Heinrich Frieling
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Herausforderungen, denen sich unsere Städte und Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände gegenübersehen, sind groß. Die Aufgaben sind vielfältig. Unsere Verfassung gibt uns als Land den Auftrag, den Kommunen im Rahmen unserer finanziellen Leistungsfähigkeit die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Zukunftskoalition nimmt diesen Auftrag ernst. Das heute vorgelegte Gemeindefinanzierungsgesetz ist ein klares Bekenntnis zu diesem Ziel. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Unsere Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Sie tragen Verantwortung in wichtigen Bereichen wie Bildung und Betreuung, Infrastruktur und Klimaschutz oder Sicherheit und Integration. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, brauchen sie eine stabile finanzielle Basis. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 werden wir der kommunalen Familie voraussichtlich rund 15,68 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Das ist ein deutlicher Anstieg um 357,8 Millionen Euro im 13.09.2024 Vergleich zum Vorjahr. Das steht natürlich – die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen – unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Steuerverbundzeitraums. Obwohl die Spielräume im Landeshaushalt eng sind, belasten wir das GFG nicht. Im Gegenteil: Wir stellen außerhalb des GFG für die Altschuldenlösung ab 2025 jährlich eine Viertelmilliarde Euro zusätzlich bereit. (Beifall von der CDU und Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Trotz der positiven Entwicklungen, die wir durch das GFG 2025 erreichen, bleibt die finanzielle Lage der Kommunen angespannt. Die schwache konjunkturelle Entwicklung, hohe Tarifabschlüsse und die immer noch ungelöste Frage der Beteiligung des Bundes an den Flüchtlingskosten stellen die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Als Land tun wir alles, um eine faire Lastenverteilung zu ermöglichen. In Sachen „Flüchtlingskosten“ machen wir, worauf es ankommt, und lehnen uns nicht zurück, um zum Beispiel auf den Bund zu warten. Meistens wartet man da auch sehr lange. (Beifall von Markus Höner [CDU]) Mit der in dieser Woche eingebrachten Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erhöhen wir die Pauschalen um knapp 16 % und stellen den Kommunen noch im Jahr 2024 einen Mindestbetrag von 70,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt noch eine jährliche Pauschale von 15,5 Millionen Euro für die Kreise. Über die Investitionspauschalen stellen wir den Kommunen mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 insgesamt 1,35 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Mittel sind unerlässlich, um den dringend benötigten Ausbau und die Sanierung der kommunalen Infrastruktur voranzutreiben. Hinzu kommen 2025 erneut 170 Millionen Euro durch die Aufwands- und Unterhaltungspauschale sowie 10 Millionen Euro für die Klima- und Forstpauschale. Über diese haben wir den kommunalwaldbesitzenden Gemeinden in den vergangenen fünf Jahren 50 Millionen Euro zugewiesen. Das unterstreicht unser starkes Engagement für die Kommunen und ihre Bemühungen um eine nachhaltige Zukunft. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) In diesem Sinne steigt auch die Schul- und Bildungspauschale auf über 835 Millionen Euro an. Diese Mittel dienen der Unterstützung kommunaler Investitionsmaßnahmen in den Bereichen „Schulen“ und „frühkindliche Bildung“. Die Sportpauschale steigt auf rund 71,5 Millionen Euro. Unsere Kommunen leisten schon immer einen Landtag wichtigen Beitrag dazu, dass NRW das Sportland Nummer eins bleibt. (Beifall von der CDU, Dr. Robin Korte [GRÜNE] und Simon Rock [GRÜNE]) Als CDU-Fraktion begrüßen wir, dass zumindest die erste Stufe der Differenzierung der Hebesätze weiterhin Anwendung findet und damit unterschiedliche Nivellierungshebesätze die tatsächlichen Unterschiede der Realsteuerhebesätze in den Gemeinden unterschiedlicher Rechtsstellung berücksichtigen. Ministerin Scharrenbach hat gerade bereits deutlich gemacht, wie sich das insbesondere mit Blick auf das Jahr 2023 in die gesamte aktuelle kommunale Finanzsituation einfügt. Obwohl die Einnahmen der nordrhein-westfälischen Kommunen die 100-Milliarden-Euro-Marke überstiegen haben, gab es erstmals seit 2017 wieder ein Finanzierungsdefizit, das sich auf 2 Milliarden Euro belief. Wesentlichen Anteil daran – das hat die Ministerin gerade dargestellt – haben die Entwicklungen der Sozialkosten, die auf der Bundesebene verursacht worden sind. Ich darf auch noch einmal an die positive Bilanz erinnern, die Ministerin Scharrenbach gerade für die Vergangenheit dargestellt hat. Die Kommunen konnten ihre Investitionstätigkeit seit 2017 auf über 10 Milliarden Euro verdoppeln und gleichzeitig im Zeitraum von 2016 bis 2023 Liquiditätskredite in Höhe von rund 7 Milliarden Euro abbauen. Das fällt nun deutlich schwerer. Spürbar ist besonders der starke Anstieg der Zinsbelastung. Damit wird deutlich, wie wichtig die Lösung der Altschuldenfrage für viele Kommunen ist. Die NRW-Landesregierung hat geliefert und Geld auf den Tisch gelegt. Das Land wird in den kommenden 30 Jahren jedes Jahr 250 Millionen Euro zum Abbau der Altschulden beitragen. In Summe sind das 7,5 Milliarden Euro. Unser Ziel ist es, die Kommunen von ihren übermäßigen Schulden zu befreien und damit ihre Handlungsfähigkeit zu sichern. Vollständig gelingen kann das aber nur, wenn endlich auch die Bundesregierung ihren Teil dazu beiträgt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Es liegt an der Bundesregierung, die notwendigen Mittel bereitzustellen und endlich einen Weg aufzuzeigen, um das eigene Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Ampel zu erfüllen. (Matthias Kerkhoff [CDU]: So ist es! – Sven Werner Tritschler [AfD]: So ist es nicht!) Die nordrhein-westfälische Zukunftskoalition nimmt ihre Verantwortung wahr und unterstützt unsere Kommunen nach Kräften. In den vergangenen acht Jahren haben wir die Gesamtzuweisungen an die 13.09.2024 Kommunen um 12,5 Milliarden Euro und damit um mehr als 50 % auf nunmehr 36,9 Milliarden Euro gesteigert. Das entspricht mittlerweile 37 % des gesamten Landeshaushalts. Wir haben das getan, obwohl viele Gründe der allgemeinen Kostensteigerungen nicht durch die Landesregierung verursacht wurden. (Christian Dahm [SPD]: Die Erhöhungen aber auch nicht!) Wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen. Wir drücken uns nicht vor der Verantwortung und stehen weiter als sicherer Partner an der Seite unserer Städte und Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände. Unsere Kommunen leisten Tag für Tag hervorragende Arbeit und verdienen unsere volle Unterstützung. Mit dem GFG 2025 schaffen wir die Grundlage dafür, dass unsere Städte und Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände auch in den kommenden Jahren lebenswerte Orte bleiben, die den Menschen Heimat, Sicherheit und Perspektiven bieten. (Beifall von der CDU, Dr. Robin Korte [GRÜNE] und Simon Rock [GRÜNE]) Wir stimmen der Überweisung zu und freuen uns auf die Beratung im Ausschuss und natürlich auch auf die bereits beschlossene Sachverständigenanhörung dazu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
