Tom Brüntrup
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sicherlich gibt es aktuell wenige Dinge von der Bundesebene, welche man im Land positiv begleiten kann. Unbestritten ist die Unterstützung von Studierenden wichtig. Die eingeführte Studienstarthilfe ist ein erstes positives Signal. Entgegen der bisherigen Praxis hat sich der Bund mal nicht dazu entschieden, wichtigen Personengruppen die Förderung zu streichen und die Probleme beim Land abzuladen. Sich jedoch 21 Tage nach Einführung des Gesetzes mit den Worten „jetzt muss die Landesregierung“ ans Rednerpult zu stellen, nachdem die Bundesregierung nach ihrem Amtsantritt 918 Tage für die geplante Studienstarthilfe gebraucht hat, zeigt mal wieder, dass es Ihnen nicht um den Inhalt, sondern rein um die Überschrift geht. (Beifall von der CDU und Dr. Volkhard Wille [GRÜNE]) Gleiches gilt für Ihre Pressemitteilung von heute Morgen – Zitat –: „Bundesregierung liefert, was Schwarz-Grün nur verspricht – Landesregierung soll Studierende in NRW zusätzlich entlasten“. Lieber Herr Hartmann, auch die Bundesregierung hat es versprochen und sich, wie dargestellt, sehr viel Zeit gelassen. Mit Ihrem Verweis auf unseren Koalitionsvertrag und der Suggestion frei werdender Mittel versuchen Sie, Erwartungen zu wecken, die an der politischen Realität vorbeigehen. Von nicht mehr aufzuwendenden Mitteln zu sprechen, die nunmehr an anderer Stelle 04.07.2024 investiert werden könnten, ist vor dem Hintergrund der bekannten Haushaltsituation auf allen politischen Ebenen sachlich falsch und mit Blick auf die geweckten Erwartungen der Betroffenen unredlich. Die schlechte handwerkliche Arbeit des Antrags zeigt sich auch im Forderungsteil. Pauschal wird die spürbare Entlastung der Studierenden und die Ertüchtigung der BAföG-Antragsbearbeitung gefordert. Mal abgesehen davon, dass Sie keine eigenen Vorschläge zur spürbaren Entlastung der Studierenden machen, verkennen Sie, was wir als schwarz-grüne Koalition bereits für die Studierendenwerke tun und getan haben. Seit 2017 wurden die Zuschüsse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben um 14 % von 40,5 Millionen Euro auf 46 Millionen Euro erhöht.
