Tom Brüntrup
Herr Hartmann, das ist mir bekannt. Das habe ich im Vorfeld bei der Vorbereitung meiner Rede auch berücksichtigt. Wenn Sie zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich – Zitat – „nach ihrem Amtsantritt 918 Tage für die geplante Studienstarthilfe“ und nicht „für die geplante BAföG-Novelle“ gesagt habe. (Beifall von der CDU) Auch in der aktuellen, angespannten Haushaltsituation wurde dort nicht gespart, sondern der Haushaltsansatz konstant gehalten. Hinzukamen während Corona rund 23 Millionen Euro aus dem Coronarettungsschirm und im Jahr 2023 rund 18 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung. Weiterhin konnten Sie der Antwort auf Ihre eigene Anfrage entnehmen, dass die Landeszuschüsse in Nordrhein-Westfalen jenseits der Krisenunterstützung 12,6 % der Einnahmen der Studierendenwerke ausmachen und wir damit deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt liegen. Ihre Aussage, seitens des Landtag Landes komme zu wenig Unterstützung, ist also widerlegbar. Auch hinsichtlich der BAföG-Beantragung verkennen Sie, worin die einfachste Lösung des Problems besteht bzw. bestanden hätte. Leider beinhaltet die BAföG-Novelle – Sie haben sie als große Strukturreform bezeichnet – keine Ansätze, die geeignet sind, das Beantragungsverfahren zu vereinfachen. Statt die schnellere Bearbeitung einzufordern, hätte Frau Stark-Watzinger einfach den Entbürokratisierungsversprechen der FDP Leben einhauchen müssen und so Studierende, Studierendenwerke und Länder gleichzeitig entlasten können. An der gelobten Studienstarthilfe zeigt sich aber, dass das Gegenteil der Fall ist. Sie sieht allein in § 56 Abs. 1 des BAföG acht Kennziffern vor, die zur Inanspruchnahme berechtigen; diese acht Kennziffern erfordern wieder individuelle Nachweise. Der Dachverband der Studierenden geht davon aus, dass am Ende lediglich 3 % der Studierenden von der Starthilfe profitieren werden – 3 %, sehr geehrter Herr Hartmann! –, während Sie in Ihrer Pressemitteilung von vielen jungen Menschen schreiben, die dadurch die letzte Hürde zum Studium nähmen. Zeitgleich entspricht die von Ihnen angepriesene Reform des BAföG auch nicht Ihren eigenen, im Koalitionsvertrag der Ampel formulierten Ansprüchen. So beinhaltet die Reform keine automatisierte Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze. Auch ein Änderungsantrag der CDU, gemäß dem eine unabhängige Kommission regelmäßig, alle zwei Jahre, die Angemessenheit der Sätze hätte prüfen sollen, wurde abgelehnt. Da Ihnen alles niemals genug sein wird und Sie wahrscheinlich auch die dargestellten Bemühungen des Landes weiterhin als nicht ausreichend bezeichnen werden, blicken wir mal auf die spürbaren Entlastungen der 29. BAföG-Novelle. Die Nettolöhne sind im Zeitraum von 2022 bis 2024 um 12,2 % und die Verbraucherpreise um 8,7 % gestiegen. „Spürbar“ wird die fünfprozentige Anhebung der Freibeträge und der Bedarfssätze also nicht ausreichen. Statt also Koalitionsverträge als umgehende Verbindlichkeit darzustellen, falsche Erwartungen zu wecken und das Geleistete zu verkennen, sollten wir zur politischen und haushalterischen Realität zurückkehren, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
