Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem geschichtsvergessenen Antrag möchte die AfD nunmehr die anerkannt große historische Leistung der Ostdeutschen während der friedlichen Revolution von 1989 kapern und sich als Erbin der ostdeutschen Demokratiebewegung und Bewahrerin von deren Errungenschaften inszenieren, nämlich von Freiheit und Demokratie. Dazu glaubt sie, vermeintliche Parallelen zwischen den Repressionsmechanismen der DDR und aktuellen Entwicklungen in der Ausgestaltung der politischen Meinungsbildung feststellen zu können, und versucht, sich dadurch zur Kämpferin für Meinungsfreiheit zu stilisieren. Traurig nur, dass diese abstruse Erzählung bei dem einen oder anderen Zeitgenossen Landtag oder der einen oder anderen Zeitgenossin auch noch verfängt! Dabei zielt der gesamte Antrag einzig und allein auf Stimmungsmache, und natürlich sieht sich die AfD mal wieder in der Opferrolle. Aus Zeitgründen werde ich mich auf zwei der vielen Beispiele intellektueller Unredlichkeit dieses Antrags beschränken. Erstens. Die von der AfD als Kronzeugin herangezogene FDP-Bundestagsabgeordnete Katja Adler wird so selektiv zitiert, dass der unbedarfte Leser meinen könnte, sie teile den von der AfD beklagten Befund. Lassen Sie mich deshalb mit Erlaubnis des Präsidenten den dem im Antrag wiedergegebenen Zitat vorhergehenden Abschnitt des Beitrags von Zitelmann im FOCUS vom 13. September 2024 zitieren. „In ihrem Buch wendet sie sich gegen zwei Extreme: Von Rechtsaußen werde manchmal behauptet, wir lebten schon längst wieder in Verhältnissen wie in der DDR – es gebe keine Meinungsfreiheit mehr und die Presse sei faktisch gleichgeschaltet. Das bedeutet, so Adler, eine Verharmlosung der DDR-Diktatur: Wer dort das Regime öffentlich so scharf kritisiert hätte, wie es heute etwa die AfD gegenüber der Ampel-Regierung tut, der hätte viele Jahre Gefängnis wegen ‚staatsfeindlicher Hetze‘ riskiert. Menschen wurden in der DDR gefoltert oder bei dem Versuch, in die Freiheit zu fliehen, erschossen. Deshalb sei eine Gleichsetzung abwegig.“ (Beifall von der FDP und der SPD) Zweitens. In Forderung Nr. 7 verlangt die AfD bedeutungsschwanger, sicherzustellen, dass entsprechend Art. 5 Grundgesetz im Land Nordrhein-Westfalen keine Zensur stattfindet. Damit wollen Sie wohl suggerieren, dass sich die Menschen Sorgen davor machen müssten, zukünftig nicht mehr ihre Meinung zum Ausdruck bringen zu dürfen, und dass – oh Wunder! – die AfD sie davor bewahrt. Herr Dr. Beucker, anders als Herr Esser sind Sie wohl tatsächlich Jurist. Dann müssten Sie es doch besser wissen. Bei dem Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz handelt es sich um eine zusätzliche Schranken-Schranke für alle Kommunikations- und Medienfreiheiten des Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Grundgesetz. Die Verfassung setzt der Schrankenziehung nach Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz, nämlich nach den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre, eine absolute Grenze in Gestalt des Verbots, eine Zensur stattfinden zu lassen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet die Verfassung nur die Vorzensur. Darunter ist die präventive Vorschaltung eines behördlichen Verfahrens zu verstehen, vor dessen 09.10.2024 Abschluss ein Werk nicht publiziert werden darf. Erfasst sind nur staatliche Handlungen. Das Zensurverbot soll die typischen Gefahren einer solchen Präventivkontrolle bannen. Deswegen darf es keine Ausnahme vom Zensurverbot geben, auch nicht durch allgemeine Gesetze nach Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz. Dafür, dass sich irgendeine behördliche Präventivkontrolle von Äußerungen, die dem Zensurverbot unterliegen würde, irgendwo am Horizont abzeichnen könnte, bleiben Sie aber jeden Anhaltspunkt schuldig. Sie jagen also ein Phantom. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Der vorliegende Antrag ist dementsprechend nichts als Effekthascherei. Der AfD geht es nur darum, das dumpfe Gefühl zu bedienen, man könne nicht mehr seine Meinung sagen. Dabei lässt die AfD bewusst außer Acht, dass die Freiheit der Meinungsäußerung nicht damit zu verwechseln ist, keinen Widerspruch auf seine Meinungsäußerung hin ertragen zu müssen. (Beifall von der FDP) Auch dieser Widerspruch ist nämlich gelebte Meinungsfreiheit und damit grundrechtlich geschützt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Zuruf von Christian Loose [AfD])
