Dr. Dennis Maelzer
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sind eine besonders vulnerable Zielgruppe und deshalb den Gefahren von Übergriffen und sexueller Gewalt stark ausgesetzt. Genau das wurde in einer Anhörung der Kinderschutzkommission im Januar von Expertinnen und Experten deutlich gemacht. Diesen Umstand stellt der vorliegende Antrag angemessen dar. „Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind drei bis vier Mal gefährdeter, körperliche und sexuelle Gewalt und Vernachlässigung zu erleben, als Gleichaltrige ohne Behinderung“, lautete die Aussage des Mädchenhauses Bielefeld im Rahmen der Anhörung. Das sind, wie ich finde, erschreckende Zahlen, die deutlich machen: Hier hat Politik die Verantwortung, besonders genau hinzuschauen und Vorschläge zu unterbreiten, wie man den Betroffenen gezielt Unterstützung zukommen lassen kann, aber eben auch, dafür zu sorgen, dass die Zahl der Betroffenen geringer wird. Der Aufgabe, zu tauglichen Empfehlungen zu kommen, stellt sich die Kinderschutzkommission. Die Frage ist, ob auch dieser Antrag, den CDU und Grüne zur direkten Abstimmung stellen, diesem Anspruch gerecht wird. Ihr Antrag sieht vor, dass die Landesregierung aus „vorhandenen Mitteln“ Verbesserungen erzielen soll. Es geht um die Auswertung „vorhandener Forschungsergebnisse“, um Hinweise auf „bestehende Fördermöglichkeiten“ und um drei Prüfaufträge, insbesondere zu Schulungsprogrammen. Jede dieser Maßnahmen ist für sich genommen nicht schädlich, allerdings auch kein großer Schritt nach vorne. Die großen Punkte haben Sie leider ausgespart. Landtag Wir wissen, dass das Netz spezialisierter Beratungsstrukturen in Nordrhein-Westfalen viel zu weit gewebt ist. Ich mache das am Beispiel des Vereins Zartbitter Münster deutlich, der sich auf Gehörlose spezialisiert hat. Es wäre in einem Land von der Größe Nordrhein-Westfalens wichtig, dazu weitere Fachberatungsstellen zu etablieren. Ansonsten werden wir viele Betroffene überhaupt nicht erreichen. Frau Goltermann vom Mädchenhaus Bielefeld sprach in der Anhörung davon, wie unglaublich wichtig es sei, dass es Stellen gebe, die sich ausschließlich mit dem Gewaltschutz bei Behinderung befassten und sich mit den Vernetzungsstrukturen und den systemübergreifenden Strukturen auskennen würden, damit sie alle beraten könnten. Gleichzeitig sprach sie davon, wie gewinnbringend eine landesweite Fachstelle für die Vernetzungsarbeit sein könnte. CDU und Grüne schreiben in ihrem Antrag zwar von einer Stärkung der Netzwerkarbeit; eine Ausweitung der Fachberatungsstellen und eine landesweite Fachstelle werden aber nicht gefordert. Worauf Sie eingehen, ist das Thema „Gebärdensprache“. Die Forderung Ihres Antrags dazu lautet übrigens nicht, damit bereits in der Grundschule zu beginnen. Sie wollen einen Prüfungsauftrag erteilen, ob es mehr Schulungsprogramme geben kann. Meine Damen und Herren, die gibt es! Es braucht aber die zeitlichen, finanziellen und auch personellen Ressourcen, damit Mitarbeitende von Fachberatungsstellen diese auch in Anspruch nehmen können. Wir wissen aus der Anhörung, aber auch aus Gesprächen mit Einrichtungen wie Zartbitter Münster, wie wichtig die aufsuchende Arbeit für Prävention ist. Für diese aufsuchende Arbeit, also für die Schulung von Teams in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, fehlen aber die Ressourcen. Auch das ist leider kein Thema Ihres Antrags. Das Thema „Fachkräftemangel“ taucht ebenfalls nicht in Ihrem Antrag auf. Der Fachkräftemangel ist in der Pflege spürbar, aber auch in den Kitas. Ein Mangel an Fachkräften ist ein begünstigender Faktor für Übergriffe. Arbeitsüberlastung begünstigt Machtmissbrauch, führt oftmals aber auch dazu, dass Missbräuche nicht oder erst spät wahrgenommen werden. Wer Kinder schützen will, muss in diesem Bereich ansetzen. Das trifft insbesondere auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu, die stärker auf professionelle Hilfe angewiesen sind. Wenn wir in diesem Bereich wirklich helfen wollen, wird es nicht ausreichen, nur auf vorhandene Mittel zu setzen. Das muss uns zusätzliches Geld wert sein. (Beifall von Carsten Löcker [SPD]) 12.09.2024 Auch bei den Schutzkonzepten wirkt sich der Fachkräftemangel aus. Sie greifen nicht immer und sind oftmals nicht ausreichend bekannt. Sie schreiben in Ihrem Antrag im Forderungskatalog, dass Schutzkonzepte stärker die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung berücksichtigen müssen. Das ist richtig. Wir sollten aber nicht vergessen, wie wichtig die Rolle der Eltern und Sorgeberechtigten ist. Wenn uns das Mädchenhaus Bielefeld explizit darauf hinweist, dass diese häufig zu wenig bei der Erstellung von Schutzkonzepten berücksichtigt werden, dann sollten wir diesen Hinweis sehr ernst nehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, Sie sind in der vergangenen Woche auf uns zugekommen und haben uns gefragt, ob wir Ihrem Antrag beitreten wollen. Die SPD-Fraktion ist zu einer Zusammenarbeit in Fragen des Kinderschutzes immer bereit. Das setzt aber voraus, dass es sich um ein ernst gemeintes Angebot zur Zusammenarbeit handelt. Das bedeutet, dass man einen Antrag gemeinsam entwickelt und Ideen gemeinsam diskutiert. Diesen Raum haben Sie uns nicht gegeben. Ihr Antrag auf eine direkte Abstimmung zeigt auch, dass eine vertiefte Debatte gar nicht gewünscht ist. Ich finde das außerordentlich bedauerlich, denn ich glaube, ein gemeinsames Vorgehen hätte diesen Antrag nicht nur besser machen können, es hätte auch die Ernsthaftigkeit des Anliegens dokumentiert. Denn es kann doch nicht darum gehen, sich ein Fleißkärtchen anzuheften, dass man zum Thema „inklusiver Kinderschutz“ auch einen Antrag gestellt hat, während die positiven Folgen für die Betroffenen doch eher bescheiden ausfallen. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Haben Sie denn mal gefragt?) Wir sind uns sicher: Das können wir gemeinsam besser. Dennoch werden wir keinen Schritt in die richtige Richtung verhindern, auch wenn er noch so klein ist. Darum werden wir uns in diesem Fall enthalten. (Beifall von der SPD)
