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Andrea Stullich

CDU 04.07.2024 Sitzungen 18/70

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möch-Landtag te ich der zukünftigen WDR-Intendantin Dr. Katrin Vernau im Namen der CDU-Fraktion herzlich zu ihrer Wahl vor einer Woche gratulieren. Sie bringt nicht nur viel Erfahrung mit, sondern auch den Mut, Neuerungen konsequent zu gestalten, um Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurückzugewinnen. Wir wünschen Frau Dr. Vernau viel Erfolg in ihrer neuen Position und für alle Entscheidungen immer eine glückliche Hand, und wir freuen uns auf ein gutes Miteinander. (Beifall von der CDU) Der WDR-Verwaltungsrat hat bereits angekündigt, das Einstiegsgehalt der neuen Intendantin spürbar absenken zu wollen. Die FDP fordert in ihrem Gesetzentwurf dafür Verbindlichkeit, nämlich die höchste Stufe der Landesbesoldung als Obergrenze. Für den Vorstoß, das Gehalt der neuen Intendantin gesetzlich zu deckeln, bekommt man schnell Applaus. Aber das löst natürlich kein einziges strukturelles Problem. Trotzdem ist es absolut verständlich, dass viele Menschen eine angemessene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch daran festmachen, wie hoch das Intendantengehalt ist. Insofern hat die Höhe des Gehalts tatsächlich eine große Symbolkraft. Das schreiben Sie auch in Ihrem Gesetzentwurf. Ein Beitragszahler, der auch Intendantengehälter mitfinanziert, darf zu Recht erwarten, dass mit seinen Beiträgen sparsam und wirtschaftlich umgegangen wird. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Ich kann deshalb nachvollziehen, dass es sinnvoll erscheint, eine Vergleichsgröße zu benennen, um Beliebigkeit und Auswüchse bei der Vergütung zu verhindern. Daran, ob ein im Gesetz festgezurrter Deckel am Ende praxistauglich ist, habe ich aber meine Zweifel. Denn unser Medienmarkt verändert sich schnell. Leitungsstrukturen müssen sich dieser Dynamik anpassen, wenn sie effektiv bleiben sollen. Deshalb hat die Rundfunkkommission der Länder für den kommenden Reformstaatsvertrag längst klar benannt, dass die Personalkosten, das Vergütungssystem und die Gehaltsstrukturen stabilisiert werden müssen, und zwar im öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt, nicht nur im WDR. Die Rundfunkkommission macht in den Eckpunkten zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vom Januar 2024 deutlich – Zitat –: „Für die außertariflichen Leitungs- und Führungsfunktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll ein Vergütungssystem entwickelt werden, das sich – wie auch von der KEF vorgeschlagen – 04.07.2024 grundsätzlich am Gehaltsgefüge des öffentlichen Sektors orientiert.“ In der Tat hat die Kommission, die den Finanzbedarf des öffentlich- rechtlichen Rundfunks ermittelt, die KEF, schon mehrfach angeregt, dass sich Gehälter und Vergütungen dort grundsätzlich an Regelwerken im öffentlichen Sektor ausrichten sollten. In Anhörungen anderer Landtage zum gleichen Thema haben Experten als Orientierung ebenfalls die Richtlinien zur Führung öffentlicher Unternehmen ins Spiel gebracht. Schon vor einem Jahr haben die Landtagsfraktionen von CDU und CSU diese Orientierung an anderen Bereichen des öffentlichen Sektors vorgeschlagen, um Fehlanreize und Beliebigkeit zu unterbinden. Der Gesetzentwurf der FDP hinkt also der Entwicklung deutlich hinterher. Außerdem ist er übergriffig; denn den Arbeitsvertrag mit der neuen Intendantin handelt der WDR-Verwaltungsrat aus, und zwar eigenständig. (Ralf Witzel [FDP]: Aber doch nur im Rahmen des bestehenden gesetzlichen Rahmens!) Herr Witzel, selbstverständlich gelten dabei die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. In jedem Fall ist eine transparente Regelung mit vernünftigen Maßstäben dazu, wie Spitzengehälter ermittelt und zusammengesetzt werden, wichtig, um Akzeptanz zu erhalten und Vertrauen zu schaffen. Am Ende hängt die Glaubwürdigkeit des WDR aber weniger von der Höhe des Gehalts der neuen Intendantin, sondern vielmehr davon ab, wie ernsthaft sie Strukturen prüft, Prozesse hinterfragt und Kooperationen innerhalb der ARD angeht. An die neue Intendantin werden hohe Anforderungen gestellt, insbesondere hinsichtlich weitreichender Reformen, eines profilierten Programms mit Tiefgang und eines überzeugenden Preis-Leistungs-Verhältnisses, damit der WDR dauerhaft akzeptiert und der Rundfunkbeitrag stabil bleibt. Ich traue dem Verwaltungsrat durchaus zu, den Arbeitsvertrag der neuen Intendantin auch ohne FDP-Besserwisserei zu formulieren. Trotzdem freuen wir uns auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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