Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Auch mit dem vorliegenden Antrag verlangen Sie, Herr Dr. Pfeil, zunächst die Ermittlung von Zahlen und Daten, diesmal bezogen auf die Fälle von Cyberkriminalität. Im hier vorliegenden Fall besteht ein tatsächlicher Bedarf für die Ermittlung der von Ihnen geforderten Daten jedoch nicht. Darüber hinaus besteht auch kein erhöhter Personalbedarf zur Bekämpfung von Cyberkriminalität bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen, der es erforderlich machen würde, die dortigen Stellen aus diesem Grund aufzustocken. Dazu werde ich gerne im Einzelnen ausführen. Ihrem Antrag scheint ein Missverständnis hinsichtlich der Frage zugrunde zu liegen, was Cyberkriminalität im strafrechtlichen Sinne bedeutet und welche statistische Erfassung zur Berechnung des Personalbedarfs erforderlich ist. Ich kläre gerne auf. Die durch Cyberkriminalität bedingte Belastung wird in den statistischen Erhebungen der einzelnen Staatsanwaltschaften selbstverständlich erfasst. Cyberkriminalität als solche stellt indes keinen kodifizierten Straftatbestand dar, sondern umfasst eine Vielzahl möglicher Straftatbestände. Mithilfe technischer Hilfsmittel, etwa eines Computers, begangene Betrugsdelikte werden ohne weitere Aufschlüsselung als Betrugstaten erfasst. Für die Belange der Personalausstattung ergibt sich kein Anlass für eine Unteraufschlüsselung als Cyberdelikt. Sämtliche einzelne Verfahren werden selbstverständlich im Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y – das Ihnen bekannt ist, Herr Dr. Peil – erfasst und für die Berechnung des Personalbedarfs 12.09.2024 berücksichtigt. Einer darüber hinausgehenden Datenerhebung bedarf es hingegen nicht. Ich möchte nun im Einzelnen auf die Rahmenbedingungen der Bekämpfung der Cyberkriminalität in Nordrhein-Westfalen eingehen. Herausgehobene Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität, um die es hier vor allem geht, werden in Nordrhein-Westfalen von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime, kurz ZAC NRW, bearbeitet. Der ZAC NRW sind bei der Staatsanwaltschaft Köln 38,5 Arbeitskraftanteile zugewiesen, bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln weitere fünf Arbeitskraftanteile. Die Ausstattung der ZAC kann sich, wie ich meine, auch im bundesweiten Vergleich mehr als sehen lassen. Es ist ferner zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl der bei der ZAC NRW eingegangenen Verfahren im Fall des Vorliegens eines Anfangsverdachts sowie gegebenenfalls nach Durchführung eilbedürftiger strafprozessualer Maßnahmen an die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben und dort in den jeweiligen Dezernaten bearbeitet wird. Über die Tätigkeit der ZAC ist mein Haus zudem bestens im Bilde, Herr Dr. Pfeil. Folge des engen Austauschs mit der ZAC NRW waren in diesem Jahr beispielsweise die klarstellende Zuweisung von Verfahren, die über die Nutzung einer durch die US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellten Plattform betreffend Taten in P2P-Netzwerken für die Einleitung und Führung von Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes respektive der Verbreitung von Kindesmissbrauchsdarstellungen generiert werden sowie die vorläufige Ergänzung der Zuständigkeiten der ZAC NRW aufgrund der mit Inkrafttreten des Digital Services Act bzw. des Entwurfs des Digitale-Dienste-Gesetzes entstehenden Meldepflichten. Erlauben Sie mir abschließend ein Wort zu der in Ihrem Antrag enthaltenen Forderung nach einer Personalverstärkung bei den Staatsanwaltschaften. Natürlich wäre eine solche wünschenswert. Indes gilt es dabei, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Landes im Auge zu behalten. Deswegen habe ich im Rahmen des laufenden Prozesses des internen Belastungsausgleichs bereits Maßnahmen ergriffen, um die Staatsanwaltschaften personell zu verstärken. Selbstverständlich werden wir die Situation im Blick behalten, um auf die weitere Entwicklung reagieren zu können. Eines möchte ich zum Abschluss auch noch sagen: NRW ist das führende Land bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität. Das zeigt sich unter anderem daran, wie häufig die in der ZAC NRW tätigen Expertinnen und Experten nicht nur in diesem Bundesland, sondern auch aus anderen Bundesländern und international angefragt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
