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Annika Fohn

CDU 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der hier vorliegende Gesetzentwurf der AfD intendiert eine Ergänzung des Hochschulgesetzes um die Möglichkeit, Sanktionskataloge in die Grundordnungen der Hochschulen schreiben zu können, mit dem Ziel, die Wissenschaftsfreiheit zu schützen bzw. zu stärken. In der Plenardebatte zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes habe ich bereits umfassend erläutert, warum Wissenschaftsfreiheit ein hohes Gut ist und dass sie deshalb zu Recht auch im Grundgesetz steht sowie warum sie untrennbar mit der Autonomie unserer Hochschulen verbunden ist. Mit dem Hochschulgesetz NRW in der jetzigen Form gewährleisten und sichern wir diese Hochschulautonomie. Es schafft die Voraussetzungen für Wissenschaftsfreiheit und freien Meinungsaustausch, aber auch die Möglichkeit, Ordnungsverstöße von Studierenden zu sanktionieren. Es bedarf schlichtweg keiner Sanktionskataloge in den Grundordnungen. Die Landesregierung trifft bereits die notwendigen Vorkehrungen, um die Wissenschaftsfreiheit und den wissenschaftlichen Diskurs zu schützen. Die Plenardebatte im Dezember, die Anhörung im Sommer und die Ausschussdebatte in der letzten Woche haben hinlänglich gezeigt: Das hier skizzierte Landtag Problem ist schlichtweg nicht vorhanden. Es bedroht auch nicht die Wissenschaftsfreiheit. Der rechtliche Rahmen ist gegeben, um bei Ordnungsverstößen reagieren zu können. Die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung dient nicht der Stärkung der Wissenschaftsfreiheit. Expertinnen und Experten haben unter anderem diese Argumente in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht und sich ebenfalls gegen diese Erweiterung des Gesetzes ausgesprochen. Auch wurden zu Recht verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfes geäußert; denn der Geltungsbereich der Ordnungsrechte der Hochschulen kann folgerichtig nur auf die Mitglieder der Hochschulen angewendet werden. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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