Dr. Jörg Geerlings
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD behauptet in ihrem Antrag ernsthaft, der Datenschutz sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit seien in Gefahr. Ist das wirklich so? Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit: Deutschland ist ein freiheitliches Land. Wer hier lebt, kann seine Meinung frei äußern. Er kann sich frei informieren, und er kann autonom über seine personenbezogenen Daten bestimmen. In unserem Land existieren Datenschutz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit – und sie sind auch nicht in Gefahr. Wer anderes behauptet, verhöhnt Menschen in Ländern, in denen es um die Grundrechte wirklich schlecht bestellt ist. Schauen wir zum Beispiel nach Russland oder nach China, wo Freiheitsrechte tagtäglich mit Füßen getreten werden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Zur AfD sage ich: Sie haben ja beste Kontakte in diese Länder. Wenn Sie wirklich etwas für die Informations- und Meinungsfreiheit tun wollen, dann wenden Sie sich doch an Russland und China und nicht an den Landtag von Nordrhein-Westfalen. 12.09.2024 Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat. Eng mit der Idee des Rechtsstaats verknüpft sind auch Menschen- und Grundrechte, vor allem die Freiheitsrechte. Eine Verfassung muss immer freiheitlich sein. Das Verhältnis zwischen Staat und Bürger muss freiheitlich sein. Und genau so ist es auch: Unser Grundgesetz enthält in den Artikeln 1 bis 19 Grundrechte. Diese im Grundgesetz festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind auch Bestandteil der Landesverfassung und damit unmittelbar geltendes Landesrecht. Art. 5 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit – genauer gesagt: die Meinungsäußerungsfreiheit. Sie ist das subjektive Recht des Einzelnen auf freie Rede sowie freie Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. In den Schutzbereich des Art. 5 fällt auch das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Der Datenschutz erwächst aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Einzelne darf grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen. Dieses Recht steht zwar nicht ausdrücklich im Grundgesetz, entspringt jedoch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Europäische Rechtsnormen wie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder die Europäische Menschenrechtskonvention ergänzen die Vorschriften unserer Verfassung. Somit wird deutlich: In unserem Land existieren Datenschutz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit. Sie existieren aber nicht ohne Schranken und Grenzen. Jede Freiheit endet spätestens dort, wo die Freiheit eines anderen berührt ist. In vielen Fällen beschränken Gesetze aus gutem Grund diese Freiheiten. Nur ein Beispiel möchte ich nennen: Die Meinungsfreiheit wird unter anderem durch das Recht der persönlichen Ehre beschränkt. So steht es in Art. 5 Abs. 2 des Grundgesetzes. Wer andere verleumdet, mit übler Nachrede überzieht oder beleidigt, kann sich dabei nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Deshalb ist es auch richtig, dass wir zum Beispiel konsequent gegen extremistische Äußerungen und gegen Hass oder Hetze im Internet vorgehen. Auch soziale Netzwerke oder Messengerdienste sind kein rechtsfreier Raum. Es ist gut, dass die Behörden dort einschreiten, wo Rechte verletzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe deutlich gemacht, dass wir in einem starken Rechtsstaat leben, der für seine Bürgerinnen und Bürger Landtag Datenschutz sowie Meinungs- und Informationsfreiheit gewährleistet, zugleich aber konsequent gegen diejenigen vorgeht, die unter dem Deckmantel von Grundrechten das gute gesellschaftliche Miteinander oder gar unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpfen. Ganz anders die AfD: Sie hofiert mit ihrem Antrag genau diejenigen, die das Internet für Fake News, Hass und Hetze missbrauchen, unsere Gesellschaft spalten und unsere Demokratie erschüttern. Dem Antrag der AfD können wir daher nicht zustimmen. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
