Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche jetzt zu den gestellten Anträgen und komme auf diese Themen zurück. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der FDP: Sehr gut!) 05.07.2024 Eines Antrags für flexible Ferienzeiten für Nordrhein-Westfalen und das Hinwirken auf gleichberechtigte Teilnahme aller Bundesländer am rollierenden Verfahren bedarf es insgesamt nicht. Die Abstimmung über die Termine findet in der Kultusministerkonferenz statt und folgt Regeln, auf die sich die KMK gemeinschaftlich verständigt hat. Dazu gehört unter anderem eine regionale Staffelung der Sommerferien. Bei der Verhandlung der Staffelung stehen insbesondere schulische Belange im Vordergrund. Abweichend davon können auch besondere Interessen der Bundesländer berücksichtigt werden. In der Tat sind Umstände, die eine Ausnahme für die südlichen Bundesländer rechtfertigen könnten, mittlerweile nicht mehr ersichtlich. Im Jahr 2021 sind die Sommerferien bis einschließlich 2030 fest vereinbart worden, sodass eine Neuregelung nur für den Zeitraum über 2030 hinaus erfolgen kann. In Gesprächen innerhalb der KMK habe ich bereits auf die klare Haltung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hingewiesen, dass ab 2030 auf eine gleichberechtigte Teilnahme aller Bundesländer am rollierenden System geachtet werden muss. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der CDU: Sehr gut! – Kirsten Stich [SPD]: Guck mal, geht doch!) Meines Erachtens sollte in diesem Zusammenhang auch überlegt werden, ob generell die Sommerferien nicht vor Juli beginnen sollten. Die Vorbereitungen für die Regelung nach dem Jahr 2030 beginnen in absehbarer Zeit, sodass auch genügend Zeit bleibt, durchaus etwas Grundsätzlicheres in die Erwägungen einzubeziehen. Die Ländervereinbarung aufzukündigen, ist für Nordrhein-Westfalen hingegen keine Option. Dies hätte nämlich vielfältige negative bildungspolitische Folgen. Denn die Vereinbarung enthält nicht nur Ferienregelungen, sondern unter anderem auch Absprachen zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen. Die Nachteile einer Kündigung der Vereinbarung würden die Vorteile bei Weitem überwiegen. Daher wird die Landesregierung die nächste Verhandlungsrunde über die Sommerferientermine in den Jahren nach 2030 nutzen, um sich für eine für alle Länder gerechte Lösung einzusetzen, die ohne Sonderrechte für die südlichen Bundesländer auskommt. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne, erholsame Sommerzeit, und ich freue mich auf den Austausch nach der Sommerpause. Alles Gute! – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
