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Sven Wolf

SPD 09.10.2024 Sitzungen 18/76

Wir beraten heute in der zweiten Lesung einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens. Die Debatten im Plenum und auch im Fachausschuss waren verfassungs- und kirchenrechtlich sehr anspruchsvoll. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen dürfen aber von uns als Parlament erwarten, dass wir uns mit solchen hochkomplexen Fragen beschäftigen und klare Antworten geben. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich Herrn Professor Dr. Markus Ogorek für das erstellte Gutachten danken, das meiner Fraktion eine gute und fundierte Grundlage gegeben hat, um uns mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich will es vorneweg sagen: Ich teile die dort niedergelegte Rechtsansicht, dass das preußische Landtag Kirchenvermögensverwaltungsgesetz aus dem Jahr 1924 nicht mehr mit dem verfassungsrechtlichen Verständnis von Staat und Kirche, das mit unserem Grundgesetz formuliert wurde, in Einklang zu bringen ist. Die Kirchen und alle anderen anerkannten Religionsgemeinschaften haben das originäre Recht, ihre inneren Angelegenheiten innerhalb der Schranken des Grundgesetzes selbst zu organisieren und selbst zu regeln. Wie ich in der Debatte im Fachausschuss am 20. Juni dieses Jahres bereits betont habe, führen wir eine solche Diskussion allerdings nicht im luftleeren Raum, sondern wir haben als SPD-Fraktion sehr deutlich die Kritik innerhalb einiger Bistümer in Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Daher möchte ich mich an dieser Stelle bei all denjenigen ganz herzlich bedanken, die sich in dieser Diskussion in persönlichen Gesprächen, Zuschriften oder juristischen Fachaufsätzen eingebracht und damit die Debatte bereichert haben. Wir haben diese kritischen Stimmen sorgsam in der Beratung unserer Fraktion abgewogen. Deswegen habe ich seinerzeit für die SPD-Fraktion auch eine Anhörung von Sachverständigen beantragt. Uns war es wichtig, deutlich zu machen, dass hinsichtlich der neuen kirchlichen Regelungen innerhalb der katholischen Kirche viele kritische Stimmen vorherrschen und auch viel Misstrauen existiert. Diesen kritischen Stimmen wollten und haben wir in der Anhörung Raum geboten. So konnte ich etwa einige der von Herrn Staatssekretär a. D. Dr. Günter Wienands aufgeworfenen juristischen Fragen an die Sachverständigen stellen. Besonders der Vertrauensverlust im Bistum Köln, der insbesondere mit der Person von Kardinal Wölki verbunden ist, beunruhigt uns sehr. Genauso haben wir die vielen kritischen Stimmen aus dem Bistum Aachen wahrgenommen, die scheinbar aufgrund der bereits durchgeführten Zusammenschlüsse von Pfarreien entstanden sind. Dies alles bleibt aber eine innerkirchliche und innerkatholische Debatte. Wir als Landtag Nordrhein-Westfalen haben nach dem Staats- und Kirchenverständnis unseres Grundgesetzes keine Möglichkeiten, hierauf auf parlamentarischem Wege Einfluss zu nehmen. Im Ergebnis muss es daher bei der notwendigen Aufhebung des alten preußischen Rechts bleiben, um der katholischen Kirche den Raum zu geben, eigene Regelungen in Kraft zu setzen. Die evangelische Kirche hat diesen Weg bereits vor vielen Jahren beschritten. Es ist sicherlich hilfreich, wenn die katholischen Bistümer nunmehr noch intensiver auf die kritischen Stimmen ihrer Mitglieder eingehen, und es ist ebenso hilfreich, dass die angekündigte Verein-09.10.2024 barung zwischen den Bistümern und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterzeichnet ist. All dies mag helfen, um wieder Vertrauen innerhalb der katholischen Kirche aufzubauen, denn das wünsche ich mir sehr – auch als evangelischer Christ. Denn wir brauchen starke Kirchen und Religionsgemeinschaften, die auch in schwierigen gesellschaftlichen Debatten gemeinsam mit ihren Gläubigen die Stimme erheben können und unsere politischen Debatten bereichern. Wir werden als SPD-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf in der geänderten Fassung zustimmen. Zum Abschluss nochmals mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen für die konstruktive und gemeinschaftliche Diskussion zu diesem Gesetzentwurf.

Protokoll ↗