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Julia Kahle-Hausmann

SPD 09.10.2024 Sitzungen 18/76

Auch vor der Landwirtschaft macht die notwendige Änderung der Grundsteuererhebung nicht halt, weder vor der Höfeordnung noch vor dem hier vorliegenden Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Umlage der Landwirtschaftskammer. Vorweg: Wir stimmen der Gesetzesänderung zu. Bedauerlich ist aber, dass sie erst so kurzfristig vor dem Stichtag des 01.01.2025 ins Plenum kommt. Eine weitere Aufschiebung des Verfahrens hätte zwangsläufig zu Verunsicherung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben geführt. Aber zwei Kritikpunkte wollen wir hier trotzdem noch loswerden. Erstens: Wir haben jetzt Mitte Oktober. Dass Änderungen notwendig sind, ist seit 2018, spätestens 2019 bekannt. Dieser Gesetzesentwurf hätte also schon längst vorliegen können. Und das kritisieren wir deshalb, weil ein frühzeitiges Vorliegen uns dann, zweitens, die Chance gegeben hätte, uns einmal grundsätzlich mit der Finanzierung der Landwirtschaftskammer auseinanderzusetzen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, wie sich die Erhebung der Grundsteuer A in absoluten Zahlen auswirken wird. Was aber klar ist, ist, dass der Landeszuschuss an die Kammer verlässlich jedes Jahr in Ihrem Haushalt um mehrere Millionen wächst – mittlerweile 150 Millionen Euro – und Sie uns diesen Mittelaufwuchs bereits im letzten Jahr nicht zufriedenstellend erklären konnten. Ich bin gespannt, ob wir dieses Jahr eine klare Aussage dazu erhalten. Vor diesem Hintergrund betrachten wir dieses jetzt so schnelle Verfahren als eine ungenutzte Chance.

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