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Jens Kamieth

CDU 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Am 10. Juni des Jahres 2021 ist das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen zur Reform des SGB VIII in Kraft getreten, auch bekannt als Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – kurz: KJSG. Ziel des KJSG ist es, insbesondere die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Es geht dabei erstens um einen besseren Kinder- und Jugendschutz, zweitens um die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen, drittens um Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugend-04.07.2024 liche mit und ohne Behinderungen, viertens um mehr Prävention vor Ort und fünftens um mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien. Das Bundesgesetz bedarf der landesrechtlichen Umsetzung und Konkretisierung, denn in einigen neuen und geänderten Vorschriften des SGB VIII ist ausdrücklich ein Landesrechtsvorbehalt vorgesehen. Das betrifft zum Beispiel § 9a SGB VIII, Ombudsstellen, § 45a SGB VIII, Einrichtung, und § 13a SGB VIII, Schulsozialarbeit. Vor diesem Hintergrund diskutieren wir heute erstmalig die vorgelegte Änderung des korrespondierenden nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum KJSG. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die erforderlichen Änderungen in nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzen zum SGB VIII vorgenommen und Landesrechtsvorbehalte ausgeführt. Welche Gesetze das betrifft, hat die Ministerin soeben schon sehr rechtskundig vorgetragen. Ich werde das nicht wiederholen. Außerdem erfolgt eine landesrechtliche Konkretisierung zu verschiedenen bundesgesetzlichen Regelungen. Die entsprechenden Bestimmungen sind dem Gesetzentwurf zu entnehmen. Darauf verweise ich um der Kürze willen. Gleichzeitig nutzen wir die Chance, Hinweise aus der Praxis aufzunehmen und sie in die vorgesehene gesetzliche Landesgesetzgebung angemessen einfließen zu lassen. Davon profitieren die Ombudschaften und Pflegefamilien, die Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe, die Einrichtungen und Amtspflegschaften, die Kinder- und Jugendhilfe sowie der gesamte Bereich der Förderung junger Menschen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt zur Stärkung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Nordrhein-Westfalen. Wir schaffen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für die wesentlichen Akteure in unserem Land, die sich in diesem wichtigen Bereich täglich und fortlaufend für junge Menschen engagieren. Wir profitieren auch von einem engen und vertrauensvollen Austausch mit den Praktikerinnen und Praktikern, deren Expertise in dem vorliegenden Gesetzentwurf reflektiert wird. Wir stärken Strukturen, und wir schaffen mehr Mitbestimmung und altersentsprechende Beteiligung. Wir reduzieren Bürokratie und sorgen bei den vorgesehenen Genehmigungs- und Verfahrensabläufen für Praxisnähe. Und wir machen mit dem Gesetzentwurf wieder einmal deutlich, dass junge Menschen in Nordrhein-Westfalen im Mittelpunkt stehen. Für uns zählt die Zukunft eines jeden Kindes, eines jeden Jugendlichen und eines jeden jungen Erwachsenen unabhängig von der Herkunft und den Persönlichkeitsmerkmalen, denn sie alle sind unsere gemeinsame Zukunft. Diese Menschen haben uns, die Landtag Zukunftskoalition von CDU und Grünen, an ihrer Seite. Wir stärken ihnen den Rücken. Damit machen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stark. – In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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