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Dr. Benjamin Limbach

09.10.2024 Sitzungen 18/76

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns allen ist mittlerweile bekannt, dass insbesondere die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften einen langen Atem erfordert. Landtag Anders, als es uns die FDP in Ihrem Antrag weismachen will, ist die Verfolgung von Cum-Cum-Geschäften keine mathematische Formel, bei der ich eine Cum-Ex-Schablone anlege und ein Cum-Cum-Ergebnis erhalte. Cum-Cum-Geschäften liegen komplexe Handelsstrategien zugrunde, die es aufzubereiten und unter dem Aspekt strafrechtlicher Verfolgbarkeit zu bewerten gilt. Ihnen und uns allen muss klar sein, dass eine, wenn auch finanzgerichtlich festgestellte missbräuchliche Steuergestaltung für die Annahme eines strafrechtlich relevanten Anfangsverdachts schlichtweg nicht ausreicht. Folglich müssen sich die Ermittlerinnen und Ermittler in die Details dieser Handelsstrategien einarbeiten, das auswerten, je nach Bewertung Maßnahmen prüfen und diese dann durchführen. Das erfordert Zeit und Arbeitskraft. Das ist uns allen völlig klar. Aber auch dem werden wir uns stellen. So wird die Staatsanwaltschaft Köln seit über zehn Jahren mit einer Vielzahl von Beschäftigten aus Kreispolizeibehörden und dem Landeskriminalamt bei der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Priorisierung der polizeilichen Aufgabenbewältigung unterstützt. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang gerade bei der Forderung nach mehr Stellen aber noch einmal ganz deutlich klarstellen: Die Landesregierung begreift die strafrechtliche Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften als gesamtstaatliche Aufgabe, die je nach Betroffenheit durch sämtliche Länder und nicht nur von Nordrhein-Westfalen verstärkt betrieben werden muss. Deshalb wird auch die Staatsanwaltschaft Köln innerhalb des ihr rechtlich eröffneten Rahmens – nach der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz – eine Zuständigkeit in jedem Einzelfall gewissenhaft prüfen, und ich hoffe, dass auch die Landesjustizverwaltung in den Ländern, in denen die FDP und die SPD mitregieren, mit derselben Energie dahinterstehen wie die in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE]) Soweit es in dem Antrag um die Aus- und Fortbildung der eingesetzten Ermittlerinnen und Ermittler geht: Regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zum Steuerstrafrecht, in denen auch aktuelle Entwicklungen wie die Thematik rund um Cum-Ex und Cum-Cum aufgegriffen werden, sind Gegenstand der Programme der entsprechenden Einrichtungen der betroffenen Ressorts. Gerade auch die Hauptabteilung H der Staatsanwaltschaft Köln trägt durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen innerhalb der Abteilung sowie für Ermittlungspersonen Sorge für den notwendigen Wissenstransfer. Zum Abschluss möchte ich klarstellen, dass die angesprochenen Ermittlungen den damit betrauten 09.10.2024 Bediensteten viel abverlangen. Trotz des hohen Arbeitsaufkommens können sich die Bürgerinnen und Bürger des Landes Nordrhein-Westfalen aber auf eines verlassen: dass die Staatsanwaltschaften ihren durch die Verfassung übertragenen Aufgaben als Organ der Strafrechtspflege ohne Einschränkung nachkommen, weil dort hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten und die Landesregierung auch angesichts erforderlicher Sparmaßnahmen dafür Sorge trägt, dass die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗