Christian Dahm
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte das ein gutes Gesetz sein. Die Einigkeit hat Herr Kollege Blöming gerade herausgestellt: Die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen ist der zweite Schritt. Der erste Schritt, die Inflationsausgleichsprämie, jetzt zum 1. November 200 Euro plus, zuzüglich die Anpassung der Familienzuschläge, die sich gegenüber dem seinerzeitigen Referentenentwurf noch einmal verändert haben, ist gut und richtig, und dem werden wir selbstverständlich unsere Zustimmung erteilen. Das habe ich schon seinerzeit in der Einbringungs-09.10.2024 rede gesagt. Das ist für die Beschäftigten ausgesprochen gut; denn das ist ein deutlicher Einkommenszuwachs noch in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr. Das hat es in den letzten Jahren so nicht gegeben. Das haben die Gewerkschaften gut ausgehandelt. Das haben Sie letztendlich auch – vornehmlich der Ministerpräsident – mit den Gewerkschaften so vereinbart. Ich komme gleich noch einmal auf die Antwort zurück, die Sie nicht gegeben haben, Herr Kollege Blöming. (Zuruf von Jörg Blöming [CDU]) Was Sie nicht vereinbart haben, ist der § 71 b, den Sie jetzt in das Gesetz – ich will einmal sagen – reingemogelt haben. Den haben Sie mit den Gewerkschaften nämlich nicht vereinbart, sondern das haben Sie denen mitgeteilt. Das ist der Dissens zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften; denn sie haben in der Anhörung sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass sie das nicht akzeptieren. Das trübt dieses eigentlich gute Gesetz; denn Sie vermischen einerseits die Tarifübertragung mit Besoldungsstrukturen und greifen ganz tief in die Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten hier in Nordrhein-Westfalen ein. Wir hätten uns gewünscht, Sie hätten eine separate Gesetzgebung gemacht, Sie hätten das an das Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes oder andere Gesetzgebungen angehängt. Das wäre deutlich besser gewesen. (Beifall von der SPD) Was bringt die Gewerkschaften auf den Baum? Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens. Was bedeutet das tatsächlich? Die Fragestunde hat das gerade sehr deutlich gemacht. Die geschätzte Kollegin Angela Freimuth hat die Frage überhaupt gestellt. Ich nenne einmal das Beispiel: Die alleinerziehende Justizwachtmeisterin, die an einem Amtsgericht beschäftigt ist, ein Kind, Besoldungsgruppe A5 oder vielleicht sogar A6, kann demnächst einen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag erhalten – das im Übrigen nur auf Antrag –, falls die reguläre Besoldung nicht dem Mindestabstand zur Grundsicherung entspricht. Die Justizwachtmeisterin muss aber selbst tätig werden. Sie muss auf Antrag diesen Zuschlag einfordern. Meines Erachtens ist es Aufgabe des Dienstherrn, dafür zu sorgen. Dieses Recht kehren Sie um. (Beifall von der SPD) Die Sicherstellung der amtsangemessenen Besoldung ist Aufgabe des Landes und hat Verfassungsrang. Das ist keine Aufgabe der Landesbeschäftigten. Das ist stets – das monatlich, das können Sie noch in Abrede stellen, Herr Minister – zu überprüfen. Landtag Bleiben wir bei dieser Justizwachtmeisterin, die sich neu verliebt hat, neu heiraten möchte, vielleicht einen Kollegen der Wachtmeisterei. Dann wird dieses Einkommen plötzlich hinzugerechnet. Dann wird das tatsächliche Partnereinkommen angerechnet. Dann wird ihr möglicherweise jeden Monat Geld abgezogen. Das ist nicht familienfreundlich, und – Herr Optendrenk, der Finanzminister, schüttelt den Kopf – das ist offenbar das Hochzeitsgeschenk dieser Landesregierung an die Beschäftigten hier in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Ich sage es ganz deutlich: Die Anrechnung des Partnereinkommens ist in der Anhörung auf heftigste Kritik gestoßen. Es gab nur einen Sachverständigen – das war Professor Huber –, der das Ganze befürwortet hat. Alle übrigen Sachverständigen haben das Ganze abgelehnt. Selbst die Gewerkschaften haben deutlich hervorgehoben, dass das mit ihnen nicht zu machen ist. Sie haben sehr deutlich mitgeteilt, dass das zu erheblicher Bürokratie führen kann, im Übrigen nicht nur für das Landesamt für Besoldung in Nordrhein-Westfalen, sondern für alle Personalstellen in den Kreishäusern und Rathäusern. Auch die müssen das Ganze berechnen und umsetzen. Meine Damen und Herren, dann sprechen Sie von weniger Bürokratie in diesem Land? Das ist doch ein Treppenwitz. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP) Hinzu kommt noch eines: Zu erwarten sind weitere Musterklagen. Das bedeutet noch einmal eine deutliche Belastung der Verwaltungsgerichte. Lassen Sie uns also diesen unsäglichen § 71 b am besten streichen. Dann wird das Ganze ein gutes Gesetz. Ich darf Ihnen an dieser Stelle sagen: Wir werden uns im Gesetzgebungsverfahren heute der Stimme enthalten. Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
