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Dr. Dennis Maelzer

SPD 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt das Land Bestimmungen des Bundes im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für Nordrhein-Westfalen um. Das Bundesgesetz liegt mittlerweile seit drei Jahren vor. Deshalb bin ich froh, dass wir mit der Ausgestaltung für Nordrhein-Westfalen jetzt einen weiteren Schritt vorangekommen werden. Aus meiner Sicht gilt das ganz besonders für das Thema der Ombudschaften. Im Alltag kam es immer wieder zu Konflikten zwischen Jugendämtern und Familien. An dieser Stelle eine neutrale und weisungsunabhängige Ombudsstelle anrufen zu können, kann dazu beitragen, zwischen den Beteiligten zu vermitteln, Missverständnisse auszuräumen und Probleme zu befrieden. Deshalb haben wir bereits im Landeskinderschutzgesetz die Förderung einer überregionalen Ombudsstelle verankert. Jetzt sollen die Ombudschaften stärker in die Fläche getragen werden. Ob das Netz eng genug gewebt ist, wenn wir dies auf der Ebene der Bezirksregierungen verorten, oder ob es zumindest im Bereich der großen und bevölkerungsreichen Regierungsbezirke noch engmaschigere Strukturen geben muss, würde ich gerne in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf erfragen. Außerdem würde ich gerne klären, ob wir den Erfahrungsaustausch zwischen den Ombudsstellen nicht nur zur Weiterentwicklung von deren Arbeit, sondern auch für unsere Arbeit nutzen können. Ich glaube, wenn wir einen gezielten Wissenstransfer in Richtung Landesregierung und Landtag verankern würden, könnte das die Kinderschutzpolitik in Nordrhein-Westfalen weiter voranbringen. Diesen Erfahrungsschatz sollten wir systematisch zum Beispiel für die Arbeit der Kinderschutzkommission nutzen. Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, den ich sehr begrüße. Wenn ich richtig informiert bin, Frau Ministerin, haben wir in Nordrhein-Westfalen 186 Jugendämter und damit eine sehr ausdifferenzierte Landschaft, wie sie sich sonst kein Bundesland leistet. Mehr bedeutet aber nicht unbedingt besser. Das ließ sich in der Vergangenheit immer wieder beobachten. 04.07.2024 Manche Kreise haben fünf, sechs oder sogar sieben Jugendämter mit sehr unterschiedlichen personellen Ausstattungen und Qualitätsansprüchen. Besonders anschaulich wird dieser Flickenteppich anhand der Vielzahl der unterschiedlichen Gebührenmodelle im Kita-Bereich. Teilweise unterscheiden sich die Kosten um Tausende Euro. In anderen Fragen, zum Beispiel beim Kinderschutz, kann diese starke Ausdifferenzierung noch sensiblere Folgen haben. Darum finde ich es gut, dass das Land erstmals eine Rückkehroption für kleine Jugendämter zum Kreis oder den Zusammenschluss mit benachbarten Jugendämtern ermöglicht. Dass das Gesetz bei der Arbeit der Jugendhilfeausschüsse auf mehr Partizipation setzt, ist ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Der Landeselternbeirat soll künftig beratend in die Arbeit der Landesjugendhilfeausschüsse eingebunden werden. Das ist gut. Für die die Einbeziehung der Jugendringe in die Arbeit der Jugendhilfeausschüsse gilt das Gleiche. Vielerorts ist das bereits gelebte Praxis. So wird die Mitwirkung der demokratischen Selbstorganisationen junger Menschen sichergestellt. Lassen Sie uns aber klarstellen, dass dies für uns das absolute Mindestmaß an Jugendbeteiligung ist. Wir müssen darauf abheben, dass die Anstrengungen auch vor Ort nirgendwo nachlassen, in allen Politikfeldern auf die Beteiligung junger Menschen zu setzen. Ich möchte auf einen letzten Punkt eingehen. Im Kinder- und Jugendbericht war bislang vorgesehen, dass die Regierung dazu Gutachten und Expertisen einholen soll und diese veröffentlicht. Dies soll jetzt eine Kann-Regelung werden, und Aussagen zur Veröffentlichungspflicht entfallen komplett. Mir erschließt sich noch nicht, worin in dieser Passage der Fortschritt liegen soll. Gerade wenn man den Bericht künftig „Bericht über die Lage der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“ nennt, wäre damit für mich der Anspruch verbunden, dass die Regierung nicht nur im eigenen Saft schmort, sondern sich ganz bewusst externe Expertise einholt. Die wissenschaftlichen Gutachten im Sinne der Transparenz dann auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wäre doch nur ein konsequenter Schritt. (Beifall von der SPD) Insgesamt möchte ich damit schließen, dass ich bei keinem dieser Punkte erkenne, dass sie Fragen einer parteipolitischen Ideologie darstellen könnten. Darum wünsche ich mir, dass wir uns im weiteren Verfahren rein fachlich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und ihn an der einen oder anderen Stelle gemeinschaftlich noch besser machen, als es sich bislang schon darstellt. – Vielen Dank. Landtag

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