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Berivan Aymaz

05.12.2024 Sitzungen 18/82

Meine Damen und Herren, für die Landesregierung hat nun Ministerin Gorißen das Wort. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag fordert die Landesregierung auf, der Aquaponik in Nordrhein-Westfalen den Weg zu ebnen. Die FDP-Fraktion thematisiert in ihrem Antrag die Kombination von Fisch- und erdlosem Gemüseanbau. Aus Aquakultur und Hydroponik wird kurz Aquaponik. Der Antrag stellt die Technik als ressourcenschonende Alternative zur konventionellen Landwirtschaft vor und fordert ihren Ausbau mit einem ganzen Maßnahmenkatalog. Dazu folgende Ausführungen: Aquaponik ist ein interessanter Ansatz. Er kombiniert zwei Produktionsformen, die im besten Falle die Emissionen der jeweils anderen Produktionsform nutzen und dadurch Ressourcen einsparen. Dass die Kombination von Fischzucht in Kreislaufanlagen und Hydroponik bisher bei uns keine Verbreitung gefunden hat, liegt allerdings nicht in erster Linie an den bürokratischen Hürden. Die Kostenersparnis durch den geringeren Wasserverbrauch von Aquaponikanlagen ist in einem wasserreichen Land wie Nordrhein-Westfalen eher gering. Zwar nutzen die Pflanzen die wasserlöslichen Ausscheidungen der Fische, doch die Kostenersparnis bleibt gering, da nur Nitrat in nennenswerten Mengen bereitgestellt wird. Für anspruchsvolle Pflanzen müssen hingegen Phosphat, Kalium und Mikronährstoffe zusätzlich zugeführt werden. Außerdem benötigen Betreiber von Aquaponikanlagen umfangreiches Fachwissen sowohl in der Fischzucht als auch im Gartenbau. Das macht es gerade für Start-ups schwierig, diese Anlagen überhaupt 05.12.2024 wirtschaftlich zu betreiben. Die energie- und damit auch kostenintensive Fischzucht in Kreislaufanlagen sowie der Gemüseanbau unter Glas erfordern zudem eine genaue ökologische Bewertung, da sie energetisch weniger effizient sind als extensivere Methoden. Die genannten Punkte führen in der Regel auch zu höheren Kosten für Aquaponikprodukte gegenüber herkömmlichen Produkten. Nur wenn es den Betreibern gelingt, diese Kosten zu senken und zum Beispiel durch höhere Preise zu kompensieren, kann Aquaponik wirtschaftlich erfolgreich und ein Beitrag zur regionalen Nahrungsmittelproduktion sein. Daher benötigen wir zum Ausbau der Aquaponik keine Freiheitszonen mit geringem Regelungsbedarf. Hinzu kommt: Die Landesbauordnung verfügt bereits jetzt über verfahrensrechtliche Vorschriften, die Aquaponikanlagen unter entsprechenden Voraussetzungen außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens ermöglichen. Für Unternehmen, die eine Aquaponikanlage betreiben möchten, bieten wir bereits verschiedene Unterstützungsangebote an. So können sie sich beispielsweise fachlich durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz beraten lassen. Zusätzlich stellen wir Fördermittel für Aquaponikanlagen bereit. Der Produktionsbereich für Fische in einer Aquaponikanlage kann durch den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds mit bis zu 60 % gefördert werden, wie bereits im Vorgängerprogramm bei einer solchen Anlage geschehen. Der Gewächshausteil lässt sich über das Agrarinvestitionsförderprogramm fördern. Beide Programme setzen allerdings voraus, dass die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wird. Ich bin überzeugt, mit diesen Fördermöglichkeiten haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt gute Voraussetzungen, um Aquaponik zu fördern und zu etablieren, vorausgesetzt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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