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Andreas Keith

AfD 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in der dritten Lesung einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der die Einführung einer Geschlechterquote in der Kommunalpolitik vorsieht und kleinere Parteien bei der Sitzverteilung erheblich benachteiligt. Gleich vorneweg: Die AfD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Da mein geschätzter Kollege Sven Tritschler gestern in der zweiten Lesung bereits ausführlich unsere Position als AfD-Fraktion zu diesem Antrag dargelegt hat, möchte ich nur kurz noch einmal auf die Soll-Frauenquote eingehen. Das nimmt vielleicht ein bisschen den Dampf aus der Debatte. Erstens. Quotenregelungen fördern nicht die Bestenauslese, egal ob Mann oder Frau, (Stefan Zimkeit [SPD]: Ihre Fraktion beweist doch das Gegenteil!) sondern begünstigen lediglich Personen, die möglicherweise nicht die erforderliche Qualifikation oder Motivation mitbringen. Frauen, die über die notwendigen Fähigkeiten und die Entschlossenheit verfügen, brauchen keine gesetzliche Bevorzugung. Sie setzen sich aus eigener Kraft, durch Wissen und Intelligenz durch, (Beifall von der AfD) wie es zahlreiche Frauen in Wirtschaft und Politik bereits bewiesen haben. Bestes Beispiel hierfür ist Landtag unsere Partei- und Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, Alice Weidel, die sowohl in der freien Wirtschaft als auch in der Politik extrem erfolgreich war und ist. (Beifall von der AfD – Zurufe von Stefan Zim- keit [SPD] und Dr. Günther Bergmann [CDU]) Zweitens. Die Einführung einer Geschlechterquote geht von der unbelegten Annahme aus, dass Frauen systematisch von Männern und einem vermeintlichen Patriarchat zurückgehalten werden. Es gibt jedoch keine belastbaren Daten, die belegen, dass Frauen aufgrund von Diskriminierung in der Kommunalpolitik unterrepräsentiert sind. (Gordan Dudas [SPD]: Da gibt es keine Frauen in der AfD! – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Sie haben ja keine! – Weitere Zurufe) Der Anteil weiblicher Abgeordneten von 27 bis 35 % ist nicht gering und zeigt, dass Frauen bereits in erheblichem Maße vertreten sind. Aber vielleicht müssen sie sich einfach damit abfinden, dass Frauen … (Unruhe von der SPD) – Ja, was kommt jetzt von einem AfDler? (Zurufe von der SPD) Ich sage es Ihnen: Frauen haben vielleicht gar keine Lust auf ein kommunalpolitisches Mandat. (Lachen und Widerspruch von der CDU, der SPD und den GRÜNEN – Kirsten Stich [SPD]: Das ist unverschämt!) Ich sage Ihnen auch gleich, warum. Ich sage Ihnen … Ich wusste ja, dass es kommt. (Weitere Zurufe von der SPD, den Grünen und der CDU) – Bevor Sie sich in Ihrer Erregung ergehen, (Fortgesetzte Zurufe – Unruhe – Glocke) sage ich Ihnen auch warum: Frauen arbeiten vielleicht einfach viel effektiver, konstruktiver und effizienter, eben ganz anders, als in kommunalen Ausschüssen und Parlamenten gearbeitet wird. Ich denke mal, dass das der Grund ist. (Beifall von der AfD) Drittens. Die rechtlichen Bedenken gegen solche Quotenregelungen sind erheblich. Die Verfassungsgerichte in Brandenburg und Thüringen haben ähnliche Vorhaben aufgrund von Verstößen gegen die Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit gestoppt. Diese Prinzipien sind grundlegend für unsere Demokratie und dürfen nicht durch ideologisch motivierte Gesetze eingeschränkt werden. Abschließend sei betont, dass die besten Bewerber für kommunale Mandate und Positionen unabhängig von ihrem Geschlecht ausgewählt werden sollen. Der 04.07.2024 vorliegende Gesetzentwurf blendet jedoch die Qualifizierung der Bewerber komplett aus und stellt das Geschlecht in den Mittelpunkt. Dies schadet der Effizienz und der Qualität der kommunalen Selbstverwaltung. Auch wenn es vorerst nur eine Sollbestimmung ist, wissen wir doch alle aus der Erfahrung, dass es nicht lange dauern wird, bis aus dem Soll ein Muss wird. Die AfD-Fraktion lehnt jede wie auch immer angelegte ideologisch motivierte Quotenregelung ab und wird daher diesen Gesetzentwurf aus voller Überzeugung ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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