Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf die Einrichtung eines Commercial Courts beim Oberlandesgericht Düsseldorf und von Commercial Chambers auf Landgerichtsebene in allen drei OLG-Bezirken in Nordrhein-Westfalen ab. Ich freue mich über diesen Auftrag und sage: Selbstverständlich werden wir von den Möglichkeiten des Justizstandort-Stärkungsgesetzes Gebrauch machen und in Nordrhein Westfalen einen Commercial Court und Commercial Chambers einrichten. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Das sage ich so klar und deutlich, weil der Commercial Court eine Idee aus meinem Haus ist; aus dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Lassen Sie mich etwas zur Entwicklung dieser Idee sagen. Bereits im Jahr 2018 hatte sich eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hamburg damit befasst, wie die Gerichts- und Verfahrensstrukturen in wirtschaftsrechtlich bedeutenden Gebieten optimiert werden können. Die Arbeitsgruppe hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten erarbeitet, den der Bundesrat beim Deutschen Bundestag eingebracht hat. Schon darin war die Option einer erstinstanzlichen Zuständigkeit von Commercial Courts bei den Oberlandesgerichten für Handelssachen mit hohen Streitwerten vorgesehen. Später hat die Bundesregierung das Thema aufgegriffen und mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz die notwendigen Reformen auf den Weg gebracht, worüber wir sehr glücklich sind. Gestern hat der Bundestag im Plenum das Justizstandort-Stärkungsgesetz verabschiedet. Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Initiative zur Schaffung von Commercial Courts stets maßgeblich unterstützt und vorangetrieben. Wir begrüßen es deshalb, dass das Justizstandort-Stärkungsgesetz nun kurz vor der Ziellinie steht. Damit wird auch eine Forderung des aktuellen NRW-Koalitionsvertrags umgesetzt. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes werden wir einen Commercial Court beim Oberlandesgericht Landtag Düsseldorf und Commercial Chambers bei den Landgerichten in Köln, Düsseldorf, Essen und Bielefeld einrichten. Im großen Oberlandesgerichtsbezirk Hamm soll es nicht nur bei einem Landgericht, sondern bei zwei Landgerichten Commercial Chambers geben. Das Konzept für den Commercial Court und die Commercial Chambers ist in den wesentlichen Zügen bereits mit der Präsidentin und den Präsidenten der Oberlandesgerichte abgestimmt. Die Planungen sind weit fortgeschritten, und wir werden sie schnellstmöglich nach Verkündung des Justizstandort-Stärkungsgesetzes in die Tat umsetzen. Mit der Einrichtung eines Commercial Courts und von Commercial Chambers stellen wir die Justiz modern und zukunftsfähig auf und bauen Nordrhein-Westfalen als international wettbewerbsfähigen Gerichtsstandort aus. Dafür hat auch unser Ministerpräsident schon im April dieses Jahres bei Anwältinnen und Anwälten sowie Unternehmen in den USA geworben. Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird für Wirtschaftsstreitigkeiten attraktiver, und der Justizstandort Deutschland wird nachhaltig gestärkt. Damit tragen wir grundlegenden Anforderungen der Parteien an die Führung internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten Rechnung. Ziel ist es, dass durch die Einführung von Commercial Courts und Commercial Chambers mehr wirtschaftsrechtliche Verfahren vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden und nicht mehr vor privaten Schiedsgerichten. So wird es möglich sein, Verfahren vollständig in englischer Sprache zu führen. Für bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro wird außerdem die Möglichkeit geschaffen, unmittelbar den Commercial Court beim Oberlandesgericht anzurufen und hierdurch das Verfahren wesentlich zu beschleunigen. Auf diese Weise erhalten die Parteien bei bedeutsamen Wirtschaftsstreitigkeiten ein im Instanzenzug abgeflachtes, schnelleres und gleichzeitig qualitativ hochwertiges Verfahren. Zugleich wird es mit den Commercial Chambers hochspezialisierte englischsprachige Kammern für bestimmte Wirtschaftsstreitigkeiten geben, die über eine exzellente Fachexpertise verfügen und so die Qualität und Attraktivität des Gerichtsstandorts Nordrhein-Westfalen ebenfalls weiter stärken. Dies gilt nicht zuletzt auch für die Attraktivität des Gerichtsstandorts Nordrhein-Westfalen für den juristischen Nachwuchs. Ich danke, dass es neben all den Themen, in denen wir unterschiedlicher Auffassung sind, im Justizbereich immer wieder Themen gibt, bei denen wir innerhalb der demokratischen Parteien Einigkeit erzielen können. Ganz herzlichen Dank an die Fraktionen von 05.07.2024 FDP und SPD für die Unterstützung dieses Antrags. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Dr. Werner Pfeil [FDP])
