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Dr. Benjamin Limbach

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist ein guter Tag für Nordrhein-Westfalen. Der vorliegende Gesetzentwurf und der Änderungsantrag verfolgen zwei klare Ziele: Einerseits soll dem steigenden Bedarf an Fachkräften Rechnung getragen werden, andererseits soll die Juristenausbildung in Nordrhein-Westfalen noch attraktiver und zukunftsfähiger werden. Zunächst einige Worte zur Regelung des dualen Studiums. Unsere Hochschulen bieten schon seit mehreren Jahrzehnten in erfolgreicher Kooperation mit Praxispartnern duale Studiengänge an. Hierbei wird der Erwerb von theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung in vorbildlicher Weise verknüpft. Gleichwohl fehlte bislang eine ausführliche gesetzliche Grundlage für diese Studiengänge. Mit der Festschreibung im Hochschulgesetz fördern wir die Weiterentwicklung dieser besonderen Studienform und liefern damit auch einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Lassen Sie mich jetzt aber auf den Schwerpunkt dieses Gesetzes eingehen: den integrierten Bachelor. Die Einführung des integrierten Bachelors ist gut, überfällig und richtig. Die Abbruchquote im klassischen juristischen Studium ist hoch und steigt weiter, zuletzt von 32 % nach den Berechnungen auf Basis des Abschlussjahrgangs 2018 auf 38 % ohne berücksichtigten Studienverbleib in Bezug auf den Jahrgang 2020. Diese Menschen haben keinen akademischen Abschluss, auch wenn sie in erheblichem Umfang akademische Leistungen erbracht haben. Jurastudierende empfinden einen hohen psychischen Druck. Sie haben Sorge vor der Abschlussprüfung und dem Risiko, im Falle des Nichtbestehens ein langes, anspruchsvolles Studium mit den berühmten leeren Händen zu beenden. Das thematisieren neben den Studierendenverbänden auch die juristischen Fakultäten quer durch unser Bundesland. Kollegin Hanses hat eben den Prüfungsraum im OLG Düsseldorf angesprochen. Ich komme an vielen Morgen an der Schlange der Referendarinnen und 09.10.2024 Referendare vorbei, die in unserem Haus, dem Justizministerium, ihre Prüfung ablegen. Ich erwische mich noch heute bei dem Gedanken: Ich habe es zum Glück hinter mir. (Heiterkeit von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Alle, die das Studium abgelegt haben, erinnern sich wohl noch an diesen Druck. Andererseits mangelt es an Personen mit juristischem Sachverstand auch außerhalb der reglementierten juristischen Berufe. Hierbei schafft der integrierte Bachelor Abhilfe. Der Wert der akademischen Studien- und Prüfungsleistungen wird angemessen gewürdigt. Damit wird der durch die Abschlussprüfung bestehende Druck gesenkt. Studierenden stehen konsekutive Masterstudiengänge offen, um sich zusätzlich für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Die Attraktivität des Studiums wird gesteigert, sodass mehr Personen mit einer juristischen Ausbildung als Fachkräfte zur Verfügung stehen. Das gilt aufgrund einer erhöhten Anzahl an Studienanfängerinnen und Studienanfängern auch für die klassischen juristischen Berufe. Herr Professor Dr. Zerbin, es ist gerade kein Abschluss nur für diejenigen, die das erste Examen endgültig nicht bestanden haben, sondern auch für diejenigen, die das Studium begonnen haben und sich währenddessen umorientieren, weil sie keinen der klassischen juristischen Berufe ergreifen möchten. Gerade für sie ist es eine wichtige Möglichkeit, einen Studienabschluss zu erwerben, um sich dann in der Richtung weiterzuqualifizieren, in die sie sich orientieren wollen. Mit diesem Gesetz führt Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer die Verleihung eines integrierten Bachelors im grundständigen juristischen Studium von Gesetzes wegen ein. Dies schafft landeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Verleihung dieses Grades und hat Vorbildcharakter für andere Bundesländer. Daher überrascht es nicht, dass der Gesetzentwurf in der Sachverständigenanhörung von der Professorenschaft und von den Studierenden gleichermaßen begrüßt wurde. Zur Vermeidung divergierender Entscheidungen wurde eine Zuständigkeitskonzentration auf die staatlichen Prüfungsämter angeregt, soweit es um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung geht. Diesem Vorschlag wird mit dem Änderungsantrag Rechnung getragen. Weitere Änderungsanregungen zur Juristenausbildung sollten im geordneten Verfahren nach der Evaluierung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes im Jahr 2025 diskutiert werden. Trotz allen Verständnisses für die Ungeduld von Frau Bongers ist es meiner Meinung nach nicht Landtag sachgerecht, hier vorab Einzelanpassungen vorzunehmen. Nach langjährigen Diskussionen können nunmehr viele Studierende und ehemalige Studierende einen Abschluss erhalten. Dies ist ein guter Tag für die Ausbildung, für die Fachkräfteoffensive und nicht zuletzt für die Wettbewerbsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen als Studienstandort. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft danke ich sehr herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs. Mithilfe der Expertise und des Engagements unserer beiden Häuser haben wir diese wichtige hochschulpolitische Neuerung gemeinsam auf den Weg gebracht. Mein persönlicher Dank gilt der nicht anwesenden Kollegin Brandes dafür, dass ich trotz Federführung des Wissenschaftsressorts schon zum zweiten Mal hierzu sprechen darf. (Beifall von Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Die Juristenausbildung hat sich bewährt. Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag machen sie noch attraktiver und zukunftsfähig. Daher werbe ich für eine breite Zustimmung, wie es bezüglich der Juristenausbildung auch in der Vergangenheit schon üblich war. Liebe Frau Bongers, ich danke Ihnen dafür – jetzt hört sie mir nicht zu –, dass Sie gesagt haben, Sie müssten es auch mal loben, wenn etwas richtig gemacht worden sei. Wahrscheinlich steht es einem Minister aus diplomatischen Gründen nicht zu, die Opposition zu loben. Aber ich möchte Ihnen und der FDP-Fraktion herzlich dafür danken, dass Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen und sich damit die Einigkeit über die Juristenausbildung zwischen den demokratischen Fraktionen in diesem Haus heute wieder bestätigt; daher herzlichen Dank. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗