Prof. Dr. Daniel Zerbin
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Jurastudium leidet unter vielen Vorurteilen: Es sei trocken, altbacken und nicht mehr zeitgemäß, und am Ende entscheide einzig und allein das Examen über Bestehen oder Nichtbestehen. Der nun beabsichtigte Bachelor soll mit Vorliegen der Zulassungsvoraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und bestandenem Schwerpunkt verliehen werden können. Mit der gesetzlichen Einführung des Bachelors sollen die größten Nöte behoben werden. Was bedeutet das konkret für die Praxis? Ich muss leider etwas Wein in den plätschernden, wässrigen 09.10.2024 Lobgesang gießen, den wir hier gerade gehört haben. Die Gefahr besteht, dass dem Bachelor der Ruf des Trostpflasters anhängen wird, weil man das erste Examen nicht bestanden hat. Es ist eine allgemeine negative Entwicklung in unserem Bildungsbereich: Leistungen werden nicht mehr wertgeschätzt. Am Ende bekommt jeder eine Teilnahmeurkunde, so ähnlich wie bei den Bundesjugendspielen. In der letzten Auswertung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2022 bestanden 28,55 % die erste staatliche Pflichtfachprüfung nicht. Das waren 700 von 2.452 Prüflingen. Diese 700 Jurastudenten – spätere Wiederholungsversuche mal ausgenommen – würden also nun auf den Arbeitsmarkt mit einem Bachelor strömen, über ein Viertel eines Jahrgangs. Die Absolventen konkurrieren auf dem Arbeitsmarkt mit Personen, die das erste Examen haben oder Rechtsassessoren sind. Wenn die Unterschiede zwischen Bachelor und Master nur das Bestehen der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung betreffen, dann können sich Unternehmen einfach die weniger qualifizierten Bacheloranten zu günstigen Konditionen einkaufen. Die zu befürchtenden Folgen sind Lohndumping und neue Juristen zweiter Wahl mit einer zweifelhaften Qualifikation, die beim Start in den Beruf als Verlierer dastehen. Es könnte auch bedeuten, dass der erste beabsichtigte Abschluss nicht mehr das Staatsexamen ist, sondern dieser integrierte Bachelor. Was spricht für die Einführung des Bachelors? Es gibt auch gewichtige Argumente dafür; wir haben sie gerade gehört. Dem Arbeitsmarkt stehen mehr juristische Absolventen gegebenenfalls früher zur Verfügung. Auf dem Arbeitsmarkt werden derzeit händeringend Juristen gesucht. Auch gibt der Bachelor den angehenden Juristen mehr Sicherheit. Nicht mehr allein das Bestehen des Examens ist für den Studienabschluss entscheidend. Für manche mag dem Bachelor der Ruf des Trostpflasters anhaften. Andererseits verlassen spezialisierte Absolventen die Universität, da die Schwerpunktsetzung eine notwendige Voraussetzung sein wird. Mithilfe des Bachelors wäre zumindest eine Verkürzung des Studiums möglich, sodass am Ende nicht nur das Abitur, sondern ein erster juristischer Studienabschluss dasteht. Fassen wir zusammen und wägen ab. Die Rechtswissenschaften sind bislang berechtigterweise von der Bologna-Reform unangetastet geblieben. Das hatte gute Gründe, da Jura ein sehr spezieller Studiengang ist. Die Einführung des integrierten Bachelors kann in der Praxis zu einer weiteren Verwässerung des qualifizierten Rechtswissens unserer Gesellschaft führen. Das Risiko, in der akademischen juristischen Ausbildung zu scheitern, wird mit diesem Bachelor allerdings deutlich gesenkt. Das ist ein Vorteil. Für die Landtag Volkswirtschaft bedeutet er einen Zugewinn in Form von günstigeren Juristen. Vergleicht man Nachteile und Vorteile miteinander und wägt Pro- und Kontraargumente ab, so halten sie sich die Waage. Angesichts der Chancen, die dieses Modell für junge Menschen bereitstellt, wollen wir uns nicht völlig verweigern. Wir werden uns daher enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
