Lisa-Kristin Kapteinat
Die Einrichtung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen war ein wichtiger Schritt, um Menschen in NRW, die Opfer von Gewalttaten werden, zu unterstützen. Im Rahmen der Arbeit der Stiftung kann vielen Menschen direkt geholfen werden, die aufgrund von Gewalterfahrungen unverschuldet in Notlage geraten sind. Hier stehen nicht die Täter, sondern die Opfer im Vordergrund. Deswegen haben wir die Errichtung der Stiftung Opferschutz von Beginn an unterstützt. Die von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen sind sinnvoll. Insbesondere die Konkretisierung des Kreises der Empfängerinnen und Empfänger von Unterstützungsleistungen trägt aktuellen Familienkonstellationen und -beziehungen besser Rechnung. Grundsätzlich hätten wir uns im Hinblick auf die Gesetzesänderung auch über ein gemeinsames Vorgehen aller demokratischen Fraktionen gefreut. Ich denke, das wäre angesichts der bisherigen sehr konstruktiven Zusammenarbeit angemessen gewesen. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – und an den Rechtsausschuss selbstverständlich zu.
