Herbert Reul
Auch das kann ich Ihnen leider nicht beantworten, weil es ein Teil der Ermittlungsmaßnahmen ist. Man hat mit den Betroffenen, die bei der Polizei waren, natürlich geredet und sich um das Projekt gekümmert. Im Ergebnis hat man den Beschuldigten vorgeladen und mit ihm geredet. Er konnte Stellung nehmen; das ist normal. In dem Zusammenhang hatte die Polizei den Eindruck, dass man sich um ihn kümmern muss. Es ist also nicht per Zufall passiert, sondern die Polizei hat ihn aufgrund von Bedrohungen vorgeladen. Ob das bei jeder einzelnen oder nur bei einer einzigen Bedrohung passiert ist, kann ich nicht beantworten. Es war aber mindestens bei einer so, dass sie ihn vorgeladen hat und mit ihm geredet hat. Dann hatte die Polizei den Eindruck: „Darum müssen wir uns kümmern“, hat das aktenkundig gemacht und alle zuständigen Stellen informiert. Es ist eigentlich total ordnungsgemäß abgelaufen. Wenn er zu dem Termin, zu dem sie ihn dann auch noch eingeladen haben, gekommen wäre, hätte man den nächsten Schritt im Zusammenhang mit PeRiskoP einleiten können. Da ist bei dem Konzept aber – Frau Kampmann hat das eben richtig benannt – genau die schwache Stelle. Ich kann im Moment noch nicht beantworten, ob die überhaupt auflösbar ist, ob man also jemanden zwingen kann, da hinzukommen, wenn er nicht will. Der hat ja – „keine Straftat“ ist falsch, oder? – 09.10.2024 (Herbert Reul, Minister des Innern, wendet sich einem Mitarbeiter zu.) zumindest bisher in dem Sinne keine Straftat begangen. Insofern ist das Instrument dann schwach.
