacht ist falsch. (Beifall von den GRÜNEN) Wir als Landesregierung sind uns darin einig: Sofern die Anerkennung der Vaterschaft oder die Zustimmung der Mutter allein dem Zweck dient, die Voraussetzung für den erlaubten Aufenthalt eines Beteiligten zu begründen, ist dies Missbrauch, und dem ist Landtag entgegenzuwirken. Das erreichen wir durch geregelte Verfahren und durch eine bessere Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden wie den Standesämtern und den Jugendämtern sowie durch die stärkere Einbeziehung der kommunalen Ausländerbehörden. Keinesfalls dürfen hierbei aber die Grundrechte der betroffenen Personen und Familien missachtet und übergangen werden. Ein entsprechendes Verfahren muss sowohl die schützenswerten Interessen der betroffenen Familien als auch der Verwaltung und der Öffentlichkeit berücksichtigen. An einem wie auch immer im Antrag aufgeworfenen generellen Misstrauen gegenüber Konstellationen, aber auch gegenüber den Institutionen und der Verwaltung werden wir uns nicht beteiligen. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf ist schon mehrfach erwähnt worden. Er gibt uns die Instrumente an die Hand, um eine gesetzliche Klarstellung hinsichtlich der Zustimmungsvoraussetzung bei einem sogenannten aufenthaltsrechtlichen Gefälle vorzunehmen, also auch die Zustimmung der Ausländerbehörde einzuholen. Gleichermaßen wird normiert, dass bei offensichtlichen Falschangaben und bei einer offensichtlichen Täuschung Möglichkeiten der Rücknahme bestehen. Bislang ist das Gesetzgebungsverfahren nicht zum Ende gekommen. Ich weiß nicht, Herr Kollege Klute, ob ich den Optimismus teile, dass das in dieser Legislaturperiode noch etwas wird. (Thorsten Klute [SPD]: Ich habe ja „vielleicht“ gesagt!) Welchen Optimismus ich aber durchaus teile, ist der, dass im Grunde genommen alle die Problematik erkannt haben. Es herrscht große Einigkeit darüber, dass man im Wege eines vernünftigen Gesetzes auf Bundesebene die tatsächlich benötigten Instrumente nutzen kann, um missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen einerseits entgegenzuwirken, einen Generalverdacht andererseits allerdings nicht auszusprechen. (Beifall von den GRÜNEN)
