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Zacharias Schalley

AfD 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eines der abscheulichsten Verbrechen, mit dem wir uns als Eltern, als Gesellschaft und auch als Politiker beschäftigen müssen. Umso entsetzlicher ist es, wenn es in dieser ohnehin schon schutzlosen Altersgruppe die noch schutzlosere Gruppe von Kindern mit Behinderung trifft. Statistiken zufolge haben chronisch kranke Kinder ein dreifach höheres Risiko, Opfer von Misshandlungen zu werden. Bei Kindern mit Behinderung oder eingeschränkter Sinneswahrnehmung steigt das Risiko sogar auf das Siebenfache. Ihre Beeinträchtigung erschwert es ihnen, zwischen angemessenen Pflegemaßnahmen und übergriffigem Verhalten zu unterscheiden. Kommunikationsbarrieren, Abhängigkeiten von Betreuungspersonen und mangelnde Aufklärung verstärken diese Problematik. Hinzukommt, dass ihre Hilferufe häufig nicht gehört oder verstanden werden. Besonders alarmierend ist es, dass diese Kinder oftmals in Umgebungen, in denen eigentlich Schutz erwartet wird, übergriffigem Verhalten ausgesetzt sind. Das sind zum Beispiel Wohngruppen, Förderschulen und Werkstätten für behinderte Menschen. Die thematisch vorausgegangene Anhörung der Kinderschutzkommission hat eindeutig gezeigt, dass wie in vielen anderen Bereichen des Kinderschutzes klare Schutzkonzepte fehlen. Bisherige Präventionsmaßnahmen erweisen sich als unzureichend oder sind dem Personal gar nicht erst bekannt. Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, dass gerade diese besonders vulnerable Gruppe in den bisherigen Überlegungen kaum Berücksichtigung gefunden hat. Selbst im Landeskinderschutzgesetz werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen lediglich zu Beginn einmal kurz erwähnt. Leider sind spezifische Schutzkonzepte für Kinder mit Behinderung nicht die Garantie für effektiven Schutz vor Pädophilen. Metaphorisch gesprochen heißt das: Wie viele Schlösser brauchen Sie an Ihrer Haustür, um einen Einbrecher abzuhalten? Eins, zwei, ein Dutzend? Das ist natürlich Landtag rhetorisch gemeint. Die Wahrheit ist: Egal, wie viele Schlösser Sie anbringen, wenn jemand wirklich einbrechen will, schreckt kein Schloss der Welt ihn ab. Doch wenn der Einbrecher weiß, dass Sie hinter der Tür mit dem Baseballschläger auf ihn warten, dann wird er es sich wahrscheinlich zweimal überlegen. Meine Damen und Herren, Angriff ist manchmal die beste Verteidigung, und so auch hier. Unser Angriff gegen Pädokriminalität muss die eiserne Faust des Gesetzes sein, und die Täter müssen schon im Voraus wissen, dass sie diese Faust mit aller Härte zu spüren bekommen werden. Betrachtet man jedoch die im Antrag formulierten Forderungen genauer, zeigt sich schnell Ernüchterung: viele wohlklingende Sätze, aber wenig Konkretes. So soll darauf – Zitat – hingewirkt werden, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schutzkonzepte besonders einzubeziehen. Es soll die bestehende Netzwerkarbeit – Zitat – gestärkt werden. Wie? Keine Antwort. Es soll – Zitat – geprüft werden, wie Schulungsprogramme entwickelt und umgesetzt werden können. Und dann noch eine meiner Lieblingsforderungen: Man solle auf bestehende Unterstützungsangebote – Zitat – aufmerksam machen. Mit anderen Worten: Ja, das Thema ist wichtig, darum machen wir ein Brainstorming und schreiben eine Erinnerungsmail. Die angestrebte wissenschaftliche Untersuchung zum Thema „Gewalt und Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen“ ist absolut sinnvoll. Darum gibt es die auch bereits, auch ohne CDU und Grüne. Es existiert bereits ein aktives Forschungsprojekt der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen, das auf die Weiterentwicklung des inklusiven Kinderschutzes abzielt und noch bis zum 30. September läuft. Es fokussiert sich auf die Themen „Behinderung und Inklusion“ und versucht, Schutzlücken zu schließen. Es strebt die Implementierung eines inklusiven Paradigmas im Kinderschutz, die Professionalisierung von Fachkräften sowie die Verbesserung der Netzwerkarbeit innerhalb der Hilfesysteme an, also genau die Punkte, die auch in Ihrem Antrag aufgeführt sind. Was daneben tatsächlich gebraucht wird, sind: Erstens. Verbindliche Schutzkonzepte für alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unabhängig davon, ob diese eine Beeinträchtigung haben oder nicht. Diese Konzepte müssen einrichtungsspezifisch erarbeitet und mit externen Fachkräften weiterentwickelt werden und auch tatsächlich in Kraft sein. Zweitens. Präventionsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Eltern. Denn nur unter Einbezug der Eltern können Kinder effektiv geschützt werden. 12.09.2024 Drittens. Barrierefreie Hilfsangebote, die auf die speziellen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderung eingehen. Hier besteht ein gravierender Mangel, unter anderem, weil gerade Familien mit behinderten Kindern maximal unflexibel sind, um solche Beratungsangebote überhaupt wahrnehmen zu können. Viertens. Schulungen und Spezialisierung der Fachkräfte. Das Personal in Schulen, Werkstätten und anderen Einrichtungen muss dringend im Bereich Prävention und Umgang mit Übergriffen fortgebildet werden. Dafür braucht es auch ausreichende finanzielle Mittel. Fünftens. Schließung bestehender Forschungslücken. Das Projekt der Katholischen Hochschule ist ein erster Anfang. Aber insbesondere zu den Ursachen und der Häufigkeit von Gewalt gegen Kinder mit Beeinträchtigung fehlen umfassende Untersuchungen. Das gilt es jetzt nachzuholen. Sechstens. Härtere Strafen für pädokriminelle Täter, die sich mit besonderer Heimtücke die Schutzlosesten unter den Schutzlosen als Opfer aussuchen. Unterm Strich greift Ihr Antrag ein wichtiges Thema auf, und viele Ihrer Punkte sind durchaus richtig. Aber inhaltlich ist dieser Antrag schwammiger als die CDU. Und genau wie ihrer Vorsitzenden Friedrich Merz fehlt der konkrete Wille, die geforderten Punkte in die Praxis umzusetzen. Nichtsdestotrotz und gerade, weil es um den Schutz von Kindern geht, werden wir Ihrem Antrag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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