Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2025 steht in einer bemerkenswerten systemischen Kontinuität. Außer der Grunddatenaktualisierung gibt es auf den ersten Blick keine größeren Veränderungen. Die Verbundmasse steigt um knapp 360 Millionen Euro bzw. 2,34 % auf ca. 15,7 Milliarden Euro. Auch die Verteilungsmaßstäbe bleiben im Wesentlichen konstant. Die Änderungen bei den Faktoren von Hauptansatz und Nebenansätzen werden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch näher zu betrachten sein. (Simon Rock [GRÜNE]: Auf jeden Fall!) Geradezu grotesk ist allerdings, dass die unterlassene Umsetzung der zweiten Stufe bei der Differenzierung der fiktiven Hebesätze nunmehr als möglichst realitätsnaher Berechnungs- und Bestimmungsparameter verkauft wird, um die Finanzkraftrelationen zwischen den Gemeinden abzubilden. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, auf die Umsetzung der zweiten Stufe bei der Differenzierung der fiktiven Hebesätze zu verzichten. Nur der grüne Koalitionspartner ist dagegen und hat eine entsprechende Festlegung im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Es ginge also noch realitätsnäher, und davon können Sie nicht ablenken. (Beifall von der FDP) Positiv zu vermerken ist, dass nach der Gesetzesbegründung die systemfremde Klima- und Forstpauschale im GFG 2025 letztmalig vorgesehen ist. Weiterhin unbeantwortet bleibt die Frage, weshalb eigentlich nur Gemeinden profitieren und nicht auch Gemeindeverbände mit entsprechendem Waldbesitz. Zu hoffen bleibt, dass sie nicht durch einen noch Landtag systemfremderen Klimaansatz im GFG 2026 abgelöst wird. (Beifall von der FDP) Nach dem vorgelegten Gutachten des FiFo bin ich skeptisch, ob das vorgeschlagene Instrument eines Klimawirkungsansatzes den Anforderungen an eine verlässliche und nachvollziehbare Finanzierung der Kommunen genügen kann. So gestehen die Gutachter selbst zu, dass der kommunale Klimaschutz nicht in die Logik des kommunalen Finanzausgleichs passt, der auf klaren, ex post gemessenen Indikatoren basiert, und dass zudem die Datenbasis für einen Klimawirkungsansatz unzureichend ist. (Beifall von der FDP) Was in normalen Zeiten bis auf die vorgenannten Dauerkritikpunkte durchaus positiv zu bewerten wäre, stellt keine angemessene Reaktion der Landesregierung auf die sich erheblich verschlechternden Kommunalfinanzen dar. Die sich in den Kommunalhaushalten stärker auswirkende Preisentwicklung, steigende Fallzahlen im Sozialbereich und ein hoher Tarifabschluss sind nur einige der Ursachen für die sich rapide verschlechternde finanzielle Lage der Kommunen. Im Jahr 2023 verzeichneten die Kommunen in Deutschland in ihren Kernhaushalten erstmals nach vielen Jahren insgesamt ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 6,2 Milliarden Euro. Davon entfielen allein 2 Milliarden Euro auf die nordrhein-westfälischen Kommunen. Nach der aktuellen Prognose der kommunalen Spitzenverbände verdoppelt sich dieses Defizit im laufenden Jahr voraussichtlich auf eine Rekordhöhe von 13,2 Milliarden Euro und bleibt danach auf einem ähnlichen Niveau. Der Anteil der nordrhein-westfälischen Kommunen an den negativen Finanzierungssalden dürfte sich auch in Zukunft weit oberhalb des Königsteiner Schlüssels bewegen. Trotz der Aufweichungen durch das dritte NKF-Weiterentwicklungsgesetz befinden sich schon fast 50 Kommunen in der Haushaltssicherung. In der Haushaltsumfrage des Städtetags NRW sowie des Städte- und Gemeindebundes NRW wird im Jahr vor der Kommunalwahl ein düsteres Bild gezeichnet. Während im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre nur 97 Kommunen ihre Haushaltssituation als schlecht, 122 Kommunen sie als mittel und 170 Kommunen sie als gut bezeichneten, schätzen 372 von 396 Kommunen, also 94 %, ihre Finanzsituation für die kommenden fünf Jahre als schlecht ein. Während 2023 bei 56 Städten und Gemeinden die Ausgleichsrücklage bereits verbraucht war, haben in der Umfrage 240 Kommunen angegeben, dass diese bis 2028 verzehrt sein werde. Der ohnehin schon große kommunale Investitionsrückstand wird weiter anwachsen. 13.09.2024 Zudem erhöhen viele Kommunen ihre Steuern. Nach der Erhebung des Bundes der Steuerzahler NRW vom April 2024 erhöhen dieses Jahr 163 Kommunen ihre Grundsteuerhebesätze, während lediglich eine Kommune ihren Hebesatz um einen Punkt gesenkt hat. 20 Kommunen gehen bei ihren Hebesätzen auf über 900 Punkte, und 18 Kommunen haben eine Erhöhung von mindestens 35 % beschlossen. Ministerin Scharrenbach hat hingegen in einem Interview mit der Neuen Westfälischen vom 19. August ausgeführt, dass sie für Steuererhöhungen keinen Spielraum sehe. Da wird sie offensichtlich von der Realität überrollt. Im selben Interview hat Ministerin Scharrenbach einer nachhaltigen Verbesserung der Kommunalfinanzen bereits eine Absage erteilt. Angesichts der Haushaltslage des Landes sei eine Erhöhung des Verbundsatzes nicht vorstellbar. Perfide angesichts der Entwicklung der Zahlen ist ihr Vorwurf, die Kommunen redeten sich manchmal selbst schlecht. Es werde der Lage nicht gerecht, den Untergang des kommunalen Abendlandes zu propagieren. In der Summe sei die Situation der Kommunen robust. – Frau Ministerin, wenn etwas der Lage nicht gerecht wird, dann ist es Ihre Bewertung des Zustands der Kommunalfinanzen. (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Zudem sind Sie nicht up to date und bewegen sich noch im Wording des GFG 2024, in dem – auch schon unzutreffend – wie in den Vorjahren von einer robusten Lage der Kommune die Rede war. Im Entwurf des GFG 2025 ist hingegen deutlich zurückhaltender formuliert: „Der Vergleich der Finanzlagen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Kommunen ergibt keine verfassungsrechtlich relevante Disparität zu Lasten der Kommunen.“ Das Stichwort der Disparität scheint das MHKBG am 5. Juli von der vom Bundesfinanzministerium ausgerichteten Fachkonferenz zu den Kommunalfinanzen mitgenommen zu haben, wo es eine größere Rolle spielte. Nach dem auf der Homepage des BMF veröffentlichten Bericht über die Konferenz und nach den Materialien war in Bezug auf die kommunale Verschuldung selbst im Jahr 2023 eine erhebliche Heterogenität zwischen den Ländern und auch innerhalb der Länder festzustellen. Auf einer Landkarte aus dem Vortrag von Frau Professorin Christofzik kann man deutliche Schwerpunkte der Verschuldung in Teilen von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie im gesamten Saarland erkennen. In einer disaggregierten Analyse der Finanzierungssalden zeigt sich zudem, dass die Kommunen von sechs Bundesländern auch 2023 mit Überschüssen Landtag abgeschlossen haben. Dass es für uns als Nordrhein-Westfalen in unserem gemeinsamen Interesse liegt, dass sich der Bund an einer Altschuldenlösung beteiligt, reicht nicht aus – wie es auch die am 19. August veröffentlichte Abfrage der WAZ unter den Bundesländern zeigt –, auch andere in anderen Teilen Deutschlands davon zu überzeugen. Insbesondere muss Nordrhein-Westfalen durch sein Handeln die ansonsten nachvollziehbare Argumentation beispielweise von Herrn Professor Büttner entkräften: Wenn der Bund wesentliche Teile der Lasten übernehme, ergebe sich ein gravierender Fehlanreiz, der die Länder aus ihrer Verantwortung befreien würde, was zukünftige Fehlentwicklungen zur Folge habe. Das ist das Problem dieser Landesregierung, weil sie bisher nicht bereit oder nicht in der Lage ist, glaubhaft darzustellen, wie die strukturellen Defizite der nordrhein-westfälischen Kommunalfinanzierung behoben werden sollen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das in ihrer Pressemitteilung vom 20. August wie folgt auf den Punkt gebracht – Zitat –: „Allein eine Lösung des Altschuldenproblems beseitigt aber nicht die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden.“ Der Vorsitzende des Städtetags NRW und der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW fordern dort deshalb – Zitat –: „Was wir brauchen, ist eine echte Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung. Dafür muss das Land die Zuweisungen im Gemeindefinanzausgleich erhöhen und den Verbundsatz endlich wieder anheben, […].“ (Beifall von der FDP) Eine Möglichkeit dazu wäre, Förderprogramme abzubauen und die entsprechenden Mittel den Kommunen über das GFG ohne Zweckbindung zukommen zu lassen. (Beifall von der FDP, Justus Moor [SPD] und Christian Dahm [SPD]) Als die dpa am 23. August berichtete, die Landesregierung wolle von den mehr als 1.000 Fördermaßnahmen mit einem Volumen von mehr als 4 Milliarden Euro diese um rund ein Drittel auf etwa 700 reduzieren, und von Minister Liminski ein Einsparvolumen von mehreren Hundert Millionen Euro in Aussicht gestellt wurde, war ich gespannt, ob davon auch die Kommunen profitieren würden. Natürlich weit gefehlt! Wenn von dieser Landesregierung Mittel durch den Abbau von Förderprogrammen eingespart werden, dann nur, um Löcher im Landeshaushalt zu stopfen. Meine Damen und Herren, die eigenen Anstrengungen des Landes, die Kommunalfinanzen in Nordrhein-Westfalen in den Griff zu bekommen, dürfen 13.09.2024 sich nicht darin erschöpfen, 30 Jahre lang 250 Millionen Euro für die kommunalen Altschulden bereitzustellen. Mit einem Weiter-so wie im Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 ist es nicht getan. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
