Bodo Löttgen
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich nach dem Attentat von Solingen mit einem leeren Landtag Blatt Papier an einen Tisch setzt und darauf die Worte „Was ist jetzt zu tun?“ schreibt, der hat drei Möglichkeiten, diese Frage zu beantworten. Die einfache Antwort lautet: Wir tun doch bereits alles. Die bequemste Antwort lautet: Wir werden alles tun, um Ähnliches zu verhindern. Die dritte Möglichkeit – die nicht nur aus meiner Sicht einzig richtige – lautet: Differenzierung, konstruktive Kritik und daraus folgende Konsequenz. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ministerpräsident Hendrik Wüst hat es bei der Trauerfeier in Solingen mit zwei Sätzen auf den Punkt gebracht: „Wir müssen in aller Offenheit und Klarheit über die Täter selbst und ihren Hintergrund reden. Das ist die Grundlage, auf der wir über die richtigen Maßnahmen diskutieren müssen.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, die notwendige Differenzierung beginnt mit dem Tatmotiv. In der Begründung des Generalbundesanwalts des Haftbefehls gegen den Attentäter von Solingen heißt es – Zitat –: „Issa Al H. teilt die Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat‘ (IS) […] Auf Grund seiner radikal-islamistischen Überzeugungen fasste er den Entschluss, am 23. August 2024 auf dem Solinger Stadtfest eine möglichst große Anzahl aus seiner Sicht ungläubiger Menschen zu töten.“ Damit wird das Solinger Attentat schon allein aus dem Tatmotiv heraus klar gegenüber dem am Mittwoch dankenswerterweise durch Innenminister Herbert Reul vorgestellten Lagebild „Gewalt im öffentlichen Raum – Tatmittel Messer“ abgegrenzt. Ziel des sogenannten Islamistischen Staates ist die Errichtung eines Kalifats, in dem menschenverachtende, religiös begründete Regeln gelten. In einem Manifest, das in der Übersetzung den Titel „Das Management bestialischer Grausamkeiten“ trägt, benennen diese Terroristen ausdrücklich Jugendliche als Ziel ihrer Propaganda, die sich durch Anschläge mit – so heißt es dort – Energie und Idealismus füllen und sich zum Zwecke der Selbstopferung dem Kampf bzw. Terror verschreiben würden. In anderen Worten, meine Damen und Herren: Es ist Strategie des IS, gezielt Jugendliche anzuwerben. Dabei ist dem sogenannten Islamischen Staat das Tatmittel vollkommen gleich. Ein Sprecher des IS hat vor Kurzem erklärt: Wie ihr die Ungläubigen tötet, ist uns egal. Wenn es mit dem Messer geht, dann mit dem Messer; aber wenn ihr Autos in Menschenmengen fahren wollt, dann macht das. 30.08.2024 Gestatten Sie mir daher mit Blick auf das gestern seitens der Bundesregierung verkündete Maßnahmenpaket und die dort enthaltenen Änderungen im Waffenrecht zwei Bemerkungen. Terrororganisationen wie der IS lassen sich nicht mit einer Verschärfung des Waffenrechts oder neuen Auflagen für einen Waffenschein beeindrucken, und Terroristen wälzen vor der Wahl ihres Tatmittels keine Gesetzestexte. Statt um Klingen, meine Damen und Herren, müssen wir uns um Köpfe kümmern. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Bei allem Respekt vor dem gestern beschlossenen Maßnahmenpaket: Dazu habe ich wenig bis gar nichts gehört, und mir scheint auch manches mit sehr heißer Nadel gestrickt zu sein. Aus dem Netz in die Köpfe – die Radikalisierung junger Menschen findet im Internet statt. Damit bin ich bei der konstruktiven Kritik und darf aus einer Vielzahl von Punkten – andere sind schon genannt worden – zwei herausgreifen. Erstens. Es beginnt auf den Kanälen von TikTok und Instagram mit bunten, schnell geschnittenen Videos, in denen der Typ von nebenan ganz lässig erklärt, warum Homophobie so wichtig ist oder man keine nicht muslimischen Freunde haben darf, und es endet in geschlossenen Telegram-Gruppen, in denen konkret Attentate geplant und Anleitungen dazu gegeben werden. Das alles geschieht trotz des am 16. November 2022 in Kraft gesetzten Digital Services Act der Europäischen Union, der versprach, eine sichere und gerechtere Onlinewelt aufzubauen, und trotz des Digitale-Dienste-Gesetzes, das seit dem 14. Mai dieses Jahres in der Bundesrepublik Deutschland verspricht: Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Meine Damen und Herren, wer bei TikTok – tun Sie sich den Gefallen – einmal das Stichwort „Islam“ eingibt und sucht, findet schnell heraus, dass die notwendigen, seit dem 14. Mai 2024 geltenden Community Notes dieser Firma nichts anderes sind als hohles Gewäsch. Wir sind weit davon entfernt – das muss man attestieren –, die genannten Ziele zu erreichen. Und nur nebenbei, in einem Nebensatz: Wer 1,5 Millionen Euro ausgibt, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene darauf hinzuweisen, dass sie besonders anfällig für psychische, physische und soziale Schäden sind, die durch den selbst freigegebenen Cannabis-Konsum verursacht werden, der sollte auch in der Lage sein, wirksam vor islamistischer Radikalisierung auf TikTok und Instagram zu warnen. (Beifall von der CDU) Zweitens. Behörden, die islamistischen Terror im Netz bekämpfen, brauchen wirksame Werkzeuge. Landtag Die gestern angekündigte Nutzung der Gesichtserkennung, also der Abgleich von Fotos von Verdächtigen mit allgemein öffentlich zugänglichen Internetdaten, gehört sicherlich dazu. Aber dazu zählen insbesondere auch Ermittlungsansätze über den Ausweis im Internet, über die IP-Adresse. Die Einigung der Bundesregierung auf das anlassbezogene Quick-Freeze-Verfahren greift zu kurz und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. In seinem Urteil vom 30.04.2024 rückt der EuGH von seiner bisherigen restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung ab. Die vorbeugende und damit anlasslose Speicherung von IP-Adressen ist nunmehr zur Verfolgung jeglicher Art von Straftaten gestattet. Und in seiner Begründung stellt der EuGH fest, dass mit Speicherung der IP-Adresse kein Persönlichkeitsprofil gewonnen werden kann, solange diese nicht mit anderen Daten kombiniert wird. Damit stelle die anlasslose Speicherung von IP-Adressen auch keinen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar. Hier ist also dringend eine Neujustierung der Gesetzgebung geboten, damit Ermittlungen nicht wie bisher durch zeitliche Begrenzung im Sande verlaufen. Die Daten werden doch gebraucht, bevor eine Straftat geschieht und nicht erst im Anschluss daran und mit Rückgriff auf nur wenige Tage. (Beifall von der CDU) Wenn die Feststellung des Extremismus- und Terrorismusexperten Peter Neumann zutrifft, dass wir in Europa mit einer neuen Welle des dschihadistischen Terrors rechnen müssen, dann braucht es jetzt innen- und europapolitisch konsequentes Handeln. Priorisierung der Bekämpfung von Terror und Islamismus sowie eine grundsätzliche Neuaufstellung in den Bereichen „Migration“ und „Integration“ zählen sicherlich dazu, Aktionismus aufgrund bevorstehender Wahlen oder pauschale Schuldzuweisungen an politisch Handelnde sicherlich nicht. (Beifall von der CDU) Ebenso wenig – mit Verlaub, Herr Kollege Ott – gehört dazu, dass Sie in vorwurfsvollem Ton gegenüber der CDU Konrad Adenauer zitieren. Das ist einfach fünf Nummern zu groß für Sie. (Beifall von der CDU – Christian Dahm [SPD]: Ui, ui, ui! – Jochen Ott [SPD]: Dann hat es ja getroffen!) Ziel des Islamistischen Staates ist es doch, das zu tun, was wir aus eigenem Antrieb niemals tun würden: zu Hause zu bleiben, unsere Gewohnheiten aus Gefühlen der Angst und Ohnmacht heraus auf Grundlage eines Terroranschlags zu ändern. Sorgen wir dafür, dass islamistisches Gedankengut und Ideologie des Dschihad nicht schrankenlos in die 30.08.2024 Köpfe unserer Kinder und Jugendlichen sickern können. Stärken wir unseren demokratisch verfassten Rechtsstaat durch Überprüfung vorhandener und gegebenenfalls Schaffung neuer wirksamer Werkezuge für Ermittlungsbehörden. Nur wenn aus Wegschauen und Verklären Hinschauen und Handeln werden, stellen wir sicher, dass dschihadistischer Terror keine Entscheidungsmacht über unser Leben und die Art und Weise, wie jeder Einzelne es führen möchte, bekommen kann. (Anhaltender Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Jochen Ott [SPD]: Starke landes- politische Rede!)
