André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Krischer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/9720. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen gibt es damit nicht. Der Antrag Drucksache 18/9720 ist damit wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 9 Gesetz zur Änderung nordrhein-westfälischer Ausführungsgesetze zum SGB VIII Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/9770 (Neudruck) erste Lesung Ich eröffne die Aussprache, und zunächst hat für die Landesregierung Frau Ministerin Paul das Wort. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute bringen wir mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII gesetzliche Anpassungen auf den Weg, die durch die mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgenommene SGB-VIII-Reform notwendig geworden sind. Das klingt etwas technokratisch, ist aber wichtig und an vielen Punkten auch eine deutliche Verbesserung. Für mich als Kinder- und Jugendministerin ist von hoher Bedeutung, dass der Entwurf sich am aktuellen Stand fachlicher Diskussionen orientiert und gleichzeitig Anforderungen aus der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe aufgreift. So schaffen wir eine zukunftsgerichtete und an den Bedarfen orientierte Verbesserung sowohl für die Akteur*innen als auch für Kinder und Jugendliche. Mit dem Artikelgesetz sollen Änderungen an drei Gesetzen zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorgenommen werden, nämlich am ersten, am dritten sowie am fünften Gesetz zur Ausführung des AG-KJHG. Die Stärkung von Kindern und Jugendlichen ist Schwerpunkt der Landesregierung. Deswegen ist es auch hier unser Ziel, die Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und die Strukturen sowie die Rechte und den Schutz von Kindern zu stärken. 04.07.2024 Im ersten AG-KJHG sollen insbesondere in den folgenden Bereichen Änderungen vorgenommen werden: in der Ombudschaft, bei den Pflegefamilien, den Jugendämtern, der Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe, dem Jugendhilfeausschuss, dem Landesjugendhilfeausschuss, der Aufsicht über stationäre Einrichtungen und bei der Amtspflege. Auf einige dieser Punkte möchte ich näher eingehen. Wir alle wissen: Nordrhein-Westfalen verfügt über eine besondere Jugendamtslandschaft. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Jugendämter, nämlich 189 oder 181 in kreisangehörigen Städten. Diese wurden auf Antrag ab einem Einwohnerschwellenwert von über 20.000 Einwohnern durch die Rechtsverordnung vom Ministerium zu öffentlichen Trägern der Jugendhilfe bestimmt. Wir alle wissen, dass das mit unterschiedlichen Herausforderungen einhergeht. Bislang gab es keine rechtliche Möglichkeit einer sinnvoll bestimmbaren Rückabwicklung. Hier wird Abhilfe geschaffen und eine Regelung zum Widerruf der Bestimmung zum örtlichen Träger eingeführt. Darüber hinaus sollen künftig nur noch große kreisangehörige Städte zu örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt werden können. Bestehende Jugendämter in mittleren kreisangehörigen Städten genießen aber selbstverständlich Bestandsschutz. Ich halte das für eine sinnvolle Regelung im Umgang mit unserer vielfältigen Jugendamtslandschaft, auch mit Blick auf die Herausforderungen, auf die es bislang auf gesetzlicher Ebene keine Antworten gab. Des Weiteren wird die Beteiligung junger Menschen im Rahmen von Jugendhilfeausschüssen und Landesjugendhilfeausschüssen gestärkt. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass nicht zuletzt die Europawahl uns gezeigt hat, dass junge Menschen zwar einen hohen Willen haben, mitzubestimmen, aber oftmals auch das Gefühl, sie hätten keine Möglichkeit, das zu tun. Mit dem vorliegenden Entwurf sollen hier die Strukturen und damit natürlich auch die Form der demokratischen Partizipation gestärkt werden. Ich glaube, eine eigenständige Kinder- und Jugendpolitik mit starken Kindern und Jugendlichen ist in diesem Haus unser gemeinsames Interesse. Dies zeichnet auch die Kinder- und Jugendpolitik über die unterschiedlichen Legislaturperioden hinweg aus und soll hier zusätzlich Ausdruck finden. Die Änderungen im Bereich „Pflegefamilien“ beziehen sich auf mehr Schutz durch eine Meldepflicht bei beabsichtigter Aufnahme von mehr als fünf Kindern. Diese Begrenzung auf maximal fünf Kinder soll zukünftig nicht nur gelten, wenn bei der Aufnahme eine Pflegeerlaubnis erforderlich ist, sondern auch dann, wenn bei der Aufnahme von Kindern im Rahmen von Landtag Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe keine Pflegeerlaubnis erforderlich ist. Im Bereich der Betriebserlaubnis und der Aufsicht über stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe machen wir von einem Landesrechtsvorbehalt Gebrauch, den das SGB VIII ausdrücklich bietet. Es wird eine Regelung für den Bereich der familienanalogen Kleinsteinrichtungen der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften getroffen, die an die bereits bestehenden Strukturen anknüpft, damit die in NRW insbesondere in diesem Bereich gewachsenen Strukturen der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften aufrechterhalten bleiben können. Ein wichtiger Aspekt im Bereich des Kinderschutzes ist die Stärkung der Ombudsstellen. Hier können sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten. Nordrhein-Westfalen ist hier schon seit vielen Jahren Vorreiter. Denn anders als in anderen Bundesländern haben wir mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW bereits seit über zehn Jahren eine Beratungs- und Beschwerdestelle. Diese Strukturen werden wir jetzt weiter ausbauen. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen für den Aufbau weiterer Ombudsstellen in NRW geschaffen. Ernst nehmen und zuhören, wem die Zukunft gehört, gleichzeitig den Kinderschutz und die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe stärken – mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir genau dem und den Ausführungen, die in der Änderung auf Bundesebene gemacht worden sind, Rechnung tragen. Hiermit gehen wir, auch wenn es an manchen Stellen etwas technokratisch klingen mag, weitere wichtige Schritte zur Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe. Deswegen freue ich mich, dass wir heute diesen Entwurf einbringen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
