André Kuper
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine weitere Wortmeldung liegt mir nicht mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zu den Abstimmungen. Erstens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/7788 in dritter Lesung. Wir haben am Mittwoch in zweiter Lesung den Gesetzentwurf Drucksache 18/7788 in der Fassung der Beschlussempfehlung Drucksache 18/9760 – Neudruck – angenommen. Diesbezüglich verweise ich auf die Beschlussdrucksache 18/9817. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussdrucksache nach zweiter Lesung. Hierbei handelt es sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Landtag Die Fraktion der FDP hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Gesetzentwurf Drucksache 18/7788 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit „Ja“ oder „Nein“ zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte nun darum, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Jetzt müssten alle Abgeordneten, die anwesend sind und ihre Stimme abgeben wollten, ihre Stimme abgegeben haben. Ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Im Einvernehmen mit den Fraktionen stelle ich die Bekanntgabe des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung sowie die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9806 zunächst zurück. Ich rufe auf: 15 Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9242 Beschlussdrucksache 18/9818 dritte Lesung Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/9840 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU dem Abgeordneten Lehne das Wort.
