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Dirk Wedel

FDP 13.09.2024 Sitzungen 18/75

Vielen Dank. – Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Beratungen des Nachtragshaushaltes 2024 haben begonnen. Zusätzlich zu dem Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten greift ab sofort auch noch das spezielle Budgetinformationsrecht. Nach dem Ablauf von zwei Dritteln des Haushaltsjahres stellt sich beispielsweise die Frage, ob die GMA zum Teil titelscharf aufgelöst werden kann. Unsere Kleine Anfrage zu den ministeriellen Regelungen zur Haushaltskonsolidierung für den Vollzug des laufenden Haushalts und den Sparerlassen hat die Landesregierung in Drucksache 18/10489 ohne nachvollziehbare Begründung vollständig unbeantwortet gelassen und damit unsere verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Nach der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte ist die Regierung auch zu Teilantworten verpflichtet, wenn eine vollständige Beantwortung der Frage nicht möglich sein sollte. Die Landesregierung wäre also verpflichtet gewesen, die im Rahmen einer üblichen Ressortabfrage zu ermittelnden Informationen auf die Kleine Anfrage hin mitzuteilen. Zur Beantwortung der Fragen aus der Kleinen Anfrage bedarf es ohnehin keiner Abfrage bei allen Bewirtschaftern von 8.000 Ausgabeansätzen. Herr Minister, da Sie der Aufforderung von Herrn Kollegen Witzel gerade noch nicht nachgekommen sind, fordere ich Sie auf, für die Landesregierung hier und heute zu erklären, den Landtag binnen vier Wochen über die durch die Ministerien ergangenen Sparerlasse und sonstigen Regelungen zur Haushaltskonsolidierung für den Vollzug des Haushalts 2024 13.09.2024 entsprechend den Fragen aus der Kleinen Anfrage 18/4231 zu informieren. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

Protokoll ↗