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Christian Loose

AfD 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Korte, die Lebensrealität von Leuten, die wenig Geld haben und arbeiten gehen, ist, dass Sie nicht verstehen, warum sie für viele Menschen arbeiten müssen, die selber nicht arbeiten, aber hier viel Geld bekommen. Das ist die Lebensrealität, das wollen Sie … (Zuruf und Heiterkeit von den GRÜNEN) – Der Zwischenruf kam von den superverdienenden Grünen – ich weiß nicht, welches Studium Sie abgebrochen haben –, dass auch wir davon bezahlt werden. (Beifall von der AfD) Auch wir werden davon bezahlt. Es ist vielleicht manchmal gut, wenn man da mal in sich geht und sich überlegt, ob man das Geld auch wert ist. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung will die Einführung der Bezahlkarte Ende Juli umsetzen. Ihr Antrag, liebe FDP, ist deshalb an vielen Stellen überflüssig, bei einigen Stellen nicht ausreichend. Diese jetzt eingeführte Bezahlkarte ist zudem völlig unzureichend, denn es fehlen dabei viele wichtige Punkte, die von der Konferenz der Minister übersehen wurden, denn mit dieser Art der Bezahlkarte werden folgende Punkte nicht umgesetzt. Erstens: Der Bargeldbezug wird nicht komplett unterbunden. Zweitens: Es gibt immer noch keinen Vorrang von Sachleistungen vor Bargeld. Drittens: Die Karte könnte im Ausland genutzt werden. Viertens: Eine Nutzung bei Glücksspielanbietern wird nicht unterbunden. 04.07.2024 Zudem ist das große Problem, dass die Bezahlkarte maximal nur für die ersten 18 Monate umgesetzt wird, selbst wenn das Asylverfahren aufgrund der Unfähigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verschleppt wird. Unserer Ansicht nach sollte deshalb sowohl die Höhe der Asylbewerberleistungen als auch die Bezahlkarte an die Dauer des Verfahrens gekoppelt werden, und die Leistungen von Ausreisepflichtigen sollten auf das physische Existenzminimum gesenkt werden, wenn eine Ausreise möglich ist, aber nicht durchgeführt wird. Hierzu würden wir eine bundesgesetzliche Anpassung begrüßen. Die CDU hat genau diese gesetzliche Anpassung im Bundestag noch vor wenigen Monaten gefordert. Deshalb haben wir es jetzt der CDU leicht gemacht und genau diesen Antrag der CDU als Entschließungsantrag eingebracht. Ich bin guter Hoffnung, dass Sie dem Antrag aus der Feder von Friedrich Merz hier im Landtag ebenfalls zustimmen werden. (Beifall von der AfD) Was auch im vierten FDP-Antrag zu diesem Thema erneut unberücksichtigt bleibt, ist der mögliche Missbrauch durch kriminelle Organisationen, obwohl meine Kollegin Sie mehrmals auf dieses Problem hingewiesen hat. Sie benehmen sich wie ein Kind, welches sich die Ohren zuhält und dann glaubt, von den Problemen der Welt verschont zu bleiben. Nein, die kriminellen Organisationen sind der Regierung bereits einen Schritt voraus und warten nur auf eine nachlässige Umsetzung bei der Bezahlkarte. Einige meinen, dass es unmenschlich sei, wenn man den Bargeldbezug mit der Karte vollständig unterbinden würde, das wäre aber nur richtig, wenn es keinerlei Möglichkeiten für die Asylbewerber gäbe, an anderer Stelle an Bargeld heranzukommen. Aber Asylbewerber können durchaus legal an Bargeld kommen, denn sie können sich im Rahmen von sogenannten Arbeitsgelegenheiten etwas dazuverdienen. Diese Arbeitsgelegenheiten sieht das Asylbewerberleistungsgesetz explizit vor. Laut Behauptung der Landesregierung von Frau Ministerin Paul werden die Möglichkeiten dieser Arbeitsgelegenheiten von Asylbewerbern gerne genutzt. Den Asylbewerbern werden dabei gemeinnützige Arbeiten innerhalb und außerhalb der Unterkunft angeboten, übrigens schon seit 2016: Putzarbeiten in Gemeinschaftsräumen, Gartenpflegearbeiten, Hilfe bei Kleiderkammern usw. Hierfür bekommen die Asylbewerber eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausgezahlt. Bei einer Arbeitsleistung von wöchentlich 14 Stunden können sich die Asylbewerber monatlich 50 Euro dazuverdienen. Das mag für einige wenig klingen, allerdings behält der Asylbewerber ja alle anderen Leistungen wie Unterkunft, Sprachkurse, Verpflegung und eben die Bezahlkarte. Landtag Die Arbeitsgelegenheiten werden laut Landesministerin sehr gut angenommen. Das Unverständliche ist allerdings dabei, dass die Landesregierung zu diesen Arbeitsgelegenheiten keinerlei aussagekräftige Zahlen liefern kann, auch auf wiederholte Nachfrage meiner Kollegin Seli-Zacharias nicht. Entweder ist die Buchführung im Ministerium von Frau Ministerin Paul mangelhaft oder die Anzahl der vermittelten Arbeitsgelegenheiten bewegt sich entgegen den Behauptungen auf einem für die Landesregierung wohl eher peinlich niedrigem Niveau. Wir vermuten Letzteres. Das ist schade, denn gerade mit den Arbeitsgelegenheiten könnten mehrere Herausforderungen gelöst werden: Asylbewerber haben die Möglichkeit, sich ein kleines Taschengeld in bar zu verdienen, der Tag bekäme eine Struktur, sodass die Integration schneller gelingen kann. Man könnte zudem erkennen, wer wirklich daran interessiert ist, sich hier in Deutschland einzubringen. Der Antrag der FDP berücksichtigt all diese Punkte allerdings nicht, weshalb wir diesen ablehnen – für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. Vielen Dank. (Beifall von der AfD )

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