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Peter Blumenrath

CDU 12.09.2024 Sitzungen 18/74

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt hin zu unserem gemeinsamen Ziel, nämlich einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Damit setzt die Landesregierung die Bundesvorgaben unbürokratisch und rechtssicher um. Mit dem Landeswärmeplanungsgesetz schafft die Landesregierung eine Grundlage für Planungssicherheit und bringt endlich wieder Ruhe in den Heizungskeller. Der Landtag hat dieses Gesetz bereits mit einem Antrag begleitet. Die jeweiligen Kommunen sind die Experten vor Ort. Sie kennen die regionalen Gegebenheiten und haben die notwendigen Kontakte zu den lokalen Akteurinnen und Akteuren. Sie kennen die Bedürfnisse vor Ort und können die Gegebenheiten adäquat berücksichtigen. Deshalb können sie eigenverantwortlich die passenden Wärmestrategien festlegen. Dies können Wärmepumpen, Wärmenetze oder auch Wasserstoffgebiete sein. Landtag Wichtig für uns ist, dass alle Stakeholder in diesem Prozess ordentlich berücksichtigt werden. Das gilt für das Handwerk, für die Eigentümer und auch für die örtlichen Energieversorger. Mit dem Gesetz geben wir den Kommunen das notwendige Werkzeug sowie die notwendigen finanziellen Mittel – Frau Ministerin hat es eben schon angedeutet –, um die Aufgaben anständig bewältigen zu können. Am Ende des Prozesses muss dann ein wirtschaftlich tragfähiges Ergebnis stehen. Dieses Ergebnis muss einerseits Planungs- und Versorgungssicherheit und andererseits bezahlbare Energie für die Menschen in unserem Land bereitstellen. Wir freuen uns auf die Beratungen in den Fachausschüssen und in den dazugehörigen Anhörungen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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