Prof. Dr. Daniel Zerbin
„Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.“ Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ein Zitat, das sicherlich schon viele gehört haben. Es wird Voltaire zugeschrieben. Aber wahrscheinlich stammt es von Evelyn Beatrice Hall, die im letzten Jahrhundert ein Buch über Voltaire geschrieben hat. Die Urheberschaft mag strittig sein, doch das Zitat trifft den Kern der Meinungsfreiheit sehr genau. Die Meinungs- und Darstellungsfreiheit bedeutet, dass man nicht immer mit dem Gesagten und auch dem Geschriebenen des Gegenübers d’accord sein muss. Manche Meinungen und Sachverhalte muss ein Erwachsener ertragen können, insbesondere in der Wissenschaft. Darum geht es in unserem vorliegenden Antrag, nämlich um Triggerwarnungen an Hochschulen. Meinungen und Darstellungen anderer müssen in einer aufgeklärten Gesellschaft ausgehalten werden. Das ist eine der wichtigsten Säulen der Demokratie. So steht es in Art. 5 unseres Grundgesetzes. Art. 5 normiert in Abs. 3 sogar noch einen weiteren wichtigen Punkt, die Wissenschaftsfreiheit. Die Suche nach wissenschaftlicher Erkenntnis und die Weitergabe von Wissen an Dritte ist der Kern der Wissenschaftsfreiheit und auch der Kern der Wissenschaft. Damit kommen wir zum Problem des aktuellen Zeitgeistes, der sogenannten Triggerwarnung an Hochschulen. Im Grundsatz ist es löblich, traumatisierte Menschen zu schützen. Triggerwarnungen im Hochschulbetrieb sind aber fernab der Lebensrealität. Das zentrale Problem bei der Triggerwarnung ist doch, dass der Warnende nicht weiß, was das Gegenüber nachhaltig traumatisiert. Damit werden Wissens- und Meinungsinhalte vorab subjektiv selektiert und damit auch vorenthalten. Was bedeutet das in der Praxis? Stellen Sie sich vor, der Plenarsaal wäre ein Hörsaal, und es geht um einen Antrag der AfD, zum Beispiel zum Thema „Import von ausländischen Fachkräften“. Das hatten wir letzte Woche im Wissenschaftsausschuss. Das würde Sie sicherlich alle schon triggern, allein die Benennung. 09.10.2024 Dafür müsste ich hier schon eine Triggerwarnung herausgeben. Folge davon wäre: Der Antrag würde nicht gelesen werden, inhaltlich nicht beurteilt. Sie würden der Sitzung fernbleiben und könnten dann auch nicht dagegen stimmen. Dann wäre die Bahn frei für die Alternative für Deutschland. Eigentlich eine gute Sache, aber wenn ich so richtig darüber nachdenke … Aber machen wir erst einmal weiter. (Zurufe von der CDU) – Sie haben halt keinen Humor. Was bedeutet das übertragen in die Wissenschaft? Gelebte Triggerwarnungen schränken die Wissenschaftsfreiheit an Hochschulen ein. Zur Erhaltung der institutionellen Souveränität der Hochschulen ist es daher elementar wichtig, dass die Landesregierung darauf hinweist, dass Triggerwarnungen in der Wissenschaft kritisch zu betrachten sind. Was ist die einfache und eigentlich lebensnahe Lösung für potenziell traumagefährdete Studentinnen und Studenten? Schlicht und ergreifend die Vorbesprechung der Themen und der Literatur. Das ist eigentlich alles. Ich komme zum Schluss. Auch wenn es Sie eventuell überrascht: Auch und gerade Studenten sind mündige Bürger dieses Landes und daher selbst in der Lage, zu entscheiden, was für sie gut ist und was für sie belastend ist. Wir als Alternative für Deutschland vertrauen unseren jungen Menschen. Ein staatliches Kindermädchen, eine Nanny, das ihnen die Welt erklärt, brauchen sie nicht. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Damit zeigen Sie, dass Sie an die Wissenschaft in NRW und an unsere jungen Leute glauben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
