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André Stinka

SPD 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer heute den großen Wurf der schwarz-grünen Landesregierung erwartet hat, der wird abermals enttäuscht. So weit möchte ich aber nicht gehen. Denn man konnte gar nicht mehr viel falsch machen, nachdem Berlin einen guten Vorschlag beschlossen hatte und sich die Landesregierung nur noch an der Vorlage abarbeiten musste. Wir sehen heute: Das wurde auch getan. Nun liegt der Vorschlag zur Umsetzung des Bundesgesetzes auf dem Tisch. Das hätte man aus Sicht der SPD-Fraktion schon früher haben können. Das haben wir in den Sitzungen des Ausschusses immer wieder dokumentiert und nachgefragt, warum wir uns nicht ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen und allen Beteiligten frühzeitiger Planungssicherheit geben konnten. Also musste erst Berlin eine Vorlage liefern, an der man sich nun ziemlich genau orientiert. Dabei haben wir zeitlich noch Glück gehabt, denn Schwarz-Grün hat sogar einmal mit dem Gedanken gespielt, dass das Landeswärmeplanungsgesetz mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes, zu der nichts vorliegt, einhergehen könnte. Immerhin hat die Landesregierung diese Idee verworfen und sich nun doch dafür entschieden, die Novelle und die Einführung des Landeswärmeplanungsgesetzes getrennt voneinander anzugehen. Gut, dass das Landeswärmeplanungsgesetz jetzt endlich kommt und für Klarheit sorgt. Bei der Einordnung des Gesetzentwurfs in die Arbeit der schwarz-grünen Landesregierung in diesem Fachbereich zeigt sich: Er ist wohl der erste, von dem man sagen kann, dass er als mehr oder weniger problemlos zu bewerten ist. In den letzten Jahren 12.09.2024 haben wir schon das eine oder andere erlebt. Ich will nur noch einmal auf das Landesplanungsgesetz und die negativen Auswirkungen auf die Energiewende, die wir immer noch spüren, hinweisen. Mit Blick auf das Landeswärmeplanungsgesetz möchte ich deutlich klarstellen, dass es hier lediglich um die Finanzierung der Planerstellung geht. Es ist sicherlich richtig und sinnvoll, dass im Rahmen der Konnexität die Mittel des Bundes an die Kommunen durchgereicht werden und so die Kommunen für die Erstellung der Pläne einen Belastungsausgleich, der pauschal 165.000 Euro beträgt, plus eine Zulage von 1,36 Euro pro Einwohnerin erhalten. Für die Stadt Dortmund ergibt sich so beispielsweise eine Summe von knapp 900.000 Euro. Der Belastungsausgleich betrifft auch die Folgejahre bei Fortschreibung der Pläne. Nicht im Gesetzentwurf enthalten sind die Aussagen zur Finanzierung der Umsetzung der Wärmepläne. Bis 2045 ist von einem jährlichen Erfüllungsaufwand ab 2031 für die Klimaneutralität von 900 Millionen Euro die Rede. Deswegen ist die Aussage der Ministerin, es gebe Investitionssicherheit, aus Sicht der Kommunen schon spannend. Wir sehen keine Investitionssicherheit. Der Städtetag fordert 3 Milliarden Euro pro Jahr. Das Bundesgesetz sieht lediglich bis zu 430 Millionen Euro vor. Im Landesgesetz gibt es zu dieser wichtigen Frage keine Aussage. Eines muss klar sein: Das Erstellen von Plänen ist der erste Schritt, aber auch nur der erste. Die eigentliche Aufgabe wird es doch sein, die Wärmepläne möglichst in naher Zukunft umzusetzen. Klimaneutralität ist nicht zu erreichen, wenn wir den Heizungsumbau in den Turnhallen, in den städtischen Liegenschaften nicht organisieren. Gelingt das nicht, dann ist der Plan nachher nur ein Papiertiger. Es muss das Ziel sein, die Wärmestrategie schnellstmöglich auf die Straße zu bringen. Davon ist im Entwurf aber nicht die Rede. Wie geht es weiter? Was finanziert das Land? Wir fürchten, nichts. Angesichts der Tatsache, dass allein für die Nah- und Fernwärme in Dortmund mehr als 3 Milliarden Euro veranschlagt werden, fragt die SPD-Landtagsfraktion: Wo ist die Finanzierungsunterstützung für die Kommunen? Hier gibt es eine Leerstelle, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Deshalb erwarten wir, dass die Landesregierung zeitnah einen Plan dazu vorlegt, welche öffentlichen Investitionen getätigt werden. Die SPD-Landtagsfraktion hat durch die Vorschläge rund um Innovation City häufig klargestellt, dass sowohl private als auch öffentliche Investitionen notwendig sind, um die Klimaziele 2045 zu erreichen. Landtag Die Kommunen und Stadtwerke dürfen bei der Umsetzung der Pläne nicht im Regen bleiben. Sie brauchen Planungs- und Investitionssicherheit, Frau Ministerin. Das ist der SPD-Landtagsfraktion ganz wichtig. Außerdem ist sicherzustellen, dass bei Vorlage der Pläne auch eine erfolgsbegleitende Unterstützung durch die prüfenden Institutionen wie LANUV und Bezirksregierung gewährleistet werden kann. Dazu gehört in erster Linie, dass entsprechendes Fachpersonal in allen Bereichen vorhanden und ansprechbar sein muss. Vor dem Hintergrund der aufgeworfenen Fragen und der enormen Aufgabe für die Zukunft von Nordrhein-Westfalen freuen wir uns auf den Austausch im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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