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Dr. Benjamin Limbach

05.07.2024 Sitzungen 18/71

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Ab-Landtag geordnete! Die klimaneutrale Transformation wird nur dann gelingen, wenn alle Akteurinnen und Akteure ihre Treibhausgasemissionen so weit wie möglich reduzieren. Damit dies erreicht werden kann, brauchen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Kreise und Kommunen eine bedarfsgerechte Unterstützung. Als Landesregierung sind wir uns unserer Verantwortung in diesem Kontext bewusst und agieren entsprechend. Die antragstellenden Fraktionen fordern, die klimaneutrale Transformation wirtschaftlich verträglich, zukunftsweisend und sozial ausgewogen zu gestalten. Das ist selbstverständlich. Die Forderungen bieten keine neuen Impulse. Als Landesregierung bringen wir unterschiedliche Initiativen auf den Weg, die zur Erreichung der Ziele des Green Deals der EU beitragen. Beispiele sind die Energie- und Wärmestrategie NRW, deren Entwurf wir diese Woche im Kabinett beschlossen haben und die wir zeitnah veröffentlichen werden, und die anstehende Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Es ist unklar, welchen Mehrwert das im Antrag geforderte Konzept zur Umsetzung des Green Deals der EU auf Landesebene bringen soll. Wir erachten dieses gesonderte Konzept nicht als zielführend. Über die Umsetzung des EU-Pakets „Fit for 55“ und die flankierenden Landesmaßnahmen hat das MWIKE Anfang Juni ausführlich berichtet. Die Umsetzung des EU-Green-Deals liegt überwiegend in der Kompetenz des Bundes. Soweit die EU-Vorgaben Pflichten für die Landesebene oder deren Beteiligung einfordern, geht die Landesregierung dem nach. Ein Beispiel: Um Finanzmittel aus dem Klima-Sozialfonds der EU abzurufen, wird die Bundesregierung ihren Klimasozialplan in einer Konsultation auch mit den Ländern abstimmen. Als Landesregierung werden wir uns für die Wahrung der Interessen von schutzbedürftigen Haushalten, Verkehrsnutzerinnen und -nutzern sowie Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Es ist jedoch bereits absehbar, dass die für Deutschland im Klima-Sozialfonds vorgesehenen Mittel nicht ausreichen werden, um die europäische CO - Bepreisung in den Bereichen „Gebäude“ und „Verkehr“ sozial gerecht abzufedern. Daher setzen wir uns mit Nachdruck für die Einführung eines zusätzlichen Klimageldes ein. Der europäische Emissionshandel ist bereits ein wirksames Klimaschutzinstrument, das die Reduktion von Emissionen dort anreizt, wo es am effizientesten ist, und generiert Einnahmen, die nahezu vollständig in die klimaneutrale Transformation investiert werden müssen. Wir achten sehr genau darauf, welche Auswirkungen der Emissionshandel auf die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Industrie hat. In diesem Zusammenhang entwickelt das federführende MWIKE 05.07.2024 bereits konkrete Vorschläge zur Anpassung des CO -Grenzausgleichsmechanismus, CBAM. So was das MWIKE aktiv an der Erarbeitung des Beschlusses der Wirtschaftsministerkonferenz am 12. bzw. 13. Juni zum CBAM beteiligt. Zudem unternehmen wir zahlreiche Anstrengungen, um die Transformation der Arbeitswelt aktiv mitzugestalten. Beispiele sind die Fachkräfteoffensive, die Agentur T oder die Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten. Im vorliegenden Antrag werden auch Ansprechstellen für nordrhein-westfälische Unternehmen gefordert. Diese sind jedoch längst vorhanden. Als Landesregierung setzen wir auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit Industrie und Wissenschaft im Rahmen der Initiative IN4climate.NRW zusammen. Im Dezember 2022 haben wir außerdem den Industriepakt ins Leben gerufen. Bei der Finanzierung der klimaneutralen Transformation unterstützt das Land die Unternehmen über verschiedene Wege, zum Beispiel über die IPCEI-Förderungen, das Starterpaket klimaneutraler Mittelstand oder die Förderung über die Richtlinie progres.nrw Innovation. Die Gebäudeeffizienzrichtlinie wird in Deutschland mit dem Gebäudeenergiegesetz umgesetzt. Die Landesregierung steht im Austausch mit der Bundesregierung, um die Umsetzung dieses Gesetzes sowie des Wärmeplanungsgesetzes zu koordinieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude differenziert die Förderquoten zum Teil nach Einkommen, um die Vorteile insbesondere für einkommensschwache Eigentümerinnen und Eigentümer zu heben. Die Landesförderung durch progres.nrw, Klimaschutztechnik, ist mit der Bundesförderung kumulierbar und sorgt dadurch für eine noch umfangreichere Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen. Die skizzierten Maßnahmen zeigen, dass die im vorliegenden Antrag adressierten Herausforderungen bekannt sind und bearbeitet werden. Die konkreten Forderungen sind aus unserer Sicht nicht zielführend, um diese Herausforderungen weiter anzugehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen einen großartigen Sommer. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗