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Dr. Volkhard Wille

GRÜNE 14.11.2024 Sitzungen 18/79

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit 2018 hat sich der Wolf wieder in NRW angesiedelt. Inzwischen gibt es zwei Rudel, ein Paar und drei Einzeltiere. Für ein so großes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen ist das immer noch sehr überschaubar. Regelmäßig wandern einzelne Wölfe durch NRW. Damit hat sich eine seit Langem ausgestorbene Tierart in NRW wieder angesiedelt. Das ist einerseits erfreulich, führt andererseits aber auch zu Problemen, insbesondere im Zusammenhang mit der Weidetierhaltung. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat von Anfang an die verschiedenen Maßnahmen zum Ausgleich der Belange von Natur- und Artenschutz auf der einen und der Weidetierhaltung auf der anderen Landtag Seite laufend weiterentwickelt. Dazu gehören unter anderem die Finanzierung umfangreicher Präventionsmaßnahmen für einen umfassenden und sicheren Herdenschutz wie Zäunen und Herdenschutzmaßnahmen sowie die Entschädigung für Risse an die jeweiligen Tierhalter. Die dafür geltende Förderkulisse wurde laufend an die Verbreitung der Wölfe in NRW angepasst. Die Ausweitung der Herdenschutzförderung ist bereits auf der Hälfte der Landesfläche erfolgt; durch den heutigen Antrag bald vielleicht auf der gesamten Landesfläche. Mit dem Aufbau eines Netzwerks von ehren- und hauptamtlichen Wolfsberaterinnen haben wir die Grundlage für eine umfassende Beratung von Tierhaltenden geschaffen. Mit kontinuierlicher Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit muss ein möglichst hoher Anteil von Tierhaltenden dazu gebracht werden, Präventionsmaßnahmen wie den Bau von Elektrozäunen auch durchzuführen. Aufgrund des erhöhten Aufwandes ist dies gerade für kleine Hobbytierhalter nicht immer einfach. Leider kommt es immer wieder zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztieren. Werden ordnungsgemäß aufgestellte Schutzzäune mehrfach überwunden, sollen als allerletztes Mittel diese verhaltensauffälligen Wölfe abgeschossen werden dürfen. Die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen werden schrittweise geschaffen, wobei die verbesserte Bestandssituation der Wölfe berücksichtigt werden soll. Auch die Rechtsprechung führt dazu, dass die verschiedenen Regelungen regelmäßig angepasst werden müssen. Wir befinden uns in einem sehr dynamischen Prozess. In einem vergleichsweise dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen muss besonders darauf geachtet werden, dass die Probleme auch schnell gelöst werden und die Akzeptanz erhalten bleibt. Daher hat die Umweltministerkonferenz unter Beteiligung von Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium die Entwicklung und die zukünftige Anwendung des sogenannten Schnellabschussverfahrens vorangetrieben, um Problemwölfe in Regionen mit erhöhtem Rissvorkommen zeitnah abschießen zu können. Ein Blick in die Statistik der Nutztierrisse zeigt, dass für den Großteil der Nutztierrisse im Schermbecker Wald eine einzige Wölfin verantwortlich war und ist, und es muss verhindert werden, dass dieses Verhalten an andere Wölfe weitergegeben wird. NRW zeigt mit diesem pragmatischen Weg, dass ein Zusammenleben von Weidetieren und Wölfen möglich ist und dass unser Ansatz einen Ausgleich zwischen Tier- und Artenschutz und Landwirtschaft ermöglicht. 14.11.2024 Ich freue mich daher auf die weitere Diskussion im Fachausschuss, die wir mit einer Anhörung von Experten abrunden wollen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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