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Zacharias Schalley

AfD 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Kinderschutz ist und bleibt ein brennendes Thema unserer Zeit. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen sollte stets oberste Priorität haben. Nichtsdestotrotz zeigen Fälle wie Lügde, Münster und Bergisch Gladbach, dass wir noch lange nicht am Ziel optimalen Kinderschutzes angekommen sind. Das Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII soll den Kinderund Jugendschutz verbessern und die Partizipation junger Menschen stärken. Doch was genau steht hinter dieser Zielsetzung? Unserer Ansicht nach mangelt es dem Gesetzentwurf an klaren Plänen. Nein, Landtag es tut mir leid, nur, weil Sie große Wörter wie „Demokratiebildung“ in Ihren Entwurf einbauen, ist noch kein Kind besser vor Missbrauch geschützt oder näher am Demokratieverständnis als vorher. Mir drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass die Gesetzestexte in erster Linie auf den neuesten Stand linksgrüner Ideologie gebracht werden sollten, anstatt die Lehren aus den Missbrauchsskandalen in Gesetze zu gießen. Wichtiger als konkrete Schutzvorschriften ist gendersensible Sprache. Begriffe wie „Frauen“ und „Männer“ werden gestrichen. Es wird nur noch von „Personen“ gesprochen. Aus der Förderung von Mädchen und Jungen wird die Förderung von Mädchen, Jungen sowie transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären jungen Menschen. Es ist alles wie immer. Der Hype rund um die Transund Genderideologie wird in allen möglichen Bereichen der Politik unhinterfragt eingebaut, und das alles wird mitgetragen von der CDU. Wie wäre es denn damit, dass wir anstatt den Begriff „Geschlecht“ zu reflektieren und Geschlechtsdysphorien zu normalisieren es lieber umgekehrt handhaben? Dann dürfte auch Ihnen auffallen, dass Personen mit einer Geschlechtsdysphorie deutlich häufiger an Depressionen erkranken und eine höhere Selbstmordrate aufweisen, und das trotz zunehmender gesellschaftlicher Akzeptanz. Wir plädieren dafür, diesen Menschen Hilfsangebote zu machen und ihnen die Möglichkeit zu geben, mit ihrem biologischen Geschlecht in Einklang zu kommen. Wieso wird diese Möglichkeit von Ihnen eigentlich nie in Erwägung gezogen, wenn Sie darüber sprechen, diesen Menschen zu helfen? Der Normalzustand ist es eben nicht, in einem inneren Konflikt zum eigenen Geschlecht zu stehen. Es ist ein schmerzhafter Zustand und darf nicht normalisiert werden. Gerade Kinder, welche Hilfsangebote des SGB VIII in Anspruch nehmen, befinden sich in instabilen, unsicheren Lebenssituationen. Was diese benötigen, ist eine klare Orientierung im Leben und keine dekonstruierende geschlechterreflektierende Jugendarbeit. Nichtsdestotrotz existieren einzelne Änderungen in diesem Gesetzentwurf, welche vonseiten der AfD-Fraktion ausdrücklich begrüßt werden. So ist das Versagen einer Vollzeitpflege aufgrund einer psychischen Erkrankung des Pflegevaters oder der Pflegemutter eine sinnvolle Ergänzung zu den bisherigen Versagensgründen. Diese Anpassung schärft hoffentlich den Blick auf die Auswirkungen psychischer Erkrankungen auf das Familiensystem und verbessert die Entscheidungsprozesse bei der Erteilung einer Pflegeerlaubnis. 04.07.2024 Kritisch hingegen ist die Neuformulierung zum vorgesehenen Altersunterschied zwischen Pflegeeltern und Pflegekind. Wir von der AfD sind gegen eine Aufweichung der Regel, dass das Altersverhältnis zwischen Pflegeeltern und Kind einem tatsächlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen sollte. Eine solche Vorschrift verringert das Risiko, dass ein Kind in unangemessene Beziehungskonstellationen mit jungen Pflegeeltern gelangt. Zwischen Kindern und Eltern sollte ein merkbarer Reife- und Altersunterschied sein. Eine kumpelhafte Beziehung zwischen den Pflegeeltern und dem Kind wäre der Entwicklung des Kindes nicht dienlich. Gerade Kinder, die aus problematischen familiären Verhältnissen kommen, brauchen das positive Gegenbeispiel von reifen Erwachsenen. Darum sollte diese Vorschrift nicht relativiert werden. Alles in allem sehen wir von der AfD-Fraktion einzelne Anpassungen als sinnig an, lehnen das Einfließen Ihrer Genderideologie in die Ausführungsgesetze aber ab. Nichtsdestotrotz stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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