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Susanne Schneider

FDP 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich den Begriff „Gemeindeschwester“ höre, dann denke ich an Schwester Dominicara. Schwester Dominicara war eine Ordensschwester in dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin. Sie besuchte alte Menschen, übte die eine oder andere pflegerische Tätigkeit aus und sagte dann auch mal: Damit gehst du besser zum Arzt. – Sie war eine ganz zauberhafte, damals schon alte Dame. Das ist 50 Jahre her. So empfinde ich auch diesen Begriff „Gemeindeschwester“, der immer wieder kritisiert wird. Auch in der Anhörung – wir haben es gehört – gab es bei den Sachverständigen Störgefühle gegenüber diesem Begriff. Frau Professorin Halek sah ihn ebenfalls als veraltet an. (Zuruf von Christina Weng [SPD]) Er zeichnet außerdem einfach ein falsches Bild. Vor allem ist er auch international nicht kompatibel. Treffender ist da schon der Begriff „Community Health Nursing“ – oder eben „Gesundheits- oder Sozialraumbegleitung“. Auch sonst hat die Anhörung keine Argumente geliefert, die mir meine Skepsis gegenüber dem Konzept „GemeindeschwesterPlus“ genommen hätten – eher im Gegenteil. Bei der aufsuchenden Beratung sind für die komplexen Aufgaben in Prävention und sozialer Betreuung viele Kompetenzen nötig. Man muss analytisch, diagnostisch und konzeptionell arbeiten können. Die Qualifikationen der beim Projekt in Rheinland-Pfalz eingesetzten Pflegekräfte reichen dafür längst nicht aus. Dafür bräuchte man viel mehr eine akademische Pflegeausbildung mit einer Zusatzqualifikation „Community Health Nursing“. Auch das Ziel, sich nur an hochbetagte Menschen über 80 Jahren zu wenden, ist nicht richtig ausgerichtet. Denn als Präventionsansatz kommt das viel zu 04.07.2024 spät, um Entwicklungen zu Einsamkeit entgegenzuwirken. Angesetzt werden müsste bereits bei 70 Jahren oder sogar schon bei 60 Jahren. (Thorsten Klute [SPD]: Stell einen Antrag! Dem stimmen wir zu! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wer soll das denn bezahlen?) Besonders vulnerable Gruppen wie Menschen in Armut, mit Behinderungen oder mit Einwanderungsgeschichte bräuchten zudem eine passgenaue Ansprache und Angebote, um sie zur Einsamkeitsprävention besser zu erreichen. Passgenauigkeit wird bei einem landesweiten Projekt nur schwer herzustellen sein. In ländlichen Regionen gibt es ganz andere Herausforderungen als in städtischen Ballungsräumen. Pflegestützpunkte sind in NRW sehr heterogen ausgestaltet und daher nicht mit Rheinland-Pfalz vergleichbar. Die im Antrag geforderte Verknüpfung mit einem GemeindeschwesterPlus-Angebot wurde daher in der Anhörung nicht als sinnvoll erachtet. Der Aufbau neuer Strukturen ist zudem nicht ganz einfach. Es wird aber besonders dann schwierig, wenn Personal und Ressourcen ohnehin knapp sind. Und es ist nicht wirklich effizient, wenn es Überschneidungen mit bestehenden bzw. auf Bundesebene aktuell diskutierten Beratungs- und Versorgungsangeboten gibt. Einzelprojekte wie „GemeindeschwesterPlus“ sollten daher besser in ein Gesamtkonzept überführt werden. Frau Postel von der Pflegekammer NRW appellierte auch in der Anhörung dafür, weg von dieser Projektitis zu kommen. Wir brauchen einen umfassenden Ansatz mit Einbindung in die regionalen Versorgungsstrukturen. Auf Bundesebene wird dazu das Berufsbild der Community Health Nurse diskutiert. Wir stellen uns eine Kooperation mit dem hausärztlichen Bereich vor, um die Versorgung breiter aufzustellen. Ein Beispiel wäre hier, das Wundmanagement in einer gewissen Eigenverantwortung einer Community Health Nurse zu übertragen. Der Fokus sollte auf aufsuchender Beratung liegen – insbesondere in Stadtteilen bzw. Regionen mit Defiziten beim Versorgungsangebot bzw. mit sozialen Benachteiligungen. Die Einbeziehung digitaler Anwendungen für Community Health und entsprechende Kompetenzen wären ebenfalls anzustreben. Wir werden diesen Antrag ablehnen, diskutieren aber weiter mit der Sozialdemokratie über ihr Lieblingsthema. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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