Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kampmann! Sie haben zwei Fragen gestellt, die in Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Essen am 28. September stehen. Gestatten Sie mir, dass ich, bevor ich Ihre konkreten Fragen so weit wie möglich beantworten kann – ich muss den üblichen Satz sagen, während der Ermittlungen sind nicht alle Möglichkeiten gegeben –, kurz beschreibe, über welchen Einsatz wir reden. Soweit wir bis jetzt wissen, ist am Nachmittag, am besagten Tag, genauer gesagt um 17:12 Uhr die Polizei in Essen zu einem Einsatz gerufen worden. Bei der Feuerwehr und der Polizei gingen zahlreiche Notrufe ein. Es waren über 100, zu mehren Bränden. Es brannte Landtag in zwei Mehrfamilienhäusern in Essen-Altenessen und in Essen-Katernberg. In einem weiteren Mehrfamilienhaus mit einem Ladenlokal konnte ein Feuer durch eine dort anwesende Person mit einer Jacke gelöscht werden. Einsatzkräfte der Feuerwehr konnten die anderen Brände löschen und mussten Verletzte versorgen. Unter den – nach jetzigem Kenntnisstand – 37 Verletzten befanden sich sieben Schwerverletzte, und von den sieben Schwerverletzten waren vier Kinder. Wenige Minuten darauf fuhr ein Lieferwagen in zwei Geschäfte. An diesen beiden Tatorten entstanden Sachschäden, und es wurde eine Person durch den Beschuldigten mit einem Messer oder einer Machete verletzt. Mutige, couragierte Anwohner und Zeugen haben einerseits bei den Rettungsmaßnahmen geholfen und andererseits den Beschuldigten in einem Hinterhof in Schach halten können – unter Gefährdung ihres eigenen Lebens. Dieses Verhalten hat möglicherweise Schlimmeres verhindert. Ich sage „Schlimmeres“, da der Beschuldigte mit dem Messer oder der Machete auch noch viel mehr Menschen hätte verletzen oder gar töten können. Der Beschuldigte konnte dann durch eine Streifenwagenbesatzung in dem Hinterhof festgenommen werden. Sowohl den Einsatzkräften für ihr sehr professionelles Einschreiten, aber auch den Anwohnern für ihre Zivilcourage möchte ich an dieser Stelle herzlich Danke sagen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, mich macht eine solche Tat – wahrscheinlich wie Sie – fassungslos. Dem Beschuldigten war anscheinend egal, was er mit seiner Tat anrichtet. Viele unbeteiligte und vor allen Dingen unschuldige Menschen, darunter viele Kinder, sind dadurch schwer verletzt worden. Die Polizei in Essen hat nach Eingang der Notrufe umgehend eine Besondere Aufbauorganisation „Anschlag“ eingerichtet. Das muss ich vielleicht zur Klarstellung erklären: Das bedeutet nicht, dass es sich um einen islamistischen Anschlag handeln muss, sondern es ist die erste Einschätzung, die die Polizei vornimmt. Man ist also richtigerweise von einer hochkomplexen Einsatzlage ausgegangen und hat die entsprechenden Maßnahmen getroffen. In der Folge wurde eine Mordkommission eingerichtet, die nun akribisch allen Hinweisen nachgeht. Sie können sich vorstellen, dass das in so einer komplexen Lage ziemlich viele Hinweise sind. Es gibt viele Zeugen, die vernommen werden müssen, aber auch viele Videos rund um das Tatgeschehen, die ausgewertet werden müssen. Auf diese akribischen Ermittlungen, Frau Abgeordnete Kampmann, zielt nun Ihre erste Frage, insbesondere zu den Hintergründen des Vorfalls. Was treibt einen Menschen zu so einer Tat? 09.10.2024 Die Frage nach den Hintergründen, dem „Warum“, ist ein zentraler Bestandteil des Ermittlungsverfahrens. Dazu darf sich – Sie kennen den Standardsatz – in der Zuständigkeit nur die Staatsanwaltschaft äußern. Zur Beantwortung Ihrer Fragen hat mir daher das Ministerium der Justiz folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Nach bisherigen Erkenntnissen sei der Beschuldigte Anfang des Jahres 2024 von seiner Ehefrau verlassen worden. Mit der Trennung habe sich der Beschuldigte nicht abfinden können und habe verschiedene Personen, vorwiegend syrischer und libanesischer Herkunft, dafür verantwortlich gemacht. Er habe beschlossen, sich an einzelnen Personen aus dem Umkreis seiner Ehefrau zu rächen. Dazu sei er dann mit einem Kleintransporter gezielt zu den Wohnungen und Ladenlokalen in Essen-Altenessen und Essen-Katernberg gefahren, in denen offenbar Personen oder Angehörige wohnen, die aus seiner Sicht für die Trennung seiner Ehefrau verantwortlich waren, und hat dort seine Taten verübt. Auch wenn die Taten nach derzeitigen Erkenntnissen als Motivlage einen persönlichen Hintergrund oder – ich sage es direkt – einen Beziehungshintergrund haben dürften, können Sie sicher sein, dass die Polizei Essen in alle Richtungen ermittelt. Sollten sich Hinweise auf eine andere Motivlage ergeben, werden wir auch diesen Hinweisen nachgehen und sorgfältig in alle Richtungen ermitteln. Natürlich haben wir in die Mordkommission genau deshalb von Beginn an Fachleute aus dem Bereich des Staatsschutzes und aus dem Bereich Cybercrime, die die Ermittlungen mit ihrer Fachexpertise unterstützen, integriert. Es gibt da keine Denkverbote. Wir schließen in unseren Ermittlungen nichts von vornherein aus. Aber heutiger Stand ist der. Bezüglich der zweiten Frage, ob es im Zusammenhang mit dem Tatverdächtigen bereits vorher Hinweise auf eine Gefährdung anderer Personen bzw. auf mögliche Bedrohungslagen gegeben hat, hat mir die Justiz folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Die Ehefrau des Beschuldigten sei mit den gemeinsamen Kindern in ein Frauenhaus geflüchtet, nachdem es zu gewalttätigen Übergriffen gekommen sein soll. Beim Amtsgericht Essen habe sie ein bis zum 30.06.2024 befristetes Annäherungsverbot erwirkt. Ein Angehöriger der Betreiberin eines der jetzt betroffenen Ladenlokale sei bereits im März 2024 von dem Beschuldigten bedroht worden. Hierbei habe er auch gedroht, das Ladenlokal anzuzünden. Auch der Polizei in Essen war der Beschuldigte unter anderem wegen der Gewalttaten zum Nachteil seiner Ehefrau sowie wegen der Bedrohung, die er gegen Personen ausgesprochen hatte, die er für die Trennung seiner Frau verantwortlich gemacht hat, Landtag bekannt. Kurzfassung: Der Mann war kein Unbekannter. Die Justiz hat uns mitgeteilt, dass er bereits zweimal wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Ein weiteres Mal wurde wegen einer Körperverletzung eine Geldstrafe unter Vorbehalt ausgesprochen. In einem weiteren Fall – da ging es wieder um Bedrohung – stand bereits vor der Tat ein Gerichtstermin fest, übrigens geplant für den nächsten Mittwoch, den 16.10. Wegen dieser – nennen wir es liebevoll mal so – Vorgeschichte und der vorliegenden Erkenntnisse wurde der Beschuldigte bei der Polizei Essen bereits im April dieses Jahres als Prüffall in das Konzept „Pe-RiskoP“ aufgenommen. Das heißt: Die Polizei in Essen hat geprüft, ob er eine Person mit Risikopotenzial zur Begehung einer schweren, zielgerichteten Gewalttat sein könnte. In diesem Zusammenhang wurden im Übrigen noch viele andere Maßnahmen getroffen, die in dem Konzept auch vorgesehen sind. Die wurden alle abgearbeitet. Dazu gehört unter anderem, die Information und Kontaktaufnahme mit der Fahrerlaubnisbehörde, der Ausländerbehörde sowie mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamts. Zudem erfolgten wiederholt Recherchen in den sozialen Netzwerken zu dem Beschuldigten, um zu sehen, ob sich da irgendetwas entwickelt. Die Polizei hat die ihr zur Verfügung stehenden Informationen in ihre Prüfung einbezogen und die originär zuständigen Stellen jeweils informiert. Laut dem Konzept ist auch vorgesehen, ein polizeiliches Gespräch bzw. ein sogenanntes Präventivgespräch mit dem Menschen zu führen. Hierzu wurde er eingeladen, allerdings ist er nicht erschienen. Das ist die Schwäche des Konzepts: Eine rechtliche Handhabe gibt es an dieser Stelle nicht. Soweit ich weiß, gilt Gleiches auch für ein Gesprächsangebot des psychosozialen Dienstes, also des Gesundheitsamtes der Stadt. In beiden Fällen hat er recht unmissverständlich klar gemacht, dass er den Angeboten ohne die Pflicht, erscheinen zu müssen, nicht nachkommen werde. Deshalb betone ich auch hier noch einmal: Unabhängig davon, ob eine Person im Konzept PeRiskoP als Prüffall eingestuft wird oder nicht, muss allen klar sein, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt. Eine Einstufung hätte nicht zwingend bedeutet, dass diese Tat hätte verhindert werden können, auch wenn wir uns das wünschen. Mit keinem Konzept der Welt, auch nicht mit PeRiskoP, können derartige Straftaten mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. – So weit meine Antwort. 09.10.2024
