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Dr. Benjamin Limbach

04.07.2024 Sitzungen 18/70

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Ab-04.07.2024 geordnete! Energiespeicher sind unzweifelhaft bereits heute, aber auch im Energiesystem der Zukunft wichtige Garanten für die Versorgungssicherheit. Es ist unstrittig, dass ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen auf große Energiespeicher angewiesen ist. Daher haben wir als Landesregierung bereits wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um die Bedeutung von Speichern hervorzuheben und entsprechende Investitionen in Speichertechnologien anzureizen. Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hat das Ministerium von Ministerin Neubaur einen Prozess für ein Energiespeicherkonzept gestartet. Dabei sind in zahlreichen Gesprächsformaten sowie in Workshops der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate mit Unternehmen, Verbänden und der Wissenschaft alle wesentlichen Energiespeichertechnologien in den Blick genommen worden. Dazu gehören sowohl Gas- und Wasserstoffspeicher als auch Wärme- und Stromspeicher. Die Energie- und Wärmestrategie für Nordrhein-Westfalen, deren Entwurf wir diese Woche im Kabinett beschlossen haben und die wir zeitnah veröffentlichen werden, wird unter anderem die dazu ermittelten Maßnahmen- und Handlungsansätze zur Speicherthematik konkretisieren. Nach der Sommerpause wird die Energie- und Wärmestrategie hier im Plenum und im Wirtschaftsausschuss vorgestellt werden. Das bietet die Gelegenheit, unsere Anliegen hinsichtlich der Speicherthematik nochmals detailliert zu erörtern. Das Energiespeicherkonzept selbst soll auch noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Darin werden wir die erforderlichen Maßnahmen für die Entwicklung geeigneter marktlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau von Speichertechnologien vertiefend darstellen. Einige wichtige Aspekte sind im Zusammenhang mit Speichertechnologien zu betonen. Aussichtsreiche Speichertechnologieentwicklungen müssen technisch und anwendungsseitig differenziert sowie technologieoffen vorangetrieben werden. Auch fällt der Verbindung des Elektrizitätsbereichs mit dem Gasbereich in Form von Power-to-Gas und mit dem Wärmebereich in Form von Power-to-Heat eine bedeutende Rolle zu. Gleiches gilt dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Gasspeicherkapazitäten sowie der bestehenden Pumpspeicherwerke. Die sektorenkoppelnde Eigenschaft von Speichertechnologien und zugehörige prognostizierte hohe Speicherausbaubedarfe haben wir genau aus diesen Gründen bereits in den Netzentwicklungsplänen für Gas, für Wasserstoff und für Strom berücksichtigt. Auch die kürzlich vorgestellte Systementwicklungsstrategie des Bundes, die den in Nordrhein-Westfalen initiierten Prozess der integrierten Netzplanung für die genannten Energieträger aufgreift, betont den Landtag sektorenkoppelnden Charakter von Speichertechnologien und deren erforderlichen Ausbau. Die Erkenntnis, dass wir Speichertechnologien verstärkt ausbauen müssen, dürfte nunmehr überall angekommen sein. Klar ist, dass der wirtschaftliche und regulatorische Rahmen für den erforderlichen Speicherausbau nunmehr zeitnah angepasst werden muss. Die von uns identifizierten Handlungsansätze werden wir im Rahmen der Energie- und Wärmestrategie und des Handlungskonzepts für Energiespeicher vertieft vorstellen. Da der vorliegende Antrag insbesondere auf Pumpspeicherkraftwerke und hierbei auf eine sehr spezielle technische Ausprägung als Unterwasserkavernenspeicher in Tagebaurestseen im Rheinischen Revier fokussiert, will ich auch hierzu einige Anmerkungen machen. Pumpspeicherkraftwerke sind aus unserer Sicht heute und in Zukunft wichtig. Sie leisten bereits seit Jahrzehnten zuverlässig einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Deswegen sind sie – wie von der Fraktion der SPD zutreffend dargestellt – ein Baustein im Speichertechnologiemix unseres klimaneutralen Energiesystems der Zukunft. Direkte Speicherkapazitäten für elektrische Energie müssen dabei durch die Langfristspeicherung großer Energiemengen, insbesondere in Gas- und Wasserstoffspeichern, ergänzt werden. Das zeigt schon der Blick auf die stark unterschiedlichen Gesamtspeicherkapazitäten. Die Summe der in Deutschland realisierten Stromspeicher – es handelt sich insbesondere um Pumpspeicher, aber auch um Batteriegroßspeicher – liegt bei unter 0,1 TWh; bezogen auf den Energiegehalt der Erdgasspeicherung beträgt die Summe jedoch rund 250 TWh. Die Möglichkeiten, Pumpspeicherkraftwerke in Nordrhein-Westfalen zu errichten, haben unterschiedliche Landesregierungen in den vergangenen zehn Jahren mit zahlreichen in Auftrag gegebenen Gutachten untersucht. Hierzu gehört auch die von der antragstellenden Fraktion aufgegriffene Untersuchung von Varianten für die Errichtung eines Pumpspeicherkraftwerks in ehemaligen Tagebauen im Rheinischen Revier. Im Ergebnis aller durchgeführten Untersuchungen lässt sich festhalten, dass durchaus erhebliche Pumpspeicherpotenziale aus technischer Sicht ermittelt wurden. Jedoch wurde den Projekten angesichts verhältnismäßig langer Realisierungszeiten und der durch den Strommarkt und die Regulatorik gesetzten Rahmenbedingungen regelmäßig eine fehlende Wirtschaftlichkeit attestiert. Um die Rahmenbedingungen für einen Neubau zu verbessern, hat die damalige rot-grüne Landesregierung vor etwa zehn Jahren sogar ein Förderinstru-04.07.2024 ment für die finanzielle Unterstützung von Projekten zur Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken in Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Die zugehörige Richtlinie ist am 30. Juni 2021 mangels Interesse außer Kraft gesetzt worden. Auch haben konkrete Projektansätze zum Neubau von Pumpspeicherkraftwerken in Nordrhein-Westfalen wie zum Beispiel für ein PSW Nethe im Kreis Höxter oder ein PSW im Rursee das Genehmigungsverfahren gar nicht erst erreicht. Über mehrere Legislaturperioden hinweg ist der Betrieb von Pumpspeichertechnologien in Tagebaurestlöchern während und nach der Befüllphase zur Anlage eines Restsees immer wieder auf eine mögliche Realisierbarkeit geprüft worden. Neben den beschriebenen wirtschaftlichen Herausforderungen bestehen bei dieser Speichervariante zusätzlich immense geologische, bergbautechnische und sicherheitsrelevante Herausforderungen. Das betrifft zum Beispiel die dauerhafte Standfestigkeit von Seeböschungen und die dynamischen Belastungen der zu errichtenden Wasserbauwerke. Im Übrigen ist die Akzeptanz solcher Speicheranlagen in Tagebaurestseen seitens der Anrainerkommunen zu hinterfragen, die in vielen Fällen bereits andere Ideen für die weitere Nutzung haben. Aus den genannten Gründen halten wir eine Umsetzung solcher Speicher in Tagebaurestseen des Rheinischen Reviers im Ergebnis der langjährigen Befassung für sehr unwahrscheinlich. Uns liegen überdies keine konkreten Pläne zur Errichtung derartiger Energiespeicher vor, was angesichts der aufgezeigten Herausforderungen auch nicht weiter verwundert. Aus diesen Gründen lehnt die Landesregierung den Antrag ab, auch wenn wir den Kern des Anliegens, Speicherkapazitäten auszubauen und dafür jegliche Option und Technologie zu prüfen, grundsätzlich teilen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN –

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