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Susanne Schneider

FDP 09.10.2024 Sitzungen 18/76

Opfer von Verbrechen leiden oftmals noch lange nach der Tat – sei es körperlich, seelisch oder beides zusammen. Für die Betroffenen wird ihr Leben nach der erlittenen Tat nie wieder so sein wie vorher. Wie schwer letztlich die Tatfolgen wiegen, hängt individuell von der Tat und der Persönlichkeit des Opfers ab. Jedes Opfer leidet anders unter einer Tat. Trotzdem hatte der Opferschutz in den letzten Jahrzehnten längst noch nicht den Stellenwert, den die Betroffenen verdient haben. Opfer von Straftaten müssen sich sicher sein können, dass sie all jene Unterstützung bekommen, die sie auch brauchen. Die Errichtung der Stiftung Opferschutz, die 2022 beschlossen und von allen demokratischen Fraktionen getragen wurde, war ein wichtiger Baustein, um die Unterstützung von Betroffenen zu verbessern. Ziel der Stiftung ist es, Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige finanziell zu unterstützen – unbürokratisch und kurzfristig. In der Regel wird eine einmalige Pauschalleistung von bis zu 10.000 Euro gewährt. In Akutfällen können bis zu 1.000 Euro Soforthilfe ausgezahlt werden. Diese Hilfen sollen einerseits akute finanzielle Notlagen abfangen, anderseits sollen sie greifen, wenn von den Tatverursachenden keine Entschädigung zu erwarten ist oder die Ansprüche nicht über das Opferentschädigungsgesetz geregelt werden können. Bis Ende März 2024 konnten rund 100 Gewalt-09.10.2024 betroffene mit annähernd 650.000 Euro unterstützt werden. Mit dem vorgelegten Änderungsgesetz werden einige Klarstellungen zum Kreis der möglichen Unterstützungsempfänger getroffen. Nun sollen auch Hinterbliebene sowie nahestehende Personen explizit aufgenommen werden. Zudem soll der Stiftungsrat künftig ermächtigt werden, besondere Fallkonstellationen zu definieren, in denen die Entscheidung über die Verwendung der Mittel nicht vom Stiftungsrat in seiner Gesamtheit getroffen werden kann, zum Beispiel zur Beschleunigung von Entscheidungen über Soforthilfen. Taten können leider nicht ungeschehen gemacht werden. Mit der Stiftung Opferschutz sorgen wir dafür, dass sich die Opfer nicht mehr im Stich gelassen fühlen. Die vorgesehenen Änderungen und Anpassungen haben sich weitgehend aus der Praxis ergeben und sollen so die Arbeit der Stiftung verbessern. Die FDP-Landtagsfraktion NRW befürwortet daher das Änderungsgesetz und stimmt der Überweisung an die Ausschüsse zu.

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