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Franziska Müller-Rech

FDP 09.10.2024 Sitzungen 18/76

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, rechtlich hochumstritten ist die Wahrnehmung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wenn es den Bediensteten überlassen bleibt, zu berechnen, ob ihre Besoldung den nötigen Mindestabstand zur Grundsicherung wahrt oder ob ein Antrag auf den Ergänzungszuschlag gestellt werden sollte. Herr Minister, mich interessiert Ihre Rechtsauffassung. Entspricht es dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, wenn eine verfassungskonforme Besoldung zukünftig nur noch auf Antrag des Betroffenen erfolgt und im Falle einer unterlassenen Antrag-Landtag stellung der Beamte dann verfassungswidrig besoldet wird? – Vielen Dank.

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